topictoday
Liebes Forum,
vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen.
Ich habe mich erfolgreich um die Ausschreibung meiner Heimatstadt, bzw. des gesamten Landkreises beworben, einen "Werbesong" für die Region zu komponieren, zu recorden und zu produzieren.
Dafür wurde jeweils für die Komposition, sowie für die Aufnahme und Produktion des Songs ein Pauschalpreis vereinbart.
Ich habe den Song nun soweit fertig komponiert, dass ich ihn rausgeben kann.
Bevor ich das allerdings machen werde, möchte ich gern einige offene Fragen beantwortet wissen:
- Mit welcher Art von Vertrag ist man am besten beraten? Welche Arten gibt es überhaupt?
--> Wahrscheinlich eine Art Übertragung von Verwertungs- und Nutzungsrechten, welche es dem Landkreis erlaubt meinen Song umfassend zu nutzen? Da sich auch die Auszahlung des Honorares zweifach unterteilt, sollte man zwei Verträge machen? Einen für den Text und einen für die fertige Komposition?
- Wie regelt man vertraglich die weitere Monetarisierung des Songs?
--> Man sollte ja immer so groß wie möglich denken, und ich kann mir gut vorstellen, ohne überheblich sein zu wollen, dass der Song in breiter Hinsicht gut ankommen wird. Er ist mit kommerzieller Vision komponiert und hat meiner Meinung nach Hitpotential, wenn man so will. Der Landkreis wird diesen Song auf diversen Plattformen (Youtube, Homepage, etc..) evtl. lokale Fernsehberichtserstattung, lokale Radiosender nutzen.
Wäre ich also gut beraten mich in der GEMA anzumelden?
Das ist sozusagen meine erste Auftragskomposition und ich habe keine Erfahrung in dieser Hinsicht.
Worauf sollte man noch achten?
Ich bin sehr dankbar für Tipps, Hinweise und Anregungen, sowie weitere Fragen, welche geklärt werden sollten.
Viele Grüße
David
vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen.
Ich habe mich erfolgreich um die Ausschreibung meiner Heimatstadt, bzw. des gesamten Landkreises beworben, einen "Werbesong" für die Region zu komponieren, zu recorden und zu produzieren.
Dafür wurde jeweils für die Komposition, sowie für die Aufnahme und Produktion des Songs ein Pauschalpreis vereinbart.
Ich habe den Song nun soweit fertig komponiert, dass ich ihn rausgeben kann.
Bevor ich das allerdings machen werde, möchte ich gern einige offene Fragen beantwortet wissen:
- Mit welcher Art von Vertrag ist man am besten beraten? Welche Arten gibt es überhaupt?
--> Wahrscheinlich eine Art Übertragung von Verwertungs- und Nutzungsrechten, welche es dem Landkreis erlaubt meinen Song umfassend zu nutzen? Da sich auch die Auszahlung des Honorares zweifach unterteilt, sollte man zwei Verträge machen? Einen für den Text und einen für die fertige Komposition?
- Wie regelt man vertraglich die weitere Monetarisierung des Songs?
--> Man sollte ja immer so groß wie möglich denken, und ich kann mir gut vorstellen, ohne überheblich sein zu wollen, dass der Song in breiter Hinsicht gut ankommen wird. Er ist mit kommerzieller Vision komponiert und hat meiner Meinung nach Hitpotential, wenn man so will. Der Landkreis wird diesen Song auf diversen Plattformen (Youtube, Homepage, etc..) evtl. lokale Fernsehberichtserstattung, lokale Radiosender nutzen.
Wäre ich also gut beraten mich in der GEMA anzumelden?
Das ist sozusagen meine erste Auftragskomposition und ich habe keine Erfahrung in dieser Hinsicht.
Worauf sollte man noch achten?
Ich bin sehr dankbar für Tipps, Hinweise und Anregungen, sowie weitere Fragen, welche geklärt werden sollten.
Viele Grüße
David