Band als GbR anmelden oder nicht?

hadl

hadl

Registriert
04.08.05
Beiträge
1.891
Reaktionen
108
Punkte
2.548
Hallo,

um es gleich vorneweg zu sagen, ich gehe diese Woche noch zum Finanzamt und mache mich dort schlau!
Es geht darum, dass ich ein Projekt habe, bei dem ich für Liveauftritte einen Sänger dabei habe und manchmal auch noch ein paar Gastmusiker. Die Auftritte passierenaber schon unter einem Bandnamen.
Ich wollte vorab nach Erfahrungen fragen. Kann ich das quasi alleine versteuern, als mein Einkommen (und auch Ausgaben) oder sollte man trotzdem ein Gewerbe anmelden unter dem Bandnamen und gesondert eine Steuererklärung machen...?

Wäre dankbar für Tipps, aber wie gesagt geh ich auch noch zum Amt. :)
 
Rechtlich gesehen ist ne Band schon ne GBR...soweit ich informiert bin...

Gewerbe anmelden? Nö..du bist ja Künstler...also Freiberufler...

Womit du dich dann nachher besser stehst, also Einzelmucker, der seine Leute bezahlt usw das musst du in Erfahrung bringen.

Als einziger Tip fällt mir da der Rock und Pop Musiker Verband ein...der hat auch n Buch zum Thema, mit Musterverträgen usw...was eventuell auch hilfreich ist...einfach mal ergooglen...
 
Ja das stimmt. Sobald 2 oder mehr Leute zusammen irgendwie Geld erwitschaften ist ma nde facto schon eine GbR.
Danke, den Verband werd ich mal suchen!*
 
Hallo hadl,

Wir haben als 12 köpfige Band gemeinsam einen GbR Vertrag unterschrieben.
Hierbei ging es weniger um die Steuer sondern darum den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten.

Im Normalfall regelt das BGB die GbR.
Wenn man aber Dinge wie Kündigung, Neueinstieg, Instrumente, Kosten, Gage etc. in einem Vertrag regelt, hebelt man die allgemein gehaltenen Bestimmungen des BGB aus.

Wir haben eine Steuernummer für die GbR vom Finanzamt erhalten und lassen über einen Steuerberater Dinge wie Vorsteuerabzug u.ä. machen.

Ein Gewerbe brauchts dafür nicht.

VG
Tom
 
hadl schrieb:
Ja das stimmt. Sobald 2 oder mehr Leute zusammen irgendwie Geld erwitschaften ist ma nde facto schon eine GbR.

das würde ja bedeuten, dass alle Angestellten einer Firma eine GbR wären, da diese irgendwie zusammen Geld erwirtschaften ;) folglich nicht ganz korrekt:
sobald mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) einen gemeinsamen Zweck anstreben, dann können sie einen Gesellschaftervertrag schließen in dem sie festhalten werden, dass sie sich gegenseitig dazu verpflichten den genannten Zweck in der Weise zu erlangen, wie sie es in dem Gesellschaftervertrag festgehalten haben. Darin wird auch festgehalten werden müssen, welche "Beiträge" jeder dafür zu leisten hat. Beiträge müssen nicht zwangsläufig finanzieller natur sein - ebenso wenig der gemeinsame Zweck. Erst mit dem Gesellschaftervertrag auf eine GbR ist man de facto eine GbR.

womit wir wieder bei Deiner Ausgangsfrage wären:
das müsst Ihr unter Euch entscheiden. Mit dem Vertrag zu einer GbR haltet Ihr lediglich Eure Ziele, Aufgaben, Verpflichtungen und weitere Vereinbarungen fest. Das ist noch nicht einmal formgebunden. Hängt also auch ein Stück weit von Eurem Gegenseitigen Vertrauen, bzw. Eurem Sicherheitsempfinden ab, ob und wie Ihr eine GbR bekunden möchtet. Denn über eines müsst Ihr Euch dann auch im Klaren sein: Ihr haftet künftig gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen. Im Außenverhältnis ist es also dem Gläubiger peng, an wen er heran tritt und sein Geld einfordern möchte.... das kann sich zu einem größeren Nachteil entwickeln.
 
