Aktive Monitore, Hochtöner zerstört

"Ex- Kumpel" soll mal bei seiner Haftpflicht nachfragen. Schließlich hast Du nicht umsonst Vorkehrungen getroffen, die er übergangen hat. Fragen kostet nichts.
 
>> Ist soetwas eigentlich ein Fall für die Haftpflicht?

Ich wüsste nicht, dass öffentlich praktizierte Dummheit versichert wäre... ;)
Wenn überhaupt, dann wäre es ein Fall für die Versicherung Deiner Kumpels.

>> Ich finde auch, man sollte die Endstufe in aktiven Boxen nicht stärker machen, als die Membrane aushalten....

Wie schon gesagt wurde, nutzt das nichts.
Endstufen machen aus kleinen Signalen grosse Signale - letztere brauchts einfach, um ein LS-Chassis zu bewegen.
Nimmt man eine kleiner Endstufe als die Grösse, die die LS verkraften können, so neigt man dazu, diese Endstufe voll auszusteuern, um mehr Krach zu bekommen. Das fährt die Endstufe in die Übersteuerung, weil sie schon am Grenzbereich ihrer Leistungsfähigkeit läuft, die erzeugten Rechtecksignale verbrutzeln dann die Hochtöner.
Nimmt man eine grössere Endstufe und gibt der kräftig vollgas, dann verbrät die schiere Leistung der Endstufen die LS-Chassis.

In beiden Fällen trifft aber zu, dass man das System ausserhalb der erlaubten Grenzen arbeiten liess. Die Ursache fürs verrecken der LS-Chassis ist also nicht die zu grosse oder kleine Endstufe, sondern die Fehlbedienung des Systems.

Mann kann ohne Probleme einen 50 Watt Lautsprecher mit einer 400 Watt Endstufe betreiben. Man muss es nur richtig machen.... ;)

PS:
Die Limiter- und Prozessorkonstruktionen in manchen Systemen sind nicht dem direkten Schutz der Lautsprecher geschuldet, sondern dem Schutz des Systems vor der Dummheit der Bediener...... ;)
 
zehnvorsechs schrieb:
"Ex- Kumpel" soll mal bei seiner Haftpflicht nachfragen. Schließlich hast Du nicht umsonst Vorkehrungen getroffen, die er übergangen hat. Fragen kostet nichts.

Stimmt...aber man sollte vorher etwas nachdenken.
Sobald die Fahrlässigkeit (ich glaube, so hieß das) wittern, sind die raus.
 
Homerecordingstudioparty.
Das ging 10 mal in 10 Monaten gut, .....dieses mal nicht...


Er zahlt das ja. Das ist am nächsten Morgen (als der Alkoholpegel nicht mehr ganz im boxenkritischen Bereich war) innerhalb einer Minute geklärt gewesen.
Haftpflicht (und natürlich SEINE nicht meine) war halt der erste, spontane Einfall.

(Und: Ich breche keinem die Nase, dafür das ICH so doof bin und zulasse, das dieser Bereich auch für die Party genutzt wird, aber recht habt ihr. Ich habe mich auch ein wenig so gefühlt morgens. Aaargh!!)
 
Sobald die Fahrlässigkeit (ich glaube, so hieß das) wittern, sind die raus.

grobe fahrlässigkeit (außer acht lassen, was jedem einleuchten muss) oder vorsatz beseitigt normalerweise den versicherungsschutz.

einfache fahrlässigkeit (zb: ich fahre unvorsichtig mit dem rad auf die kreuzung und verursache einen auffahrunfall) ist gerade der fall, für den man unbedingt eine private haftpflicht braucht.

hier kann man wie gesagt schon mal anfragen, je nach genauem sachverhalt bleibts evtl. bei einfacher fahrlässigkeit - falls die versicherungsbedingungen nicht schäden an musikgeräten nicht sowieso ausschließen.
 
Wende dich doch einfach mal an den Vertrieb,die sind oft erstaunlich kulant,auch wenn die Herstellergarantie schon abgelaufen ist.
 

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