Schulkonzekonzert, CD pressen lassen --> GEMA Lizenzierung nötig??

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patrickttx

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Hi,

aufgenommen wurde ein großes Konzert einer Schule, gespielt wurden größtenteils bzw fast schon ausschließlich Klassikstücke, Eigenkompositionen und von den Lehrern umarrangierte Werke. Die Aufnahmen wurden als Erinnung an das Konzert für die Mitwirkenden Kinder sowie für Eltern/Omas angefertigt. Der Verkauf erfolgt zum Selbstkostenpreis, es wird kein Gewinn erziehlt.

Soweit, so einfach. Das Presswerk sollte uns nun 100 Doppel-CD Exemplare (CD-Kopien, keine Pressung!) anfertigen. Doch was nun? Es wird nach einer GEMA-Lizenzierung gefragt ohne die man nichts machen könne.

Klar, macht Sinn gegen Plagiatie. War halt nicht in unsere Kosten einkalkuliert und erschreckt mich weil das Thema CD pressen lassen Neuland für mich ist. Sprich ich hab keine große Ahnung von der GEMA.


Wie sind denn nun unsere weiteren Schritte? Ist diese GEMA-Akkreditierung wirklich nötig oder gibt es Wege durch die Argumentation, dass kein Gewinn erziehlt wird, dem zu entgehen?

Wenn nicht - welche Kosten kommen auf uns zu?


Viele Grüße
 
Sollten die Komponisten schon tot sein (mind. 70 Jahre), ist Urheberrecht erloschen und die Kompositionen steht frei zur Verfügung.

Lediglich musst du mit diesem GEMA-Formular nur beweisen, dass die Kompositionen, die auf die CD sollen, nicht gemapflichtig sind, bzw. falls doch, muss die GEMA überprüfen, ob sie die Rechte dafür euch geben wird.

Solltet ihr keine gemapflichtigen Kompositionen haben, fallen auf jeden fall hier KEINE kosten an.
Wie es andernfalls aussieht, weiss ich nciht
 
Sollten die Komponisten schon tot sein (mind. 70 Jahre), ist Urheberrecht erloschen und die Kompositionen steht frei zur Verfügung.
es geht aber um verwertungsrecht....
 
Sollten die Komponisten schon tot sein (mind. 70 Jahre), ist Urheberrecht erloschen und die Kompositionen steht frei zur Verfügung.
es geht aber um verwertungsrecht....

--Die Verwertungsrechte liegen bei den Erzeugern der Aufnahmen, also in diesem Fall bei den Leuten, die das Konzert aufgenommen haben.--

Hoppla! @DaVogi Du hast völlig recht: nicht die Verwertungsrechte, sondern die Leistungsschutzrechte liegen bei den Aufnehmern.

Allenfalls müsste noch die Herkunft und die Urheberrechtssituation der Noten geprüft werden. Es darf keine Bearbeitung aus neuerer Zeit sein, sonst entstehen neue Rechte der Bearbeiter, die normalerweise über den Verlag geklärt werden müssen.

Bei frei verfügbaren Noten von Werken von seit mehr als 70 Jahre toten Komponisten fallen weder Kosten an, noch muss man sich das von irgendwem genehmigen lassen.
Die GEMA will allerdings einen Nachweis, dass es auch so ist, Ihr müsst also die zu pressenden Stücke auf dem Formular für die GEMA eintragen und eventuell auch Infos über den Status des Notenmaterials (wann von wem verlegt).
 
vielen Dank, das hilft mir schon weitern.

Und was ist, WENN Stücke aus dem GEMA-Reportie vorhanden sind? Welche Kosten in etwa kommen auf uns zu wenn die CD ohne Gewinn an 100 Leute verkauft wird?
Wie ist die Abrechnung? Pauschal? Pro Stück? Anteilmäßig nochmal im Nachhinein?
Kostet die Akkreditierung bzw das Prüfenlassen an sich?

Für uns ist es wichtig die Kosten ganz genau abzuschätzen. Denn der Verkaufspreis ist bereits fest und die CDs demnach vorbestellt.
 
Einfach mal die gema anrufen :)
Die können dir dann direkt sagen was du wissen möchtest.
 
ihr bringt schon wieder begrifflichkeiten durcheinander... verwertungsrechte gehören zum urheberrecht und die gema ist eine organisation die diese im namen der bei ihr gemelden komponisten/texter wahrnimmt.

wenn es kein urheberrecht mehr gibt auf eine komposition, dann gibts auch keine verwertungsrechte die man bachten müsste.

die leute die spielen, aufnehmen... haben leistungsschutzrechte an der aufnahme, das ist aber wieder was anderes und geht die gema nichts an.
 

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