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schigge1605
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Hallo,
ich habe eine Frage zur erforderlichen Schöpfungshöhe einer Bearbeitung einer Komposition.
Habt Ihr da schon Erfahrungen dazu gemacht?
Sachverhalt dazu ist:
Ich habe im Jahr 2012 einen Song geschrieben (Nur die Komposition ohne Text). Eine Band wollte im Jahr 2014 einen Text dazu verfassen und das Musikstück bearbeiten. Die Erlaubnis zur Bearbeitung und Veröffentlichung habe ich erteilt. (Ich war niemals Teil der Band)
Bei der Bearbeitung wurde das Intro sowie die Hälfte der zweiten Strophe herausgeschnitten. Des Weiteren wurde in den Strophen ein Effekt-Synthesizer (Robotter-ähnlich) hinzugefügt und das Schlagzeug in den Strophen spielt einen Tom-Beat anstat einen Hihat-Beat.
Rhytmus, Tempo, Aufbau, Gitarrenmeldien, Drumbeats im Refrain sowie die komplette Bridge sind eins zu eins von mir übernommen worden.
Nun behauptet die Musikgruppe, das Musikstück wäre 2014 gemeinsam komponiert worden und hatte mir einen Anteil von 6,25 Prozenz zugesprochen. Dagegen wollte ich vorgehen und die Veröffentlichung untersagen. (Ich bin der Meinung, das würde gegen den Grundsatz "Treu und Glauben" verstößen).
Der Anwalt der Band strebte ein Gerichtsverfahren an (während ich im Urlaub war). Das Gericht entschied, dass das Lied veröffentlicht werden darf (Urheberrechtliche Fragen wurden aber nicht geklärt) und ich bekam eine Rechnung von 2.700 Euro.
Die Band räumt gerade einen Preis nach dem anderen ab, spielt jedes Wochenende Konzerte und das Album hatte schon einige gute Kritiken bekommen. Nächster Punkt wäre, dass die Band nirgends meinen Namen als Urheber erwähnt.
Ich bin jetzt echt schwer verärgert und genau so schwer am Überlegen, ob sich ein Widerspruch gegen die Entscheidung lohnt. Komischerweise hatte der Anwalt einen Streitwert von 6000 Euro für das Musikstück festgelegt, da angeblich die drei Mitglieder der Band einen "Anspruch" von jeweils 2000 Euro an dem Musikstück hätten. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass auch DAS nicht rechtmäßig ist. Stelle sich mal einer vor, es wäre eine Bigband mit 15 Mitglieder gewesen
Da schreibt man einen Song, genehmigt die Bearbeitung, die Band macht sich damit nen guten Namen und der ursprüngliche Urheber wird als Dank gefi...... und muss blechen.
Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein...??
ich habe eine Frage zur erforderlichen Schöpfungshöhe einer Bearbeitung einer Komposition.
Habt Ihr da schon Erfahrungen dazu gemacht?
Sachverhalt dazu ist:
Ich habe im Jahr 2012 einen Song geschrieben (Nur die Komposition ohne Text). Eine Band wollte im Jahr 2014 einen Text dazu verfassen und das Musikstück bearbeiten. Die Erlaubnis zur Bearbeitung und Veröffentlichung habe ich erteilt. (Ich war niemals Teil der Band)
Bei der Bearbeitung wurde das Intro sowie die Hälfte der zweiten Strophe herausgeschnitten. Des Weiteren wurde in den Strophen ein Effekt-Synthesizer (Robotter-ähnlich) hinzugefügt und das Schlagzeug in den Strophen spielt einen Tom-Beat anstat einen Hihat-Beat.
Rhytmus, Tempo, Aufbau, Gitarrenmeldien, Drumbeats im Refrain sowie die komplette Bridge sind eins zu eins von mir übernommen worden.
Nun behauptet die Musikgruppe, das Musikstück wäre 2014 gemeinsam komponiert worden und hatte mir einen Anteil von 6,25 Prozenz zugesprochen. Dagegen wollte ich vorgehen und die Veröffentlichung untersagen. (Ich bin der Meinung, das würde gegen den Grundsatz "Treu und Glauben" verstößen).
Der Anwalt der Band strebte ein Gerichtsverfahren an (während ich im Urlaub war). Das Gericht entschied, dass das Lied veröffentlicht werden darf (Urheberrechtliche Fragen wurden aber nicht geklärt) und ich bekam eine Rechnung von 2.700 Euro.
Die Band räumt gerade einen Preis nach dem anderen ab, spielt jedes Wochenende Konzerte und das Album hatte schon einige gute Kritiken bekommen. Nächster Punkt wäre, dass die Band nirgends meinen Namen als Urheber erwähnt.
Ich bin jetzt echt schwer verärgert und genau so schwer am Überlegen, ob sich ein Widerspruch gegen die Entscheidung lohnt. Komischerweise hatte der Anwalt einen Streitwert von 6000 Euro für das Musikstück festgelegt, da angeblich die drei Mitglieder der Band einen "Anspruch" von jeweils 2000 Euro an dem Musikstück hätten. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass auch DAS nicht rechtmäßig ist. Stelle sich mal einer vor, es wäre eine Bigband mit 15 Mitglieder gewesen
Da schreibt man einen Song, genehmigt die Bearbeitung, die Band macht sich damit nen guten Namen und der ursprüngliche Urheber wird als Dank gefi...... und muss blechen.
Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein...??