CD pressen + Was muss rechtlich beachtet werden?

Hi

Ich weiß nicht woher Chickenfarm seine Informationen hat, aber die sind nicht korrekt.

Ich hab´ noch letzten Monat, ausgiebig mit der [g=119]Gema[/g] telefoniert. Das Presswerk verlangt eine Freistellung von der [g=119]Gema[/g], dazu muß ein "Lizensantrag für Tonträger" ausgefüllt werden.

Sind weder Komponisten/Texter, noch Titel, bei der [g=119]Gema[/g] gemeldet, kostet das keinen Cent!

Sind Komponist/ Texter Mitglied der [g=119]Gema[/g], müssen die Songs angemeldet werden.
Dann zahlt man aber nicht für die "Freistellung", sondern die anfallenden Tantiemen der Autoren, die dann nach Abzug von Bearbeitungsgebühren, wieder ausgeschüttet werden.

Das gilt auch, wenn die Autoren selbst die Auftraggeber der Pressung sind.


Gruß Mattes
 
Meine Rede. Steht ja alles klipp und klar auf der [g=119]Gema[/g]-Homepage. :D
 
so, guten Morgen, tut mir leid das ich nicht eher antworten konnte.

Es geht doch nicht um eine angeschlossene, ausser- bzw. ordentliche Mitgliedschaft, auch nicht darum die Lizenzierung (im Falle einer Mitgliedschaft bei der [g=119]GEMA[/g]) zu bezahlen sondern um FrankF´s Frage was bei einer Tonträgerherstellung alles zu beachten sei und da nimmt die [g=119]GEMA[/g] ganz klar ihre gesetzlichen Rechte wahr:

Quelle: [g=119]gema[/g].de/media/de/herstellen/gema_lizenzierungsgrundlagen_tontraeger.pdf
Wer muss lizenzieren?
[g=119]GEMA[/g]-Mitglied veröffentlicht seine eigenen Werke und/oder Fremdwerke
Nicht-[g=119]GEMA[/g]-Mitglied veröffentlicht seine eigenen Werke und/oder Fremdwerke.

Deshalb eventuell auch das Missverständnis um den Freistellungsauftrag, der kostet natürlich nichts (eventuell habe ich mich auch nicht 100% deutlich ausgedrückt)

Des weiteren:

Quelle: [g=119]gema[/g].de/media/de/herstellen/gema_lizenzierungsgrundlagen_tontraeger.pdf
Freistellung
Sollte das Presswerk (Fertigungsstätte) eine Bestätigung von der [g=119]GEMA[/g] benötigen, dass die
Lizenzierung der Tonträger von Ihnen (Auftraggeber) direkt gegenüber der [g=119]GEMA[/g] vorgenommen
wird, kreuzen Sie dies bitte auf dem „Lizenzantrag-Tonträger“ an. Sofern es sich um GEMApflichtiges
Repertoire handelt, erhält das Presswerk die Freistellung innerhalb von 10
Arbeitstagen.
Mit der Freistellung entbindet die [g=119]GEMA[/g] das Presswerk aus der Mitverantwortung zur
ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da der Auftraggeber die Lizenzierungsverpflichtung mit der
Lizenzantragstellung und der [g=119]GEMA[/g]-Rechnungsbegleichung allein übernimmt.
Bei Feststellung von PAI- bzw. DP-Repertoire durch die [g=119]GEMA[/g] werden entsprechende Schreiben
an den Auftraggeber versandt. Diese Schreiben ersetzen die ansonsten notwendige Freistellung
und dienen auch zur Vorlage für das von Ihrer Firma mit der vorliegenden Tonträgerherstellung
beauftragte Presswerk. Eine Bearbeitungsgebühr für das Erstellen und Versenden dieser
Schreiben durch die [g=119]GEMA[/g] fällt nicht an.

