kickback schrieb:
Dazu reicht aber ein mündlicher Vertrag; dieser kann auch geschlossen werden, ohne dass eine der Parteien das Wort GbR oder Vertrag überhaupt nur in den Mund nimmt.
Konkludentes Handelns reicht aus; das meinte ich mit "kein Vertrag" - wie wohl die meisten "Leute von der Straße".
deshalb:
ElectricSheep schrieb:welcher jedoch formlos ist
@earlgrey: wie kommst Du dann bitte zu Deiner Erkenntnis? ich bin offen für einen Beleg, Deiner Aussage.
und hier ein weiteres Zitat, Seitens der IHK:
Für den Abschluss des Gesellschaftervertrages ist keine Form vorgeschrieben. Selbst ein schriftlicher Vertrag muss nicht abgeschlossen werden. Dies ist allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen. Da keine Formvorschriften bestehen, entsteht die GbR nach außen spätestens durch öffentliches Auftreten (Beteiligung am Markt).
Im Gesellschaftsvertrag sollte geregelt werden: Gegenstand, Art und Umfang der Einlagen der Gesellschafter, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, Gewinn- und Verlustverteilung, Beendigung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern.
erkläre mir dann bitte auch, warum klar geregelt ist, WIE eine GbR anzumelden ist (Form der Namensgebung usw.), wenn sie nicht anmeldepflichtig ist?
ich will es noch einmal so versuchen auszudrücken:
gewerbetreibende: jeder Gesellschafter muss sein Gewerbe anmelden, die GbR MUSS ebenfalls angemeldet werden - ist dies kaufmännischer Natur MUSS eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden und somit ist es eine OHG - vollkommen richtig erkannt, EarlGrey.
freiberufler: Gewerbeanmeldung entfällt, jeder Gesellschafter muss seine Tätigkeit und auch die GbR dem Finanzamt mitteilen
Tipgemeinschaft: Lottogewinne unterliegen nicht der Steuerpflicht, deshalb muss diese nicht beim Finanzamt angemeldet - es sei denn es werden innerhalb dieser Gemeinschaft noch andere Ziele mit wirtschaftlichem Hintergrund verfolgt
und du hast auch damit recht, dass die Tipgemeinschaft es z.B. Fabermitteilen muss - so lustig es klingt, aber eben dadurch ist ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen - wie ihr auch richtig erkannt habt: kongludentes Handeln (wenngleich auch der mündliche Vertrag gemeint war).
Da er freiberuflich tätig sein wird, muss er dies beim finanzamt anmelden. Über die Sinn- und Zweckhaftigkeit einen GbR-Vertrag zu fixieren hatte ich bereits in meinem ersten Post geschrieben. Das soll er für sich selbst entscheiden.
Eine vernünftige Antwort wirst Du mir nicht geben können. Demzufolge wirst Du mir nach zweimal Nachdenken auch zustimmen, dass der Satz "Wurde keine GbR angemeldet, so ist dies auch keine GbR! " für sich genommen völliger Quatsch ist.
Zu behaupten, dass ich Dir keine vernünftige Anwtort geben könne, muss Dich ja zu etwas außergwöhnlich Besonderem machen....wie gut, dass Du über den Dingen zu stehen scheinst - aber eine solch arrogante Haltung empfinde ich als anmaßend und unhöflich. wie bereits gesagt, ich weiß, dass Du einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinst - so belege diesen bitte auch - ich habe kein Problem damit etwas neues zu erfahren.
ich habe jedoch das Gefühl, dass im Grunde das Gleiche gemeint wird - wie es KickBack auch schon untermauerte.