Hi Iwen, Hi Mocher,
wer Stücke selber schreibt, ohne abzuschreiben, hat automatisch die Urheberrechte daran. Von Gesetzes wegen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind nun mal im Business so ne Sache. Als Urheber muß man halt nachweisen, dass man selbst der Urheber (Komponist, Texter) eines Stücks ist und der andere das Stück, den Text, die tragende Melodie etc. gemopst - korrekt: das eigene Urheberrecht verletzt - hat. Das geht nur, wenn man beweisen kann, dass das eigene Stück viel älter ist als das gemopste. Es geht also bei Hinterlegung o.ä. einzig um Beweisfragen.
Der Unterschied zwischen Hinterlegung beim RA oder Notar und Einschreiben an sich selbst ist der, dass ein RA oder Notar die hinterlegte Sache oder ne Kopie davon hat. Es ist also ganz klar nachweisbar, was hinterlegt wurde und wann. Auch wird dem Anwalt eine Hinterlegung eher geglaubt als der Freundin, dem Bassisten etc. Beim Einschreiben an sich selbst wird dagegen nur nachgewiesen, dass jemand mal irgendwas an sich selbst geschickt hat. Es kann damit aber nicht nachgewiesen werden, was das war! Man kann also 10mal behaupten, dass das ein Packen Songtexte waren, es kann genausogut die Brigittediät sein.
Noch was zu den Kosten: Bei Rechtsanwälten und Notaren hängen die Gebühren in aller Regel von dem sogenannten Gegenstandswert ab. Bist du Herbert Grönemeier oder Heinz Rudolf Kunze, sind deine Texte sicherlich sehr viel Geld wert, und eine Hinterlegung würde den Anwalt seinen nächsten Urlaub finanzieren lassen. Bist du dagegen wie wir alle hier Hinz und Kunz und hoffst irgendwann mit Musik nicht nur Geld auszugeben, dann ist der Gegenstandswert für eine selbstaufgenommene CD oder einen Packen Texte entsprechend niedrig. Ich denke, dafür wären dann je nach Art und Menge 50-150 EUR angemessen, es sei denn, dein Material ist ganz extrem hitverdächtig. Bedenke bitte, bevor du solche Preise kritisierst, dass der Anwalt immerhin jahrelang für die sorgfältige Verwahrung deiner Werke verantwortlich ist.
Gruß Rainer