Copyright bei Midifiles

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sandrinebecker

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ich betreue als Marketingberaterin mehrere semiprofessionelle Bands. Immer wieder taucht die Frage auf, inwieweit sich ein Midifile copyrightmäßig schützen lässt. Anders gefragt:
Wieviel Berabeitung ist notwendig, um aus einer Midifile Vorlage ein "eigenes Werk" zu machen. Die ALZ der Hersteller verbieten jegliche Weiterbearbeitung. Aber das ist natürlich reine Theorie. Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, ein stark bearbeitetes File hinsichtlich seines Ursprunges zu verifizieren?

All das sind Fragen, die uns interessieren. Leider habe ich weder hier im Forum, noch sonst wo im Web, befriedigende Auskünfte dazu gefunden. Das mag durchaus daran liegen, dass ich hier neu bin und mich in Sachen SUCHE noch etwas dämlich verhalte, was man mir nachsehen möge. So wären mir auch bereits mit der Angabe von Links (Quellen) gut gedient.

Die Problematik müsste im Übrigen ja diesselbe sein, wie bei der Weiterbearbeitung von Bildmaterial. Insofern könnten auch dem entsprechende Abhandlungen dienlich sein.

Ganz herzlichen Dank.

Sandie
 
Hallo,

Denke doch daß es keinen Unterschied macht in welcher Form eine Melodie gespeichert ist - Fertiger Audiosong, [g=32]Midi[/g] oder nur Noten.
Bei der Werksanmeldung der [g=119]Gema[/g] sind auch nur die Noten nötig- In welcher Form das Teil zu diesen Zeitpunkt existiert spielt überhaupt keine Rolle.
Um aus einer Vorlage ein eigenes Werk zu machen - kein Problem.. Noten ausdrucken, anmelden u. wenn ich schneller bin ist's meins....
Aber wie gesagt -bin Musiker u. kein Rechtsverdreher...

Ufo
 
@Ufo:

Vorsicht, [g=119]GEMA[/g] hat nichts mit Urheberrecht zu tun!!!

@sandie:

Das ist eine ganz heikle Sache. Das ist genauso, als ob du ein Lied von irgendeiner CD nimmst und nun wissen willst, wie sehr du es verändern mußt, damit man das Original nicht mehr heraushört.

Meine Meinung ist, ich würde mich nicht auf solche Sachen einlassen. Wenn ich Midis mit den entsprechenden Rechten brauche, dann kaufe ich welche. Es gibt ja mittlerweile genügend Firmen im Netz, die das prof. machen.

Ich bin der Meinung ein [g=32]Midi[/g]-File wirst du immer wieder erkennen, egal wie sehr du es veränderst. Such dir im Netz für einen Song verschiedene [g=32]Midi[/g]-Quellen. Der Großteil der Midis wird entweder komplett übereinstimmen oder an genügend prägnenten Stellen. Meistens werden die Midis ja nur dann verändert, wenn jemand meint, da stimmt etwas noch nicht. Und das hört man auch konkret an der Spielweise eine Instruments oder anderen Details.

Und wie schon Ufo angedeutet hat, ist [g=32]Midi[/g] eigentlich nichts anderes als der Notensatz in elektronischer Form und der unterliegt auch den gängigen Rechten.

gruß
 
Vielen Dank. ich muß etwas klarstellen:

Selbstverständlich meinte ich das Midifile als Produkt, nicht etwa die Komposition. Dass jegliche Aufführung und Produktion von Fremdmateral der [g=119]GEMA[/g] unterliegt, versteht sich von selbst.

Mir geht es um die Frage, inwieweit die Programmierarbeit des Midifile Herstellers geschützt werden kann. Also angenommen, ich kaufe mir ein Midifile, bearbeite es entsprechend, und verändere es beispielsweise in Tempo und Ablauf, ergänze das Ganze mit meinem Gesang und diversen live eingespielten Instrumenten und veröffentliche das Ergebnis dann auf CD.
Selbstverständlich entrichte ich die fälligen [g=119]GEMA[/g] Gebühren für den Tonträger. Sind damit dann ale Rechte abgegolten? Oder hat der Programmierer des ursprünglichen Files jetzt noch Ansprüche gegen mich?

Sandie
 
das hängt von der jeweiligen Lizenz ab die dem entsprechenden Midifile beiliegt.

Ich sehe die Sachlage so wie bei Sample-CDs. Mit dem Kauf erwirbst du normalerweise auch die Rechte.

Schau da am besten mal in die jeweiligen Lizenzen rein oder hole dir zur Not die Bestätigung der Hersteller.

Vielleicht weiß auch noch EarlGrey etwas?

gruß
 
Mit Programmierer meinst du denjenigen,der das [g=32]MIDI[/g]-File erstellt hat oder den Komponisten,auf den die Noten in dem [g=32]MIDI[/g]-File zurückzuführen sind?

EDIT: Ups.Diesen Post bitte ignorieren.Hab ne relevante Stelle übersprungen :)
 
Je nach Kaufvertrag können erworbene [g=32]Midi[/g]-Daten für eigene Zwecke beliebig weiterverwendet werden, es gibt aber auch Kaufverträge, bei denen man die [g=32]Midi[/g]-Daten nur lizensiert, d.h. die Eigentumsrechte verbleiben beim Hersteller bzw. Programmierer/Musiker. Ich habe z.B. [g=32]Midi[/g]-Daten erworben, die ich gemäß Lizenzbedingung zwar in Performances (live oder aufgenommen) verwenden darf. Ausdrücklich verboten ist aber, die [g=32]Midi[/g]-Daten weiterzuverkaufen, auch wenn diese in meinem eigenen [g=32]Midi[/g]-Song "eingebettet" sind. Eine Audio Post-Produktion ist wiederum gestattet, d.h. eine resultierende Audio-Aufnahme darf ich verkaufen!

Zu beachten ist, dass [g=32]Midi[/g]-Files "Fingerprints" enthalten können, z.B. kodieren einige Hersteller ihre Telefonnummer oder andere persönliche Daten an beliebigen Stellen innerhalb des [g=32]Midi[/g]-Files. Beispiel: bei den Drums spielt die Angabe der Notenlänge keine Rolle, also kann man hier eine Sequenz von Notenlängen vorgeben, die einer persönlichen Nummer entspricht. Ist zwar für jemanden, der sich gut auskennt, kein Problem, vorhandene Fingerprints zu entfernen, aber rechtmäßig ist das Ändern solcher Midifiles natürlich nicht.
 
Danke für eure Antworten.

@Orpheus

Interessant mit den Fingerprints. Aber diese dürften ja nach einer Konvertierung in ein Audioformat nicht mehr vorhanden sein. Richtig?


Du schreibst:
Eine Audio Post-Produktion ist wiederum gestattet, d.h. eine resultierende Audio-Aufnahme darf ich verkaufen!

Gilt das generell? Oder ist auch das eine Sache, die vertraglich vereinbart werden muß?

Sandie
 
Interessant mit den Fingerprints. Aber diese dürften ja nach einer Konvertierung in ein Audioformat nicht mehr vorhanden sein. Richtig?
100% richtig!


Eine Audio Post-Produktion ist wiederum gestattet, d.h. eine resultierende Audio-Aufnahme darf ich verkaufen! Gilt das generell?
In den meisten, wenn nicht allen Fällen, gilt das generell. Es ist auch fast unmöglich nachzuweisen, da je nach Tonerzeuger, den Du zum Abspielen der [g=32]Midi[/g]-Daten einsetzt, der resultierende Sound ganz unterschiedlich klingen kann.

Bei Cover-Versionen (= Neuinterpretation eines Songs) ist natürlich ein Rückschluß auf das Original leicht möglich, aber selbst hier gilt in Deutschland:
Von offiziell veröffentlichten Songs sind Cover-Versionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich.
Nur bei "entstellenden" Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig!
D.h. bei Texten ist Vorsicht geboten und man sollte sich generell eine Genehmigung einholen.

EDIT: Kleiner Nachtrag: Bei Cover-Versionen ist man verpflichtet, den Urheber anzugeben.

Disclaimer:
Ich bin kein Jurist, zur 100%igen Absicherung und Prüfung der aktuell geltenden Rechtssprechung solltest Du einen Juristen konsultieren, der Dir aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nichts anderes erzählen wird. Man braucht ja nur mal kurz Radio hören, um zu erkennen, wo überall geklaut wird.
 
herzlichen Dank.

Sandie
 

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