Bis zu welchen Jahrzehnt d.20.Jahrhundert darf ich frei Musik sampeln?

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Ich weiß, dass man nicht so ohne weiteres aus aktueller musik sampeln kann, auch KÜRZESTE passagen, jedoch hab ich mal von einer verjährung gehört, die ich aber nicht auf google finden kann. daher meine frage: bis GENAU zu welchem jahrzehnt darf ich musik sampeln oder gar komplett remixen ohne der urheber fragen zu müssen? ich wei, dass man klassische musik aus dem 19. Jahrhundert darf, es geht aber um Musik aus dem 20.Jahrhundert. Vielen Dank für die Hilfe!
 
Ergänzend sollte aber auch erwähnt werden dass das Urheberrecht vererbt werden kann. Dann ist natürlich nix mit samplen.

Das Urheberrecht ist vererblich, §28 UrhG. Dazu zählen nicht nur Nutzungs- und Verwertungsrechte, sondern auch die Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Vererbung des Urheberrechts richtet sich nach dem BGB. Das Urheberrecht an Werken kann somit per Testament oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge übertragen werden. Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte, z.B. §§ 70 folgende UrhG, sind im wesentlichen genauso vererblich.
 
nicht sampeln, selber machen.....
 
Also das wusste ich auch nicht mit dem Vererben. Internationales Recht ist das aber nicht.

Jedoch gut zu wissen für meine Erben und deren Erben bis zum jüngsten Tag von meinem musikalischen Werk wird nix von irgendwelchen Pfuschern und talentlosen DJ vermurkst und gekupfert. Jedenfalls nicht ohne Genehmigung.

Hoch lebe das BGB! Damit sind auch die Werke von z.B. Heino und Wildecker Herzbuben vor Missbrauch von samplegeilen Möchtegerns sicher. Es gibt doch noch Gerechtigkeit!
 
Ergänzend sollte aber auch erwähnt werden dass das Urheberrecht vererbt werden kann.

Das ist ziemlich logisch, wenn das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gilt. Aber am 1. Januar des Folgejahres des 70. Todestages ist alles allgemeinfrei.
 
Hey,

nach meinem Versuch Samples mal wirklich zu "clearen", hab ich per mail die Labels angeschrieben. Keiner von denen wusste, wer der Rechteinhaber von den Sachen im Moment der Befragung wirkich ist. Teilweise sind die Leut nicht öffentlich im Netz mit Kontaktdaten usw. Deshalb ist es meine Devise, solange du damit kein Geld machst und es ein Mega Hit wird, würd ich es einfach machen. Punkt. :)
 
Bitte jetzt nicht Urheberrecht mit Leistungsschutzrecht verwechseln. Eine Orchesteraufnahme von zB 2014 eines 200 Jahre alten Stücks ist nicht frei von Rechten.
 
Bitte jetzt nicht Urheberrecht mit Leistungsschutzrecht verwechseln. Eine Orchesteraufnahme eines 200 Jahre alten Stücks ist nicht frei von Rechten.

Und wie sieht's aus, wenn der letzte Musiker, der an der Aufnahme beteiligt war, vor 71 Jahren gestorben ist?

edit: hab's gerade im Urheberrechtsgesetz nachgelesen: §§73 bis 83...
 
Jedoch gut zu wissen für meine Erben und deren Erben bis zum jüngsten Tag von meinem musikalischen Werk wird nix von irgendwelchen Pfuschern und talentlosen DJ vermurkst und gekupfert. Jedenfalls nicht ohne Genehmigung.
Vor Coverversionen bist du aber trotzdem nicht sicher (sofern deine Musik überhaupt hierzulande über die GEMA läuft) ;)

War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen
 
Die Sachen der von den Nazis ermordeten Künstler müssten doch jetzt dann langsam frei sein?

Welche Komponisten haben kurz nach der Komposition den Löffel abgegeben? Robert Johnson z.B., wer noch?

Es wäre mal interessant so eine Aufstellung zu haben wessen Musik und Texte man inzwischen als frei nutzbar kostenlos verwursten darf.
 
War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt.

Da waren ja auch so einige Künstler angepisst, als Heino auf cool gemacht hat und einfach zig Songs gecovert hat. Wollten ihn verklagen und haben dann einfach mal ihren noch nie durchgelesenen GEMA-Vertrag vor die Nase gehalten bekommen :D

GEMA ist böse :D Und Heino auch :D :D :D
 
War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt.

Da waren ja auch so einige Künstler angepisst, als Heino auf cool gemacht hat und einfach zig Songs gecovert hat. Wollten ihn verklagen und haben dann einfach mal ihren noch nie durchgelesenen GEMA-Vertrag vor die Nase gehalten bekommen :D

GEMA ist böse :D Und Heino auch :D :D :D


das hat die bild zeitung erzählt, um die platte "skandalös" zu machen, tatsächlich wars aber eigentlich allen egal, das weiss ich zumindest von 3 künstlern von denen die bild-zeitung jeweils behauptet hat, sie hätten "versucht, es zu verbieten". rammstein haben wenn ich mich recht erinnere ebenfalls zeitnah eine "häh? wir wollten das verbieten? hören wir zum ersten mal!" mitteilung auf ihren seiten veröffentlicht, hat die bild-zeitung aber natürlich nicht dran gehindert, weiter diese geschichte vom pferd zu verbreiten, denn das verkauft ja schliesslich platten.

und die leute fallen natürlich auch noch ziemlich gerne drauf rein, wenn dabei noch ein bisschen gema-haterei mit rausspringt :)

übrigens ist das mit dem covern auch nicht so ganz einfach, denn das recht auf covern ist angeblich vorbehaltlich einer hinreichenden originaltreue - und bei der frage, was hinreichend originalgetreu ist und was nicht, ist man direkt wieder im bereich von ausgesprochen schwammigen parametern.

hab da über die jahre sehr unterschiedliche aussagen gehört, allesamt von leuten die in der gema ziemlich weit oben stehen (was sie aber natürlich nicht notwendigerweise zu experten macht). ich hab da sowohl gehört, dass hinreichende originaltreue bedeutet, die harmoniefolge und das arrangement (nur im sinne von abfolge von 8 takte strophe 4 takte bridge 16 takte refrain etc) nicht zu ändern, als auch andererseits dass es eine regelung gibt nach der sich ein künstler ohne detaillierte angabe von gründen die kommerzielle verwertung einer bestimmten coverversion verbitten darf. das einzige worin sich alle einig waren, war, dass es erlaubt ist, das geschlecht zu ändern, also dass eine sängerin einen von einem mann gesungenen song geschlechtlich anpassen darf.

so läuft das ja oft hierzulande - immer alles schön bis ins absurdeste detail geregelt, und am schluss weiss vor lauter regulation doch wieder keiner, was nun eigentlich wirklich sache ist :)
 
Interessante Einblicke! Thx!
 
*ach scheiss drauf*
 
@ Nachtschicht

Hätte meinen können, ich habe 1-2 Künstler in Interviews gesehen die sich über Heino aufgeregt haben. Aber verfolgt habe ich das nicht explizit, also würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen ;)


Und recht hat im Endeffekt ja auch der, der vor Gericht mehr Geld locker machen kann :D
 
das mit dem vererben macht die sache ziemlich schwer....

gerader diese alten chansons bieten tolles material selbst was drauß zu machen. aber wenn da irgendjhemand das vererbt hat, das auf youtube findet und mich verklagt, ist mir das doch zu riskant.... schade!

achja, was ich noch fragen wollte:
wenn man jetzt einfach von radiomoderatoren, radiowerbung und interviews sätze nutzt und diese in seinen kompositionen einbaut ohn e sie großartig zu verfremden, wie sieht es da aus?
weil das ist ja nicht geschützt, vor allem wenn keiner genau nachvollziehen kann wo ich es eigentlöich gesampelt hab!

P.S.:
IIcjh frage das, weil ich so einen tollen neuen Sampler habe, den ich jetzt natürlich auczh kreativ nutzen will und dabei nicht nur mich und die Natur&die Stzadt recorden will!
 
@ Nachtschicht

Hätte meinen können, ich habe 1-2 Künstler in Interviews gesehen die sich über Heino aufgeregt haben. Aber verfolgt habe ich das nicht explizit, also würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen ;)

wären mir keine aufgefallen, in meiner wahrnehmung wars eher son schulterzucken kombiniert mit einem nicht laut ausgesprochenen "danke für die zusätzliche gema", aber selbst wenn...zwischen "aufregen" und "versuchen zu verbieten" gibts ja dann schon noch ein paar zwischenstufen.

ausserdem: wenn man mal genauer hinschaut, erweist sich das "versuchen zu verbieten" sowieso von allein als lügengeschichte für ahnungslose. wie soll das denn vonstatten gehen? die wütenden künstler rufen termingerecht zur VÖ bei bild an und "versuchen zu verbieten"? rufen die direkt bei der staatsanwaltschaft an mit ihrem "versuch"?

ist natürlich unsinn. hätte es den willen zum verbot überhaupt gegeben, wäre das so abgelaufen:

1. künstler ruft seinen anwalt an
2. anwalt sagt "sorry, wirste nicht verbieten können"
3. the end.

davon kriegt die bild nix mit. insofern: lügengeschichte. ist jetzt ja nichts besonders überraschendes bei der bild-zeitung.
 
hab' das jetzt nicht mehr ganz in Erinnerung, wer da contra Heino gewesen sein soll und wieso....

aber so'ne Pseudolinken Bands wie Tote Hosen oder die Ärzte wurden da doch gecovert, oder nicht?

Die hätten schon ein bissken ein Imageproblem befürchten müssen, wenn 'se von dem Heino gecovert werden, dem eher so'n rechtslastiges Image anhaftet.

Kurz: denke, es hätte da eher um solche Fragen gehen müssen, als um reine Coverstreitigkeiten.....
 

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