Hi!
Es gibt - neben der doch recht kostspieligen Markenanmeldung - noch zwei Möglichkeiten, den Namen "zu schützen".
Dazu muß erwähnt werden, daß nur die Markenanmeldung im Zweifel Rechtssicherheit gewährt, da die Markenanmeldung geprüft wird und bei Zulassung das Marken- und Patentamt damit beurkundet, daß zum Zeitpunkt der Eintragung der Marke keine andere gleiche eingetragene Marke in der jeweiligen Gruppe (=Sparte) existiert.
Nun aber zu den beiden anderen Möglichkeiten:
Anmeldung als Geschmacks/Gebrauchsmuster. Diese Anmeldung macht man auch beim Marken- und Patentamt, es kostet ca. 120 Euro pro Schriftzug. Nachteil ist hier, daß nicht geprüft wird, ob noch jemand anderes ein gleiches oder ähnliches Muster benutzt.
Hinterlegung beim Notar. Recht kostengünstig und auch unkompliziert. Nachteil auch hier : keine Überprüfung.
Im Streitfall kommt es auf zwei Faktoren an: Den zeitlichen und den der "Bekanntheit". Mit allen Methoden kann man einen bestimmten Zeitpunkt nachweisen, zu dem man den Namen benutzt hat. Allerdings spielt auch Bekanntheit eine Rolle. Wenn ich z.B. Aufzeichnungen finden würde, daß mein UrUrgroßvater 1870 schonmal ein Getränk unter dem Namen "Coca-Cola" verkauft hat, so habe ich heute trotz der älteren Nutzung wenig Chancen ein eigenes Getränk namens "COca-Cola" durchzubringen (auch wenn Coca-Cola keine Markenanmeldung hätte), da ein Gericht anerkennen würde, daß ich mir den Namen Coca-Cola nur zu Nutze machen möchte.
Kurzum: Absolute Rechte bringt nur eine Markenanmeldung beim Patentamt, die anderen Methoden sollten aber für das "normale Leben" (=bis zum deutsche Top100 Act) ausreichen.
Hoffe geheft zu haben