Albumname vom Spiel benutzen?

mach es Dir doch bitte selbst nicht zu schwer.

Carcinome hat es schon auf den Punkt gebracht.

Und was die TM angeht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unregistered_Trade_Mark

das sollte es Dir verdeutlichen.

Wie Carcinome schon sagte: wenn Du kein gleichnamiges Spiel veröffentlichen oder sonstige dortige darin urheberrechtlich geschütze Inhalte für Dein Projekt verwenden möchtest, ist das kein problem.
 
Es gibt so viele coole Namen.
Ich würde mir auch lieber einen eigenen ausdenken.
Mit so was solltest du nicht scherzen.
 
Also, keine Ahnung, ob das hier weiter hilft, aber ich weiß von Eminem, dass er sich umbenennen musste, als er noch M & M hieß (seine Inizalien).

Da hatte die gleichnamige Firma geklagt und da M & M schnell als "Eminem" ausgesprochen wird, nahm er einfach das. xD

Aber keine Ahnung, ob das hier weiter helfen kann. :schulterzuck:
 
ich weiß, mein aktuelles Projekt lehnt sich auch eine TV-Serie an, aber da ist es beabsichtigt, weil ich mir da meine Tracks in der Serie vorstellen könnte (jaja, man ist auch als Hobbymusiker ein bisschen größenwahnsinnig)


ALF?
 
Aber keine Ahnung, ob das hier weiter helfen kann.

Er könnte sein Album ja "Dad's Pace" nennen, aber ob das stilistisch dann noch passt? :)
 
Doom und Quake muss man nehmen, wenn man Musik macht, die dazu passt.

Wenn dann tatsächlich Anwaltswiesel auftauchen, sollte man sich wehren. Eine Rechtsschutzversicherung zu haben, wäre wohl weise.

Wir reden hier von Kunst, die steht unter stärkerem verfassungsrechtlichem Schutz als Produktmarken. Wenn ein Musiker ein Album über den Weltunergang nicht mehr "Doom" nennt aus Angst vor Markenschützergeschmeiß, haben wir alle ein Problem.

Allianz hätten sich auch mehr wehren sollen, wenn sie sich auf die Hinterfüße gestellt und die Medien auf ihre Seite gezogen hätten, wäre die Sache anders ausgegangen. Ich weiß, dass Anwälte aus Unrecht Recht konstruieren können aber das sind keine verdammten Götter, nur Spieler wie alle anderen auch und ein inkompetenter Richter, der im ersten Semester das letzte Mal in die Verfassung geguckt hat, sollte nicht das letzte Wort haben.

Mephistopheles-Modus: Vergesst auch nicht, wieviel Publicity so ein Streit für die zu unrecht angegriffene Seite bedeutet.
 
Aber keine Ahnung, ob das hier weiter helfen kann.

Er könnte sein Album ja "Dad's Pace" nennen, aber ob das stilistisch dann noch passt? :)

Was sollen die Kompromiss-Vorschläge? Entweder man meint es so, dann nennt man es Doom oder man lässt es ganz.

Ein Albumtitel ist *nicht* das gleiche wie ein Produktname. Er hat ähnliche Funktionen und Kopien im gleichen Genre sollte man besser vermeiden, aus Respekt vor Kollegen. Aber ein Produktname ist einfach ein profanes Allerweltsding, wenn der Name außerdem noch ein generischer Begriff aus der Alltagssprache ist, sollte jeder eine Überschneidung einfach ignorieren.
 
Die Fantastischen Vier sind doch auch ein gutes Beispiel. Nicht zuletzt schon wegen des Bandnamens, denn angelehnt ist dieser an die Comichelden. Doch letztendlich hätten die auch nicht ihr zweites Album "4 Gewinnt" unter dem Namen veröffentlichen dürfen. Zudem gab es auch noch ein TV-Format, das sich so nannte.
 
Interessant wirds für mich dann wenn der Name aufgrund eines Zufalls irgend ein Spiel trifft was man gar nicht kennt und vor 100 Jahren veröffentlicht wurde.

Aber mal von einer anderen Seite:

Ich hab das nicht überprüft, aber gerade dieses ehemals indizierte Doom:

Da gab es doch schon vorher ein Album namens Doom?

Duke Nukem gab es sicher auch

The Elder Scrolls gab es glaub ich sogar schon in einer alten Komposition von Elgar oder irgendwer

ist nicht überprüft, aber bei einigen Titeln würde ich mich wirklich fragen, was zuerst da war.

wenn man nur alle überlieferten Kompositionen ab 16 Jhd von England, Spanien, Frankreich, Rußland und Deutschland nimmt und die Namen und Lieder und Strophen und Bücher und und und hin und her übersetzt, dann glaube ich nicht dass noch viele Namen übrig bleiben würden.

allein schon alle atari, c64 und amiga titel zusammen sprengen doch jeden Horizont.



nur abschließend:

wenn mein Album am 1.3.2014 rauskommt und am
30.5.2013 ein gleichnamiges Spiel rauskommt, dann würde ich meiner Meinung nach erstmal den Hersteller anschreiben und auf die zufällige Ähnlichkeit hinweisen.