@hadl: Wenn Du praktisch das Mastermind in einem Einmannunternehmen bist, sagst, wo es lang geht und andere eher Gastmusiker sind, die von Dir eine vereinbarte Gage bekommen, dann seid Ihr keine GbR.

Wenn Du Dich gleichberechtigt mit anderen zusammentust, jeder von Euch seinen Beitrag in das Projekt steckt und Ihr eine Art Gewinn- und Verlustteilungsabrede habt, seid Ihr eine GbR.

Wie oben schon gesagt, stellt eine Band in den allermeisten Fällen eine GbR dar. Auch wenn die meisten das nicht wissen oder bewust vereinbart hätten. Aber das muss ja nicht unbedingt auf Dich zutreffen.
 
ElectricSheep schreib:
Erst mit dem Gesellschaftervertrag auf eine GbR ist man de facto eine GbR.

Eben genau anders rum. GbR entsteht schnell einmal ganz von alleine; Vertrag hin oder her.
 
kickback schrieb:
ElectricSheep schreib:
Erst mit dem Gesellschaftervertrag auf eine GbR ist man de facto eine GbR.

Eben genau anders rum. GbR entsteht schnell einmal ganz von alleine; Vertrag hin oder her.

§ 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags [BGB]
 
ElectricSheep schrieb:
kickback schrieb:
ElectricSheep schreib:
Erst mit dem Gesellschaftervertrag auf eine GbR ist man de facto eine GbR.

Eben genau anders rum. GbR entsteht schnell einmal ganz von alleine; Vertrag hin oder her.

§ 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

1 Gesetz verweist aus 2 Artikeln auf § 705

Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Du kannst sogar aus einer Lottogemeinschaft eine GbR Gründen, wenn Du es unbedingt brauchst - aber es muss ein vertrag zustande kommen, welcher jedoch formlos ist. Nur weil ich mit anderen ein gemeinsames Ziel verfolge heißt das noch lange nicht, dass ich automatisch eine GbR mit denen hätte - wo würden wir dann bitte haftungstechnisch damit hinkommen?!?


Korrekt. Man muss untereinander einen Gesellschaftervertrag machen, dann kann man eine GbR anmelden. Ich habe eine.
 
@Elektroschaf:
Wenn oftmals nicht einmal die Mitglieder einer GbR von ihrer GbR wissen, werden Dritte erst recht nichts davon wissen; Geschäfte werden in all diesen Fällen sowieso nie durch die GbR getätigt, sondern nur durch einzelne Gesellschafter im eigenen Namen.

Und §705 BGB ändert nichts daran, dass viele Gesellschafter einer GbR sich ihres Gesellschafterdaseins überhaupt nicht richtig bewusst sind. Klar, Lottogemeinschaft, Band, Arbeitsgemeinschaft zur Verköstigung obdachloser Hunde in Neustadt-Ost und anderes sind GbRs, und die Leute verfolgen natürlich bewusst einen gemeinsamen Zweck etc., aber dass sie GbR-Gesellschafter sind und dafür sogar gesetzliche Regeln existieren, dessen sind sich die Wenigsten bewusst. Ist einfach so.

@Pierre: GbR ist per se nicht anmeldepflichtig. Es gibt viele GbRs privater Natur. Wenn es aber eine gewerbliche GbR ist, müssen die Gesellschafter jeweils das Gewerbe anmelden.
 
EarlGrey schrieb:
@Elektroschaf:
Wenn oftmals nicht einmal die Mitglieder einer GbR von ihrer GbR wissen, werden Dritte erst recht nichts davon wissen; Geschäfte werden in all diesen Fällen sowieso nie durch die GbR getätigt, sondern nur durch einzelne Gesellschafter im eigenen Namen.

