Auftragskomposition - Vertragsmanagement

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Liebes Forum,

vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen.
Ich habe mich erfolgreich um die Ausschreibung meiner Heimatstadt, bzw. des gesamten Landkreises beworben, einen "Werbesong" für die Region zu komponieren, zu recorden und zu produzieren.
Dafür wurde jeweils für die Komposition, sowie für die Aufnahme und Produktion des Songs ein Pauschalpreis vereinbart.

Ich habe den Song nun soweit fertig komponiert, dass ich ihn rausgeben kann.
Bevor ich das allerdings machen werde, möchte ich gern einige offene Fragen beantwortet wissen:

- Mit welcher Art von Vertrag ist man am besten beraten? Welche Arten gibt es überhaupt?
--> Wahrscheinlich eine Art Übertragung von Verwertungs- und Nutzungsrechten, welche es dem Landkreis erlaubt meinen Song umfassend zu nutzen? Da sich auch die Auszahlung des Honorares zweifach unterteilt, sollte man zwei Verträge machen? Einen für den Text und einen für die fertige Komposition?

- Wie regelt man vertraglich die weitere Monetarisierung des Songs?
--> Man sollte ja immer so groß wie möglich denken, und ich kann mir gut vorstellen, ohne überheblich sein zu wollen, dass der Song in breiter Hinsicht gut ankommen wird. Er ist mit kommerzieller Vision komponiert und hat meiner Meinung nach Hitpotential, wenn man so will. Der Landkreis wird diesen Song auf diversen Plattformen (Youtube, Homepage, etc..) evtl. lokale Fernsehberichtserstattung, lokale Radiosender nutzen.
Wäre ich also gut beraten mich in der GEMA anzumelden?

Das ist sozusagen meine erste Auftragskomposition und ich habe keine Erfahrung in dieser Hinsicht.
Worauf sollte man noch achten?

Ich bin sehr dankbar für Tipps, Hinweise und Anregungen, sowie weitere Fragen, welche geklärt werden sollten.

Viele Grüße

David
 
Kann dir nicht genauer weiterhelfen leider. Ich mach zwar hie und da Auftragskompositionen, da mach ich immer buyout und beschränke die Lizenz (Verwundungsrecht) einfach an das betreffende Projekt (bei mir eigentlich meist Imagefilme), d.h. im Zusammenhang mit diesem Imagefilm dürfen sie's solange und wo sie wollen benutzen.
Möchte sie's für weitere Produkte/Projekte nutzen, ist das untersagt und bedürfte neuen Verhandlungen.
Alles in einem Gesamt-Preis, der im Vorfeld definiert wird. Ich lass dann auch nichts über die SUISA (unsere GEMA) laufen.
 
EDIT:


Ich bin zugelassener Anwalt mit Schwerpunkt im Urheber- und Medienrecht und kann Dir nur empfehlen, die von Dir richtigerweise zu klärenden Punkte von EINEM Anwalt*In DEINER freien und vollkommen unbeeinflussten WAHL zu konsultieren, der/die diese Punkte und weitere meiner Ansicht regelungsbedürftigen Themen, in einen Vertrag packt.

Nach anwaltlichem Berufsrecht darf eine anwaltliche Beratung / Tätigkeit nie kostenlos sein, sondern unterliegt grundsätzlich einer Gebührenordnung (RVG), von der je nach konkretem Beratungsgegenstand abgewichen werden kann, z.B. Pauschalhonorar.

Das nähere sagt Dir DEIN völlig unvoreingenommen ausgewählter Anwalt. Oder auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich ein wenig wundert: Wenn die Stadt eine öffentliche Ausschreibung macht, dann muss sie doch genau wissen, was sie will und dann müssen entsprechende Angebote eingeholt werden. M.a.W. die wesentlichen Modalitäten müssen vorher feststehen.
 
Was mich ein wenig wundert: Wenn die Stadt eine öffentliche Ausschreibung macht, dann muss sie doch genau wissen, was sie will und dann müssen entsprechende Angebote eingeholt werden. M.a.W. die wesentlichen Modalitäten müssen vorher feststehen.
VOL quasi :)
 
Was mich ein wenig wundert: Wenn die Stadt eine öffentliche Ausschreibung macht, dann muss sie doch genau wissen, was sie will und dann müssen entsprechende Angebote eingeholt werden. M.a.W. die wesentlichen Modalitäten müssen vorher feststehen.

Das dürfte unter den üblichen Schwellen liegen. Abgesehen davon wäre die VOL/B, die anzuwenden wäre, die denkbar schlechteste Vertragsgrundlage.
 
10.000 Euro war doch mal zumindest die in BaWü hochgesetzte Grenze meine ich
 
Also der Nachteil von Imagekampagnen ist: Nach spätestens einem Jahr interessiert sich keine Sau mehr dafür.

Also nimm was du kriegen kannst als Festpreis und überlass die Rechte dem Käufer. Und lass die Finger von der Gema. Da zahlst du bei einem Song der nur begrenzt gespielt wird nur drauf.
 
Im Vertrag kann die Komposition als exklusiv oder nicht exklusiv aufgeführt werden. Kauft die Stadt Dein Gesamtwerk z.B. exklusiv und zu einem höheren Preis, dann gibst Du bis auf das Urheberrecht alle Rechte ab, d.h. die weitere Vermarktung des Songs liegt nicht mehr in Deiner Hand, wenn die Stadt daran überhaupt Interesse hätte. Oder die Stadt darf die Musik exklusiv nur für diesen einen Zweck und für einen bestimmten Zeitraum benutzen, das ist alles Verhandlungssache. Überlege Dir doch einmal genau, was Du mit dem Werk anfangen möchtest und dann schaue, ob die Stadt drauf eingeht...aber kläre solche wichtigen Punkte bitte gleich am Anfang ab. Viel Erfolg.
 
Im Vertrag kann die Komposition als exklusiv oder nicht exklusiv aufgeführt werden. Kauft die Stadt Dein Gesamtwerk z.B. exklusiv und zu einem höheren Preis, dann gibst Du bis auf das Urheberrecht alle Rechte ab, d.h. die weitere Vermarktung des Songs liegt nicht mehr in Deiner Hand, wenn die Stadt daran überhaupt Interesse hätte. Oder die Stadt darf die Musik exklusiv nur für diesen einen Zweck und für einen bestimmten Zeitraum benutzen, das ist alles Verhandlungssache. Überlege Dir doch einmal genau, was Du mit dem Werk anfangen möchtest und dann schaue, ob die Stadt drauf eingeht...aber kläre solche wichtigen Punkte bitte gleich am Anfang ab. Viel Erfolg.

All das sollte halt vertraglich geregelt werden, dann muss man auch nicht im Trüben fischen.
 
Hallo Leute, vielen Dank für eure Gedanken und Anregungen. Evtl. komme ich auf Angebote bzgl. anwaltlicher Beratung wirklich noch zurück.
Vorerst habe ich meinen Songentwurf weggeschickt und werde auf das Feedback warten.
Wenn er so bestätigt wird, dann werde ich das auf jeden Fall vertraglich regeln.

Das war weniger eine offizielle Ausschreibung, mehr ein öffentlicher Gesuch, der ansässigen Kulturservice GmbH nach einem Produzenten für dieses Projekt. Wahrscheinlich deshalb nicht so die standardisierte Strukturierung, was die Rahmenbedingungen angeht.
Mir auch wurst, wenn das alles geklärt wird.

Ich werde bezüglich dessen auf jeden Fall nochmal das persönliche Gespräch suchen.
 

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