Bandnamen sichern ?

I

Iwen

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Ich habe gerade ein wenig über GEMA und GVL erfahren, aber einige Fragen bleiben noch offen:

- Kann man seinen Bandnamen auf irgendeine Weise sichern lassen?

- Was muss ich nach der Produktion einer CD in Eigenregie, sowie Pressung des Albums in einem Presswerk tun, um die Songs registrieren / schützen zu lassen (Copyright)?
 
Hi Iwen!
Jetzt kann ich Dir vielleich helfen!
Zu deiner ersten Frage, wie Du deine Bandnamen schützen kannst:

Zuerst mal ist es nicht möglich den Band- oder Künstlernamen urheberrechtlich schützen zu lassen, da der Name an sich kein Werk im Sinne der Urheberrechts darstellt.
Trotzdem gibt es andere Möglichkeiten.
Zum einen den „zivilrechtlichen Namensschutz des BGB“ (§ 12 BGB), der entsteht ohne dass eine Eintragung in ein Register erforderlich ist, erforderlich dafür ist allerding das der Name Unterscheidungskraft besitzt, d.h. keine Gattungsbezeichnung, Umgangssprache oder geografische Bezeichnung ist, zum anderen den Schutz der „Unternehmenskennzeichnung“ (§§ 5, 15 Markengesetz), der vor allem dann entsteht, wenn eine Band durch Konzerte und Verkauf von Platten etc. ins Geschäftsleben tritt und somit wie ein wirtschaftliches Unternehmen zu betrachten ist. Auch dieser Schutz bedarf keiner Eintragung.
Und es gibt den „Markenschutz“, der durch eine Eintragung beim Patentamt entsteht. Nach der eintragung wird der Name (die Marke) dann mit dem ® abgebildet.
Für Band glaube ich uninteressant, da die beiden oben beschriebenen Rechte Schutz genug bieten.

Zum Schutz von Songs bleibt zu sagen, das man sie, um wirksamen Schutz zu genießen auf jedenfall bei einem Rechtsanwalt, Notar oder der sog. WGG (Writers Guild in Germany e.V.) hinterlegen muss, wobei von der Rechtsprechung bisher noch nicht entschieden ist ob eine hinterlegung bei der WGG die gleiche rechtliche Wirkung hat wie die Hinterlegung bei einem Rehctsanwalt oder Notar.
Das traditionelle „an-sich-selbst-schicken“ von Aufnahmen bzw. Noten bietet definitiv keinen ausreichenden Schutz, da hier die Manipulationsmöglichkeiten zu groß sind.

So, ich hoffe das hilft Dir weiter. Sonst gibt es auch noch ein interessantes Buch zu dem Thema: „Musikrecht – Die Antworten“ (ISBN:3-932275-05-5)

Gruß Paul
 
Hi,

Das Problem ist also nicht "billig" zu lösen? Das die Hinterlegung bei Notar bzw. Rechtsanwalt was kostet ist ja klar und bei der WGG geh ich auch mal davon aus. Insofern können kleinere Künstler Ihre Werke also nicht ausreichend schützen ohne dafür kräftig zu löhnen (was aufgrund der Größe der Musikprojektes in dem Rahmen doch ziemlich bescheuert erscheint).

Ging nämlich bis dato auch davon aus das im Grunde das !Am-sich-selbst-schicken" ausreicht... Irgendwie deprimierend das somit eigentlich nur etabliertere Musiker in den Genuss kommen Ihre Musik tatsächlich schützen zu lassen...

nur so nebenbei :p
 
Hi Iwen, Hi Mocher,

wer Stücke selber schreibt, ohne abzuschreiben, hat automatisch die Urheberrechte daran. Von Gesetzes wegen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind nun mal im Business so ne Sache. Als Urheber muß man halt nachweisen, dass man selbst der Urheber (Komponist, Texter) eines Stücks ist und der andere das Stück, den Text, die tragende Melodie etc. gemopst - korrekt: das eigene Urheberrecht verletzt - hat. Das geht nur, wenn man beweisen kann, dass das eigene Stück viel älter ist als das gemopste. Es geht also bei Hinterlegung o.ä. einzig um Beweisfragen.

