Anerkennung als "Musiker"?

ksoa

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hallo.

habe gerade etwas über "Schutz von Künstlernamen" herumrecherchiert.

Stimmt es, dass ein Künstlername im Bereich Musik nur mit Nachweis eines Berufsverbands schützbar ist? Bei Musiker-Berufsverbänden ist die Aufnahmevoraussetzung aber abgeschlossene Ausbildung/Hochschulstudium in Musik? Somit könnte ich keinen Musiker-Künstlernamen schützen lassen?
 
Bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube Künstlernamen in dem Sinne kann man gar nicht schützen lassen. Was man jedoch tun kann ist ihn als Marke zu registrieren. Dadurch erhält man ausreichenden Schutz. Mitglied bei einem Verband muss man aber definitiv nicht sein, wäre ja auch noch schöner.
Unter Umständen reicht auch ein gewisser Bekanntheitsgrad aus, sodass der Künstlername (oder auch Bandname) quasi automatisch geschützt ist.

siehe z.B. auch:

https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/137781/Post_1386983.html

https://recording.de/Community/Foru...ht_und_-finanzen/149386/Post_1534010.html#P_1
 
Der Künstlername unterfällt dem Schutz von § 12 BGB durch Annahme und Gebrauch wenn er hinreichend unterscheidungskräftig ist, seine Führung nicht gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt, keine Rechte Dritter verletzt und der Verwender unter dieser Bezeichnung Verkehrsgeltung erlangt hat (d.h. man kennt seinen Träger auch darunter).

Markenschutz ist unter gewissen Voraussetzungen auch möglich, dann sollte der Künstler aber entsprechend zahlungskräftig sein, das kostet nämlich.
 
Ich möchte kurz was sagen zum Thema "Schutz".

Es liest sich immer so, als wenn die Ämter für einen eingreifen, wenn jemand unberechtigt handelt.

Dem ist nicht so.

Das DPMA ist ein Register in welches man sich seinen Markenbegriff, kostenpflichtig und vorbehaltlich einer Prüfung, eintragen lassen kann.
Damit ist die Marke offiziell registriert und muss innerhalb einer Frist in den Märkten eingesetzt werden.
Falls dass nicht erfolgt oder man kann die Nutzung nicht nachweisen, kann jemand anderer die Marke löschen lassen und für sich neu beantragen.

Im Mißbrauchsfall dient die Markeneintragung als amtlicher Nachweis.
Schützen muss man sich aber selbst.

Auf eigene Strategie, Kosten und Risiken.
Und Markenstreit ist extrem teuer, weil das Gericht sofort höchste Streitwerte ansetzt, die Kosten und Vorlagen danach ausgerichtet werden.
Nur das Aufsetzen einer Einreichungsschrift geht so bei 5-6 Tausend Euro los.

Die Marke einreichen kostet irgendwas 600 Euro.
Mit Anwaltskosten und Recherchen kommt eine Eintragung auf ca. 1.000 EUR.
Je nachdem was noch geschrieben werden muss.

Und die Prüfer können die Eintragung ablehnen wenn der Begriff nicht eintragungsfähig erscheint.
Dann ist die Kohle für den Bimbo...
 

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