Und §705 BGB ändert nichts daran, dass viele Gesellschafter einer GbR sich ihres Gesellschafterdaseins überhaupt nicht richtig bewusst sind. Klar, Lottogemeinschaft, Band, Arbeitsgemeinschaft zur Verköstigung obdachloser Hunde in Neustadt-Ost und anderes sind GbRs, und die Leute verfolgen natürlich bewusst einen gemeinsamen Zweck etc., aber dass sie GbR-Gesellschafter sind und dafür sogar gesetzliche Regeln existieren, dessen sind sich die Wenigsten bewusst. Ist einfach so.

@Pierre: GbR ist per se nicht anmeldepflichtig. Es gibt viele GbRs privater Natur. Wenn es aber eine gewerbliche GbR ist, müssen die Gesellschafter jeweils das Gewerbe anmelden.


wie schön, dass die Gesetze einfach mal ignoriert werden :D

verwechselst Du vielleicht anmeldepflichtig mit eintragungspflichtig? die GbR bedarf nämlich keiner Eintragung im Handelsregister - anmelden muss man sie hingegen schon!

wurde keine GbR angemeldet, so ist dies auch keine GbR!
 
nein, ich verwechsele nicht anmeldepflichtig mit eintragungspflichtig. Wenn jemand meint, eine GbR ins Handelsregister eintragen zu müssen, ist er ganz schnell ein OHG-Gesellschafter. :D

Wo bitteschön willst Du eine Lotto-Tippgemeinschaft denn anmelden? Bei Faber?

Eine vernünftige Antwort wirst Du mir nicht geben können. Demzufolge wirst Du mir nach zweimal Nachdenken auch zustimmen, dass der Satz "Wurde keine GbR angemeldet, so ist dies auch keine GbR! " für sich genommen völliger Quatsch ist.
 
wie schön, dass die Gesetze einfach mal ignoriert werden

Man muss untereinander einen Gesellschaftervertrag machen,

Dazu reicht aber ein mündlicher Vertrag; dieser kann auch geschlossen werden, ohne dass eine der Parteien das Wort GbR oder Vertrag überhaupt nur in den Mund nimmt.
Konkludentes Handelns reicht aus; das meinte ich mit "kein Vertrag" - wie wohl die meisten "Leute von der Straße".
 
kickback schrieb:
Dazu reicht aber ein mündlicher Vertrag; dieser kann auch geschlossen werden, ohne dass eine der Parteien das Wort GbR oder Vertrag überhaupt nur in den Mund nimmt.
Konkludentes Handelns reicht aus; das meinte ich mit "kein Vertrag" - wie wohl die meisten "Leute von der Straße".

deshalb:
ElectricSheep schrieb:welcher jedoch formlos ist

@earlgrey: wie kommst Du dann bitte zu Deiner Erkenntnis? ich bin offen für einen Beleg, Deiner Aussage.

und hier ein weiteres Zitat, Seitens der IHK:
Für den Abschluss des Gesellschaftervertrages ist keine Form vorgeschrieben. Selbst ein schriftlicher Vertrag muss nicht abgeschlossen werden. Dies ist allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen. Da keine Formvorschriften bestehen, entsteht die GbR nach außen spätestens durch öffentliches Auftreten (Beteiligung am Markt).

Im Gesellschaftsvertrag sollte geregelt werden: Gegenstand, Art und Umfang der Einlagen der Gesellschafter, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, Gewinn- und Verlustverteilung, Beendigung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern.

erkläre mir dann bitte auch, warum klar geregelt ist, WIE eine GbR anzumelden ist (Form der Namensgebung usw.), wenn sie nicht anmeldepflichtig ist?


ich will es noch einmal so versuchen auszudrücken:

gewerbetreibende: jeder Gesellschafter muss sein Gewerbe anmelden, die GbR MUSS ebenfalls angemeldet werden - ist dies kaufmännischer Natur MUSS eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden und somit ist es eine OHG - vollkommen richtig erkannt, EarlGrey.

freiberufler: Gewerbeanmeldung entfällt, jeder Gesellschafter muss seine Tätigkeit und auch die GbR dem Finanzamt mitteilen

