Bearbeitung einer Komposition

  • Ersteller schigge1605
  • Erstellt am
Nun behauptet die Musikgruppe, das Musikstück wäre 2014 gemeinsam komponiert worden und hatte mir einen Anteil von 6,25 Prozenz zugesprochen.

Du musst es so sehen. Ohne die besagte Musikgruppe, wäre das Stück vermutlich auf deiner Platte als Leiche verendet und kein Hahn hätte danach gekräht.

Wenigstens wurde dir ein Anteil eingeräumt. Beim nächsten Mal einfach Verträge machen, wenn du deine Kompositionen weitergibst, oder einfach Schlucken. Die Welt kann richtig grausam sein.

Hättest du dich lieber einfach gefreut und wärst mit denen Freund geblieben, hättest du vielleicht mit denen weiterarbeiten können. Aber nein, gleich einen Anwaltskrieg, da freuen sich nur die Anwälte.

Ich würde sagen: Ein klassischer Fall von Chance nicht genutzt.
 
Oh ja, stimmt, anstatt mich zu beschweren, dass die Gruppe mein geistiges Eigentum in deren Namen verwendet und diese mir dann auch noch einen Anwalt und das Gericht auf den Hals hetzt, wärend meinem Urlaub, hätte ich doch denen lieber mal ein Dankesschreiben oder einen Blumenkranz zukommen lassen. Ach gott, bin ich froh, dass die band meinen Song veröffentlicht hat, sonst wäre die Welt untergegangen.

Ich verabschiede mich aus diesem Forum. Anstatt sachlich meine Frage zu beantworten, wird man hier blöd angemacht.
 
Das war nur meine Sichtweise/Empfehlung und keine blöde Anmache. Wenn du bei jedem Furz gleich zur Diva wirst, dann schnapp dir ein Snickers.
 
Ich verabschiede mich aus diesem Forum. Anstatt sachlich meine Frage zu beantworten, wird man hier blöd angemacht.
Da du offenbar mit sachlichen Antworten nicht wirklich umgehen können willst (vllt. weil man dir darin zu wenig den Bauch bepinselt?), wird das mit deinem Verabschieden vermutlich auch der zweckmäßigste Weg sein, denn dass du sachliche Antworten sogar ganz persönlich als PM bekommen hattest, ist ja hier ~> https://recording.de/Community/Foru...t_und_-finanzen/195408/Post_2215175.html#P_19 bereits sehr deutlich und unschwer nachlesbar. ;)
 
Da ich mir als kleiner Musikschaffender eure überzogenen Rechtsanwaltsgehälter nicht leisten kann...

Sorry, aber das schreit nach einer Klarstellung. Ich habe Dir in mehreren PMs detailliert geschrieben, wie die Rechtslage ist und was Du tun solltest. Hast Du von mir eine Rechnung bekommen? Nein. Weiter:

Der Streitwert im Klageverfahren wird vom Gericht festgesetzt, nicht vom Anwalt. Die Gebühren richten sich im Klageverfahren zwingend nach diesem Streitwert, da muss jeder RA dieselben Gebühren nehmen. Die sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Überzogen ist da gar nichts. Hättest Du Dich im Klageverfahren rechtzeitig vertreten lassen (das hättest Du auch telefonisch von Island aus veranlassen können) und hättest gewonnen, hätte die Gegenseite sogar Deine Kosten im Klageverfahren erstatten müssen.

Ich hab nochmal nachgelesen: Deine Nachbarin hat Dir sogar rechtzeitig mitgeteilt, dass Du die Ladung zur Verhandlung bekommen hast. Warum hast Du Deinen RA also nicht angerufen? Er hätte Terminverlegung und alles mögliche beantragen können, während Du ganz in Ruhe Deinen Urlaub verbringst. Dann wäre kein Versäumnisurteil ergangen. Stattdessen hast Du den Kopf in den Sand gesteckt. Und jetzt beschwerst Du Dich über die Folgen.
 

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