wenn man nur alle überlieferten Kompositionen ab 16 Jhd von England, Spanien, Frankreich, Rußland und Deutschland nimmt und die Namen und Lieder und Strophen und Bücher und und und hin und her übersetzt, dann glaube ich nicht dass noch viele Namen übrig bleiben würden.
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Wenn sich mal einer hinsetzt und das *Notenmaterial* genau unter die Lupe nimmt, das in den letzten 400 Jahren angefallen ist, dürfte nicht nur für Titel von Stücken die Einmaligkeitsidee am Ende sein.
Ich warte jeden Tag darauf, dass irgendwo Listen herauskommen, in denen man sehen kann, dass 90% der Gesangsmelodien der aktuellen Top-100 1:1 mit jahrhundertealten Noten übereinstimmen.
wenn mein Album am 1.3.2014 rauskommt und am
30.5.2013 ein gleichnamiges Spiel rauskommt, dann würde ich meiner Meinung nach erstmal den Hersteller anschreiben und auf die zufällige Ähnlichkeit hinweisen.
Stimmt er der Veröffentlichung nicht zu, so kann man über ein Amtsgericht sein Recht einklagen (dies kann sehr teuer werden)
oder man nimmt sich die Zeit und benennt sein Album anders.
Kommt drauf an, wie Dein Album heißt. "Grand Theft Auto" wäre wirklich grenzwertig aber schon bei "Far Cry" oder "Americas Army" wäre es nicht mehr so klar, ob nicht ein Künstler das Recht haben soll, frei einen optimal passenden Titel für ein Werk der Musik zu wählen.
Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass man auf Gemälden und Theaterbühnen Hakenkreuze sehen kann? Für deren Abdruck auf T-Shirts wird man ganz zu Recht eingesperrt. Aber Kunst begründet Kunstfreiheit, Freunde.
Musiker stellen *nicht* primär ein Produkt her, das Markenrecht gilt hier nur mit Einschränkungen. Urheberrecht schon, fällt aber unter Zitatrecht und schützt nicht einzelne Worte oder banale Halbsätze.
Sicher kann es immer mal einen Richter geben, der mit der Verfassung nicht so genau vertraut ist. Da muss man sich dann kompetentere Unterstützung bei einem Anwalt holen.