Tipgemeinschaft: Lottogewinne unterliegen nicht der Steuerpflicht, deshalb muss diese nicht beim Finanzamt angemeldet - es sei denn es werden innerhalb dieser Gemeinschaft noch andere Ziele mit wirtschaftlichem Hintergrund verfolgt
und du hast auch damit recht, dass die Tipgemeinschaft es z.B. Fabermitteilen muss - so lustig es klingt, aber eben dadurch ist ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen - wie ihr auch richtig erkannt habt: kongludentes Handeln (wenngleich auch der mündliche Vertrag gemeint war).


Da er freiberuflich tätig sein wird, muss er dies beim finanzamt anmelden. Über die Sinn- und Zweckhaftigkeit einen GbR-Vertrag zu fixieren hatte ich bereits in meinem ersten Post geschrieben. Das soll er für sich selbst entscheiden.

Eine vernünftige Antwort wirst Du mir nicht geben können. Demzufolge wirst Du mir nach zweimal Nachdenken auch zustimmen, dass der Satz "Wurde keine GbR angemeldet, so ist dies auch keine GbR! " für sich genommen völliger Quatsch ist.

Zu behaupten, dass ich Dir keine vernünftige Anwtort geben könne, muss Dich ja zu etwas außergwöhnlich Besonderem machen....wie gut, dass Du über den Dingen zu stehen scheinst - aber eine solch arrogante Haltung empfinde ich als anmaßend und unhöflich. wie bereits gesagt, ich weiß, dass Du einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinst - so belege diesen bitte auch - ich habe kein Problem damit etwas neues zu erfahren.

ich habe jedoch das Gefühl, dass im Grunde das Gleiche gemeint wird - wie es KickBack auch schon untermauerte.
 
Elektroschaf, Du machst Deinem Namen gerade alle Ehre.

Darauf, dass bei einer gewerblichen GbR das Gewerbe angemeldet werden muss, habe ich oben bereits hingewiesen. Danke fürs Wiederkäuen.

Die GbR besteht aber auch bei Nichtanmeldung. Wenn die Gesellschafter ihre diesbezüglichen Pflichten verletzen und eine Anmeldung unterlassen, hat das auf den Bestand der GbR null Einfluss. Der ist völlig unabhängig davon.

Genauso verhält es sich beim Freiberufler: Die GbR kann gegründet werden und besteht völlig unabhängig davon, ob dem FA irgend etwas mitgeteilt wird. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

und du hast auch damit recht, dass die Tipgemeinschaft es z.B. Fabermitteilen muss

geht´s Dir wirklich gut? Oder wolltest Du gerade lustig sein? Aua.... :nonono:

achja, natürlich muss sich jede Band als GbR bei der Gema anmelden und beim örtlichen Rockmusikerverband registrieren lassen, sonst ist es keine Band...

Es muss ja echt schwer sein zuzugeben, etwas Falsches geschrieben zu haben....

Nochmal: Deine Behauptung
wurde keine GbR angemeldet, so ist dies auch keine GbR!
ist Unsinn.

Und das schreibe ich nicht für Dich, sondern für alle User und Gäste, die diesen Olaf lesen.
 
ich will es noch einmal so versuchen auszudrücken:

gewerbetreibende [...]
freberufler [...]

Ok, ich glaub ich weiß warum wir uU aneinander vorbeireden...

Du siehst nur GbRs mit (wirtschaftlicher) Gewinnerzielungsabsicht, da wären dann aber auch noch die GbRs auf der "Meta-Ebene" 8)
ideeller Zweck (ja, der allein reicht nicht aus, daher weiter -> ) zur Förderung einer vermögenswerten Leistung; "kümmern wir uns um Oma, die mit Krankheit XYZ an's Bett gefesselt zu Hause liegt".
Genau zu dem Beispiel gibt's ein Urteil -> ja, ist GbR

- Niemand in der Familie war sich der GbR bewußt
- Die GbR ist daher nicht einmal am Markt aufgetreten
- Einkäufe und Pflegeleistung wurden im eigenen Namen getätigt und somit in die Gesellschaft eingebracht
- angemeldet war sie auch nicht;
aber eine GbR war's
 
EarlGrey schrieb:
Elektroschaf, Du machst Deinem Namen gerade alle Ehre.

