Profi-Coverband verkauft Live-CD. Wieviel Prozent bekommen die Musiker?

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hurz25

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Servus,

ich bin freiberuflicher Musiker und Mitglied einer professionellen Coverband (ca. 100 Termine/Jahr). Wir haben einen Live-Mitschnitt gemacht und wollen nun eine [g=420]CD[/g] pressen lassen, die dann bei den Auftritten sowie im Online-Shop verkauft werden soll. Es werden so ca. 1000 [g=420]CD[/g]'s pro Jahr verkauft werden, 15 Euro das Stück. Es sind ausschließlich Cover-Versionen darauf.

Es geht jetzt nicht um [g=119]GEMA[/g], sondern um die band-interne Aufteilung des Gewinns, Stichwort "Leistungsschutzrecht".

Frage: welchen Anspruch haben die Musiker auf Geld aus dem [g=420]CD[/g]-Verkauf?
Es sind sechs Musiker. Der Manager der Band ist selbst auch Mitglied. Er behauptet, die Erlöse aus dem [g=420]CD[/g]-Verkauf stünden ihm ganz alleine zu, da er ja auch die Kosten für die [g=420]CD[/g]-Pressung bezahlt habe und uns für den Live-Auftritt, bei dem die Aufnahme gemacht wurde, eine Gage gezahlt hätte. In unseren Verträgen steht aber nichts drin, daß wir unsere Verwertungsrechte abgetreten hätten.

Meiner Meinung nach hat jeder "ausübende Künstler" ein Leistungsschutzrecht an seiner Darbietung. Also müssen doch die Einnahmen unter den beteiligten Musikern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, oder?

Was passiert, wenn ein Musiker aus der Band ausscheidet?

Vielen Dank.
 
Also ich würde sagen, wenn der Manager, der auch Mitglied der Band ist, die Produktion bezahlt hat, sollte dieser erst einmal alleine das Geld aus dem Verkauf bekommen, bis die Kosten wieder reingefahren sind.
Dann, aber erst dann, würde ich brüderlich teilen.

Bei dem Live Auftritt, an dem die Aufnahme gemacht wurde, hat er selbst ja dann wohl auch Gage bekommen. Insofern zieht das Argument nicht.

Und sonst, meine ich, kann hier zwar jeder dazu seine Meinung posten (wie ich), aber das ist wohl eine Sache, die ihr unter Euch ausmachen müsst.
 
@hurz25: OHNE GEWÄHR Folgendes:

Das hat etwas mit Vertragsauslegung zu tun. Die Frage ist, wofür Ihr Eure Gage bekommt.

Da Du schreibst, dass in Eueren Verträgen nichts über Verwertungsrechte steht, liegt es sehr nahe, dass Euer jetziger Fall im Vertrag überhaupt nicht geregelt ist. Ich nehme an, ich liege nicht falsch, dass Ihr bei Vertragsschluss an die Möglichkeit von Lifeaufnahmen und [g=420]CD[/g]-Verkauf nicht gedacht habt? Weiter: Du schreibst, dass Ihr ja eine Gage erhalten habt bei dem betreffenden Auftritt. Aber bei 100 Auftritten im Jahr werdet Ihr doch wohl für jeden eine Gage erhalten haben, oder? Oder hat er Euch die Gage extra für die Liefaufnahme gezahlt? Das wäre ja zumindest eine mündliche Vereinbarung, die natürlich extrem auslegungsbedürftig wäre.

Wenn Ihr keine ausdrückliche Regelung über Aufnahme und Vergütung getroffen habt, kannst Du höchstwahrscheinlich die Keule herausholen und Eurem Manager Bescheid stoßen, dass er sich nicht an Euren Leistungen einfach so bereichern darf!

§§ 73 [g=38]ff[/g]. UrhG betreffen den Schutz der ausübenden Künstler.

§ 77 UrhG gewährt dem ausübenden Künstler von Gesetzes wegen das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträgfer aufzunehmen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. §77 verweist auf § 27 UrhG: Wer diese Ansprüche jemadnem überträgt, hat einen Anspruch auf eine "angemessene" Vergütung. Auf diesen Anspruch kann nicht im Vorhinein verzichtet werden.

§78 UrhG gibt dem ausübenden Künstler das ausschießliche Recht, seine Darbietung öffentlich zugänglich zu machen etc.

§ 78 Absatz 2 beginnt wie folgt: "Dem ausübenden Künstler ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn
1. ...
2. Die Darbietung mittels Bild- und Tonträger öfffentlich wahrnehmbar gemacht wird
..."
Gem. § 78 Absatz 4 UrhG kann auch auf Vergütungsansprüche hierfür nicht im Voraus verzichtet werden.

In Unkenntnis des Vertragswortlauts und weiterer Umstände kann man hier nichts Genaueres sagen, aber es riecht förmlich danach, als wenn Ihr hier rechtswidrig über den Tisch gezogen werden sollt. Sprich: Ihr bekommt Eure Life-Darbietung bezahlt. Punkt. Ohne weitere Vergütung wird Eure Leistung weiter verwertet, ohne dass Ihr vorher Eure Zustimmung dazu gegeben habt, und Eure Vergütungsansprüche für die weitere Verwertung sollen auch nicht erfüllt werden. Scheißegal, ob der Manager die Kosten für die [g=420]CD[/g]-Herstellung alleine aufbringt, er muss Eure Leistung für die [g=420]CD[/g]-Aufnahme und weitere Verwertung extra bezahlen! Wenn er sich weigert, eine angemessene Vergütung zu zahlen, kannst Du ihm untersagen, Deine Aufnahme zu verwerten.

Sollte der Vertrag entgegen dem ersten Eindruck hier doch eine umfassende Vergütungsregelung beinhalten oder Ihr eine mündliche Vereinbarung getroffen haben, so stellt sich die Frage, was eine angemessene Vergütung ist.
Im ersten Jahr sieht es so aus:
Kosten für Aufnahme als solche, Mixin und Pre-Mastering: keine Ahnung.
Kosten für [g=420]CD[/g]-Cover: keine Ahnung
Kosten für [g=420]CD[/g]-Herstellung, 1.000 Stück: ca. 1.000,- bis 2.000,- EUR.
[g=119]GEMA[/g]-Gebühren
Nettoeinnahmen bei VP 15,- EUR unter Berücksichtigung von 19% UmsSt: 12.605,04 EUR

Bereits im ersten Jahr, in welchem die Kosten anfallen, dürfte ein ganz erheblicher Gewinn herausspringen. Ab dem zweiten Jahr fallen nur noch Kosten für die Nachpressungen und [g=119]GEMA[/g]-Gebühren an. Der Gewinn steigt entsprechend. Es erscheint doch sehr unbillig, wenn Ihr daran nicht beteiligt würdet.

Schon aufgrund der ungenauen Infos wie gesagt: Ohne Gewähr.

Gruß Rainer
 
mir ist noch ein Gedanke gekommen: Wenn Euer Manager "einer von Euch" ist, könnte sich diese Problematik eventuell auch über die Regelungen über die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts lösen lassen. Könnte evtl. zum selben Ergebnis führen. Man schaut sich an, welchen konkreten Beitrag ein jeder leistet, und dementsprechend sind auch die Überschüsse aufzuteilen.

Noch´n Gruß Rainer
 
hi hurz,

ich bin kein rechtsexperte, aber ich komme selbst ursprünglich aus der cover-band szene und habe in dem zuge natürlich auch einige prof. cover-bands kennen gelernt. bei einigen war das "normal", dass 1-2 leute die firma führten und der rest der band nur "angestellt" war und pro auftritt fest bezahlt wurde. dafür, dass diese musiker dann jedesmal eine feste gage bekommen haben (egal ob 5 oder 3000 leute kamen), hatten sie sonst keine "rechte" auf beteiligung, beispielsweise beim [g=420]cd[/g]-verkauf oder verkauf von fanartikeln. die firmeninhaber (die auch selbst in der band mitspielten) trugen dafür das ganze risiko und organisierten den kompletten laden allein. die sänger waren oftmals die "faulen, die nur abends zum trällern kommen und sofort wieder abhauen, wenn se fertig sind" :D

aber das scheint bei euch ja nicht derart geregelt zu sein...?

zahlt euer "chef" denn auch brav [g=119]gema[/g]-abgaben für die [g=420]cd[/g]?
 
hi hurz,

ich würde dir/euch raten, dass ihr sämtl. ausgaben/einnahmen
brüderlich aufteilt, dann soll auch jeder seine kohle bekommen.
so ist jeder glücklich und zufrieden.

was mich jedoch wundert ist dass ihr:
1. das nicht vertraglich geregelt habt.
2. euere meinungsverschiedenheit geht schon bei dem "kleingeld" los.
was ist wenns um das grosse geld geht?
konzerte, plattenverkäufe, [g=119]gema[/g]-einnahmen usw.
also rauft euch wieder zusammen. :)
lg tommy
 
Vielen Dank für die sehr umfassenden und fundierten Antworten.
Mit diesen Infos kann ich gestärkt in die Verhandlungen gehen.

Viele Grüße,
hurz25
 

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