Stimmt er der Veröffentlichung nicht zu, so kann man über ein Amtsgericht sein Recht einklagen (dies kann sehr teuer werden)
oder man nimmt sich die Zeit und benennt sein Album anders.
 
wenn man nur alle überlieferten Kompositionen ab 16 Jhd von England, Spanien, Frankreich, Rußland und Deutschland nimmt und die Namen und Lieder und Strophen und Bücher und und und hin und her übersetzt, dann glaube ich nicht dass noch viele Namen übrig bleiben würden.
.

Wenn sich mal einer hinsetzt und das *Notenmaterial* genau unter die Lupe nimmt, das in den letzten 400 Jahren angefallen ist, dürfte nicht nur für Titel von Stücken die Einmaligkeitsidee am Ende sein.
Ich warte jeden Tag darauf, dass irgendwo Listen herauskommen, in denen man sehen kann, dass 90% der Gesangsmelodien der aktuellen Top-100 1:1 mit jahrhundertealten Noten übereinstimmen.


wenn mein Album am 1.3.2014 rauskommt und am
30.5.2013 ein gleichnamiges Spiel rauskommt, dann würde ich meiner Meinung nach erstmal den Hersteller anschreiben und auf die zufällige Ähnlichkeit hinweisen.

Stimmt er der Veröffentlichung nicht zu, so kann man über ein Amtsgericht sein Recht einklagen (dies kann sehr teuer werden)
oder man nimmt sich die Zeit und benennt sein Album anders.

Kommt drauf an, wie Dein Album heißt. "Grand Theft Auto" wäre wirklich grenzwertig aber schon bei "Far Cry" oder "Americas Army" wäre es nicht mehr so klar, ob nicht ein Künstler das Recht haben soll, frei einen optimal passenden Titel für ein Werk der Musik zu wählen.
Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass man auf Gemälden und Theaterbühnen Hakenkreuze sehen kann? Für deren Abdruck auf T-Shirts wird man ganz zu Recht eingesperrt. Aber Kunst begründet Kunstfreiheit, Freunde.

Musiker stellen *nicht* primär ein Produkt her, das Markenrecht gilt hier nur mit Einschränkungen. Urheberrecht schon, fällt aber unter Zitatrecht und schützt nicht einzelne Worte oder banale Halbsätze.

Sicher kann es immer mal einen Richter geben, der mit der Verfassung nicht so genau vertraut ist. Da muss man sich dann kompetentere Unterstützung bei einem Anwalt holen.
 
Ich denke man macht sich damit auch viel kaputt.

Wenn jemand nach Skyrim googlet dann aber ständig auf Dein Album stößt, ist das auf jeden Fall nicht sehr förderlich und führt nur zu leeren klicks und falschen Zahlen.
Sicher aber nicht zu käufen (wer weiß...)

Rechtlich wäre interessant inwieweit ein Albumname und ein Computerspielname überhaupt vergleichbar sind und rechtlich ineinander greifen.

Bei vielen Kleinproduktionen wird es schon längst der Fall sein und niemand interessieren.

Ich würd mir für einen Musiker, der mein 20 Mio. Projekttitel für sein 59 Klick Soundcloud Album nutzt eher ignorieren.
Müsste man mal einen Anwalt fragen wie die Rechte genau sind.



wenn man nur alle überlieferten Kompositionen ab 16 Jhd von England, Spanien, Frankreich, Rußland und Deutschland nimmt und die Namen und Lieder und Strophen und Bücher und und und hin und her übersetzt, dann glaube ich nicht dass noch viele Namen übrig bleiben würden.
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Wenn sich mal einer hinsetzt und das *Notenmaterial* genau unter die Lupe nimmt, das in den letzten 400 Jahren angefallen ist, dürfte nicht nur für Titel von Stücken die Einmaligkeitsidee am Ende sein.
Ich warte jeden Tag darauf, dass irgendwo Listen herauskommen, in denen man sehen kann, dass 90% der Gesangsmelodien der aktuellen Top-100 1:1 mit jahrhundertealten Noten übereinstimmen.


wenn mein Album am 1.3.2014 rauskommt und am
30.5.2013 ein gleichnamiges Spiel rauskommt, dann würde ich meiner Meinung nach erstmal den Hersteller anschreiben und auf die zufällige Ähnlichkeit hinweisen.

Stimmt er der Veröffentlichung nicht zu, so kann man über ein Amtsgericht sein Recht einklagen (dies kann sehr teuer werden)
oder man nimmt sich die Zeit und benennt sein Album anders.

Kommt drauf an, wie Dein Album heißt. "Grand Theft Auto" wäre wirklich grenzwertig aber schon bei "Far Cry" oder "Americas Army" wäre es nicht mehr so klar, ob nicht ein Künstler das Recht haben soll, frei einen optimal passenden Titel für ein Werk der Musik zu wählen.
Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass man auf Gemälden und Theaterbühnen Hakenkreuze sehen kann? Für deren Abdruck auf T-Shirts wird man ganz zu Recht eingesperrt. Aber Kunst begründet Kunstfreiheit, Freunde.

Musiker stellen *nicht* primär ein Produkt her, das Markenrecht gilt hier nur mit Einschränkungen. Urheberrecht schon, fällt aber unter Zitatrecht und schützt nicht einzelne Worte oder banale Halbsätze.

Sicher kann es immer mal einen Richter geben, der mit der Verfassung nicht so genau vertraut ist. Da muss man sich dann kompetentere Unterstützung bei einem Anwalt holen.
 

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