Darauf, dass bei einer gewerblichen GbR das Gewerbe angemeldet werden muss, habe ich oben bereits hingewiesen. Danke fürs Wiederkäuen.
dass Du keine Argumentation zustande bringen kannst, ohne persönlich zu werden....

ich habe lediglich noch einmal zusammengefasst, was gesagt wurde und worin wir übereinstimmen....ich habe Dich quasi in Deiner Aussage bekräftigt.

Es muss ja echt schwer sein zuzugeben, etwas Falsches geschrieben zu haben....
.. das kann ich nicht beurteilen....wie fühlt sich dass denn für Dich an?

1. wie kickback es erneut bekräftigt: wir reden über ein und das selbe thema und wollen in meinen Augen auf das gleiche hinaus (zumindest verstehe ich Dich zwischen Deinen Anmaßungen so.)
2. zu meiner "Behauptung": tatsächlich war es zu pauschal ausgedrückt und damit insgesamt nicht richtig. Ich bin tatsächlich zu wirtschaftlich beeinflusst.
Falls dies die einzige "Angriffsfläche" für diejenigen sein mag, die in einem Forum lieber streiten, als Lösungen suchen, dann entschuldige ich mich auch dafür, dass diese pauschale Aussage dazu führte, andere dazu veranlasst zu haben, über ihr sachliches Ausdrucksvermögen hinweg zu steigen.

vielleicht hilft dieser Link allen Freiberuflern weiter, darin ist eigentlich alles recht einfach erklärt:
http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/gruenderbuero_freiberufler.pdf

Auf Seite 8 wird auch noch einmal auf die GbR eingegangen - und zwar in dem Sinne, wie ich es versuche die ganze zeit darzustellen.


ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich es noch ausdrücken soll....
wie Ihr alle schon richtig geschrieben habt, begründet sich eine GbR durch das Verfolgen gemeinsamer Ziele. wird im Rahmen dieser GbR Geld erwirtschaftet, so muss diese angemeldet werden. Ebenso haben z.B. zwei Musiker die eigentlich eine GbR wären, die Möglichkeit sich vertraglich davon zu entbinden, indem klar gestellt wird, dass dieser Zusammenschluss nicht wie eine GbR behandelt werden soll.
 
Es ging nicht darum, dass Deine Aussage zu pauschal war, sondern darum, dass sie völlig falsch war und Du das nicht zugibst, sondern mit einem überlangen und ebenso -flüssigen Posting rechtfertigen willst. Und Klugscheißerei kann ich nicht ab, wenn sie falsch ist.

gegen das, was richtig ist, schreibe ich auch nichts.

Nimm´s nicht persönlich. Im realen Leben würden wir uns sicherlich anders kennenlernen.
 
EarlGrey schrieb:
Es ging nicht darum, dass Deine Aussage zu pauschal war, sondern darum, dass sie falsch war und Du das nicht zugibst, sondern mit einem überlangen und ebenso -flüssigen Posting rechtfertigen willst. Und Klugscheißerei kann ich nicht ab, wenn sie falsch ist.

Nimm´s nicht persönlich. Im realen Leben würden wir uns sicherlich anders kennenlernen.

ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie oft Du noch lesen möchtest, dass Du recht hast und dass meine Aussage so nicht richtig war.....

ich hoffe, wir können jetzt endlich einen Haken dran machen und reiche Dir symbolisch die Hand.

___________________


in welcher Fachrichtung bist Du eigentlich tätig?
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
5
Aufrufe
1K
Devil-Head
D
M
  • Artikel
Interviews Ian Anderson
Antworten
0
Aufrufe
20K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben