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sbv0001
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One more for the road! 
@wilson
Zitat:
"in § 13 Urheberwahrnehmumgsgesetz wird die [g=119]Gema[/g] ausdrücklich als einzige rechte-wahrnehmumgs gesellschaft (music) sie hat die pflicht jedes veröffentlichte music werk darauf zu berurteilen ob urheberrechte seiner mitglieder verletzt werden."
Zitat Ende.
Also - ich bin ja nun weiss Gott kein Recht-Schaffender noch habe ich die Juristerei auch nur ansatzweise gelernt.
Aber was Du da schreibst, erscheint mir als der blanke Unsinn.
Ich kann im § 13 Urheberwahrnehmungsgesetzes keinerlei Hinwesi darauf rfinden, dass die [g=119]GEMA[/g] das Mass der Dinge sei, noch steht da irgendwas davon, dass die [g=119]GEMA[/g] verpflichtet sei.
Im Gegenteil - zum einen ist da die Rede sogar manchmal von "mehreren" - aber nicht explizit [g=119]GEMA[/g] - sondern von Verwertungsgesellschaften. Obendrein steht noch was drin, dass geringfuegig bearbeitete Stuecke durchs Raster fallen sollen......
Ich hab dann gedacht: Na - vielleicht hat Wilson ja die Gesetze verwechselt - und meint den § 13 Urheberrechtsgesetz.
Aber da steht nur drin, dass ein Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft hat.
Umso mehr ich mich mit dem Zeugs beschaeftige, desto mehr frage ich mich auch, was deine Intention ist, Wilson.....

@wilson
Zitat:
"in § 13 Urheberwahrnehmumgsgesetz wird die [g=119]Gema[/g] ausdrücklich als einzige rechte-wahrnehmumgs gesellschaft (music) sie hat die pflicht jedes veröffentlichte music werk darauf zu berurteilen ob urheberrechte seiner mitglieder verletzt werden."
Zitat Ende.
Also - ich bin ja nun weiss Gott kein Recht-Schaffender noch habe ich die Juristerei auch nur ansatzweise gelernt.
Aber was Du da schreibst, erscheint mir als der blanke Unsinn.
Ich kann im § 13 Urheberwahrnehmungsgesetzes keinerlei Hinwesi darauf rfinden, dass die [g=119]GEMA[/g] das Mass der Dinge sei, noch steht da irgendwas davon, dass die [g=119]GEMA[/g] verpflichtet sei.
Im Gegenteil - zum einen ist da die Rede sogar manchmal von "mehreren" - aber nicht explizit [g=119]GEMA[/g] - sondern von Verwertungsgesellschaften. Obendrein steht noch was drin, dass geringfuegig bearbeitete Stuecke durchs Raster fallen sollen......
Ich hab dann gedacht: Na - vielleicht hat Wilson ja die Gesetze verwechselt - und meint den § 13 Urheberrechtsgesetz.
Aber da steht nur drin, dass ein Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft hat.
Umso mehr ich mich mit dem Zeugs beschaeftige, desto mehr frage ich mich auch, was deine Intention ist, Wilson.....

