Chatanooga-Choo Choo

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Johnny-Priest

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Hi Ihr Lieben :)
Ich habe einen Song geschrieben, in dem ich ein Stück aus Chatanooga-Choo-Choo zitiere (ein Jazz-Evergreen) ... weiß jemand von Euch, was ich rechtlich beachten muss ?
Gibt es Abrechnungstabellen über die Prozente, die ich bei einem Verkauf des Songs abtreten muss ?


Alles Liebe,

Johnny
 
Das kommt auf den Zusammenhang und den Umfang des Zitats an.

Zitate von einzelnen Stellen eines Musikwerks in einem anderen Musikwerk sind auch ohne Zustimmung des Urhebers des zitierten Werkes gestattet, wenn das Zitat "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" bleibt (§ 51 UrhG). Was das genau heißen soll, weiß allerdings keiner so genau. Man muss auf den Einzelfall schauen und kann nur hoffen, dass ein Gericht im Streitfall die Sache dann genauso sieht.

Wenn ein solcher Zitatfall vorliegt, wird m. W. überhaupt keine Vergütung fällig.

Das Zitatrecht gilt allerdings nur für einzelne Stellen der Komposition, nicht für Stellen einer konkreten Musikaufnahme. Du darfst daher nicht einfach Samples aus einer alten Glenn-Miller-Aufnahme verwenden, sondern allenfalls Stellen der Komposition nachspielen.

tomaxx
 

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