War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt.
Da waren ja auch so einige Künstler angepisst, als Heino auf cool gemacht hat und einfach zig Songs gecovert hat. Wollten ihn verklagen und haben dann einfach mal ihren noch nie durchgelesenen GEMA-Vertrag vor die Nase gehalten bekommen
GEMA ist böse
Und Heino auch
das hat die bild zeitung erzählt, um die platte "skandalös" zu machen, tatsächlich wars aber eigentlich allen egal, das weiss ich zumindest von 3 künstlern von denen die bild-zeitung jeweils behauptet hat, sie hätten "versucht, es zu verbieten". rammstein haben wenn ich mich recht erinnere ebenfalls zeitnah eine "häh? wir wollten das verbieten? hören wir zum ersten mal!" mitteilung auf ihren seiten veröffentlicht, hat die bild-zeitung aber natürlich nicht dran gehindert, weiter diese geschichte vom pferd zu verbreiten, denn das verkauft ja schliesslich platten.
und die leute fallen natürlich auch noch ziemlich gerne drauf rein, wenn dabei noch ein bisschen gema-haterei mit rausspringt
übrigens ist das mit dem covern auch nicht so ganz einfach, denn das recht auf covern ist angeblich vorbehaltlich einer hinreichenden originaltreue - und bei der frage, was hinreichend originalgetreu ist und was nicht, ist man direkt wieder im bereich von ausgesprochen schwammigen parametern.
hab da über die jahre sehr unterschiedliche aussagen gehört, allesamt von leuten die in der gema ziemlich weit oben stehen (was sie aber natürlich nicht notwendigerweise zu experten macht). ich hab da sowohl gehört, dass hinreichende originaltreue bedeutet, die harmoniefolge und das arrangement (nur im sinne von abfolge von 8 takte strophe 4 takte bridge 16 takte refrain etc) nicht zu ändern, als auch andererseits dass es eine regelung gibt nach der sich ein künstler ohne detaillierte angabe von gründen die kommerzielle verwertung einer bestimmten coverversion verbitten darf. das einzige worin sich alle einig waren, war, dass es erlaubt ist, das geschlecht zu ändern, also dass eine sängerin einen von einem mann gesungenen song geschlechtlich anpassen darf.
so läuft das ja oft hierzulande - immer alles schön bis ins absurdeste detail geregelt, und am schluss weiss vor lauter regulation doch wieder keiner, was nun eigentlich wirklich sache ist