Der Unterschied zwischen Hinterlegung beim RA oder Notar und Einschreiben an sich selbst ist der, dass ein RA oder Notar die hinterlegte Sache oder ne Kopie davon hat. Es ist also ganz klar nachweisbar, was hinterlegt wurde und wann. Auch wird dem Anwalt eine Hinterlegung eher geglaubt als der Freundin, dem Bassisten etc. Beim Einschreiben an sich selbst wird dagegen nur nachgewiesen, dass jemand mal irgendwas an sich selbst geschickt hat. Es kann damit aber nicht nachgewiesen werden, was das war! Man kann also 10mal behaupten, dass das ein Packen Songtexte waren, es kann genausogut die Brigittediät sein.

Noch was zu den Kosten: Bei Rechtsanwälten und Notaren hängen die Gebühren in aller Regel von dem sogenannten Gegenstandswert ab. Bist du Herbert Grönemeier oder Heinz Rudolf Kunze, sind deine Texte sicherlich sehr viel Geld wert, und eine Hinterlegung würde den Anwalt seinen nächsten Urlaub finanzieren lassen. Bist du dagegen wie wir alle hier Hinz und Kunz und hoffst irgendwann mit Musik nicht nur Geld auszugeben, dann ist der Gegenstandswert für eine selbstaufgenommene CD oder einen Packen Texte entsprechend niedrig. Ich denke, dafür wären dann je nach Art und Menge 50-150 EUR angemessen, es sei denn, dein Material ist ganz extrem hitverdächtig. Bedenke bitte, bevor du solche Preise kritisierst, dass der Anwalt immerhin jahrelang für die sorgfältige Verwahrung deiner Werke verantwortlich ist.

Gruß Rainer
 
Bei der "An sich selbst schicken" Methode geh ich auch eher davon aus das man den Umschlag ungeöffnet lässt (Hilft notfalls irgendeine Versiegelung?), damit man eben beweisen kann das das zumindest an dem Datum des Poststempels sein eigen war...
 
Hi,

wenn die den Einschreibebrief an Dich schreibtst, mach ihn nicht auf!
Dann kannst du beweisen, das der Song da drinnen ist, da du den Brief erst ggf. vor Gericht öffnest.

Gruß Ruby ;-)
 
Korrekt!

Aber vergiss auch nicht dir irgendwo zu vermerken, was denn nun in dem Brief drinne war. Könnte sonst ziemlich ärgerlich werden, wenn du fest der Meinung bist, in dem Brief war doch der Text vom neuesten Madonna Song, den du schon vor Jahren geschrieben hast und welchen dir eben Madonna persönlich abgekupfert hat, du genau diesen Text/diese Komposition dann aber doch nicht herein getan hattest... ;-)

Is meiner Meinung nach sowieso übertriebene Panikmache oder kennt einer von euch nen Fall in dem irgendjemandem sowas (ähnliches) passiert ist?
 
Wir haben mit unserer Band schon gleiche Sachen überlegt, letztendlich aber nie wirklich durchgeführt. Mal sehen was ich noch zusammen bekomme...

Also generell ist die Einschreibenvariante zulässig, wenn aber Madonna klagt hast Du trotzdem verloren. Wenn Du ein Einschreiben verschickst (da gibt es mehrere verschiedene), mußt Du auf jeden Fall eines mit Rückschein nehmen, damit bestätigst Du beim Postboten den Eingang.
Also Notar und Rechtsanwalt sind sicher, besagtes Schreiben was Drin ist (im besagten Umschlag) kannst Du Dir abstempeln lassen und Nachweiß vorhanden, Umschlag hinterlegen. Es funktionieren dafür auch andere Institutionen mit Amtssiegeln, bei uns gibt es zum Beispiel ein "Bischöfliches Ordinariat", da hätten wir es theoretisch auch hinterlegen können.
Ach versiegeln lassen sichert auf jeden Fall auch ab (Einschreiben).

Hoffe ich konnte ein Stück weiterhelfen. ptr
 
Wer vor hat seine Stücke auch live zu spielen, der sollte sich überlegen, ob er sie nicht bei der GEMA anmeldet. Führt man die Stücke regelmäßig bei der GEMA gemeldeten Konzerten auf, dann kriegt man die jährliche Gebühr wieder rein und hat außerdem seine Songs geschützt.
 

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