(Diese Kürzel stehen dann auf den Rechnungen/Rückvergütungen)
Quelle: [g=119]gema[/g].de/media/de/herstellen/gema_lizenzantrag_tontraeger.pdf
[g=119]GEMA[/g] = geschützt und durch die [g=119]GEMA[/g] vertreten
PM = Pas membre (Nicht-Mitglied) = geschützt, jedoch nicht durch die [g=119]GEMA[/g]
vertreten
PAI = Propriétaire actuellement inconnu
(Rechtseigentümer derzeit unbekannt)
DP = Domain public (Allgemeingut, im unbearbeiteten Original
urheberrechtlich frei)

Hieraus kann eine sogenannte "Vergütungsanzahlung" resultieren, welche durch den Auftraggeber geleistet werden muss und nach Ablauf von etwa 1 1/2 Jahren in voller Höhe zurück erstattet wird.

Quelle: Originalschreiben der [g=119]GEMA[/g] Direktion Industrie München
"Eine sog. Freistellung kann erst nach erfolgter Vergütungsanzahlung erteilt werden,aus diesem Grund bitten wir um Überweisung einer Vergütungsanzahlung in Höhe von EURO 374,50 auf das Konto der [g=119]GEMA[/g]....

So, nochmals, dies kann passieren, sollte es nicht mehr gängige Praxis der [g=119]GEMA[/g] sein ihre Freistellungsverfahren für private PM Produktionen auf diese Art zu Regeln wäre das prima und würde mich für Alle freuen welche in nächster Zeit eine Pressung ihrer CD durchführen lassen wollen.

Ich hoffe ich konnte alle Klarheiten beseitigen.
Rechtschreibfehler dürft ihr gerne behalten und wenn noch Fragen zu dem Vorgang sind z.B. warum und weshalb es bei mir damals so gelaufen ist, könnt ihr mir gerne auch eine PN zukommen lassen.


Viele Grüsse aus dem kalten Süden,
Chickenfarm

P.S.
@Christof:
ks-musik kann nichts dafür die sind als erste beim "Googeln" aufgetaucht...
 
hallo zusammen, ich hab grad bei der forensuche diesen thread gefunden, weil ich ein ganz ähnliches problem habe: ich möchte demnächst ein album in eigenregie aufnehmen. keine cover, alles eigenes, nicht bei der [g=119]gema[/g] angemeldet und ich will die cds wirklich selber brennen und die drucksachen in einer befreundeten druckerei machen.
muss ich da jetzt irgendwas bei der [g=119]gema[/g] anmelden, angeben oder beantragen? ich frage nicht nach "fällt das jemandem auf, wenn ichs nicht mache" sondern "muss ich"?
ausserdem habe ich mich mittlerweile dazu entschlossen, die cds zum "selbstkostenpreis" oder vielleicht sogar darunter zu verkaufen (um einen euro). demnach muss ich ja auch keine steuern bezahlen. aber muss ich das ding beim finanzamt angeben? muss ich mir einen gewerbeschein holen? wäre ja eigentlich quatsch, weil ich ja kein gewerbe treibe im sinne der wertschöpfung, oder?

fragen über fragen! wer bringt licht in mein dunkel?
 
wenn du nicht bei der [g=119]gema[/g] gemeldet bist hast du auch nichts mit ihr zu schaffen wenns deine songs sind. sie hebt halt auch keine tantiemen für dich ein.

ein presswerk brauch hier in österreich immer die freigabe von der AKM, es fallen dann keine kosten an - weil du ja nicht gemeldet bist.

da das ganze aber sowieso selbst gebrannt wird ists irrelevant - auch steuertechnisch brauchst du da meines erachtens nichts beachten, dazu können andere aber sicher mehr sagen.

lg
flox
 
hi pornofred,

ich schließe mich floxe an: wenn alles eigene Stücke sind, keine Cover, keine Bearbeitungen, und wenn Du nicht [g=119]GEMA[/g]-Mitglied bist, dann hast Du mit ihr nichts zu schaffen und brauchst dich überhaupt nicht um die [g=119]Gema[/g] kümmern.

Wenn Du die CDs dann wirklich nur zum Selbstkostenpreis weitergibst, dann hast Du daraus keinen Gewinn und für die CDs folglich auch keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern.

Gruß Rainer
 

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