@Hawkeye1976: Ich bin selber für klare Worte. Aber ich werde nicht andere wegen eigener Äußerungen den Kopf für mich hinhalten lassen.
Eine Schilderung kann 100%ig wahr sein. Dennoch könnte der Betroffene, der sich bloßgestellt sieht, mit allen Mitteln gegen diese Bloßstellung wehren. Z.B. könnte er Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung o.ä. erstatten, oder er macht (tatsächlich nicht existierende) Unterlassungsansprüche geltend etc. Natürlich sieht der Sachverhalt nach Angaben des Betroffenen ganz anders aus. Und wenn das Ganze öffentlich stattfindet, dann ist das gleich ein paar Nummern größer.
Ist so eine Sache erstmal am Rollen, kostet sie eine Menge Zeit, Arbeit und Geld. Natürlich kann man sich gegen vermeintliche Ansprüche zur Wehr setzen, Gegenanzeige erstatten etc. Was am Ende dabei herauskommt - wer weiß. Oft geht´s aus wie beim Hornberger Schießen. Außer ner Menge Ärger ist nichts gewesen.
Und ich denke, hier wäre es vernünftiger, vorsichtig zu sein. Schreib ne PM, wenn Du was wissen willst, und gut ist´s.
Gruß Rainer