@Maybach:
Wenn ich mir zuerst mal die Eingangsfrage durchlese "wenn man ... nimmt"
und dann Deinen Kommentar zu DJGravityBochums Antwort, wo Du selbst schon die Bedingung hinzusetzt, dass er sie legal erworben haben muss,
dann denke ich schon, dass DJGRavityBochum das Eingangsposting richtig erfasst hat.
Es ist auch FALSCH, die Frage, ob er das darf, von der Frage des Geldverdienens abhängig zu machen. Das hat nichts damit zu tun.
@mheadshot:
Du darfst fremde Werke oder Teile daraus immer nur mit Zustimmung der Rechteinhaber weiter bearbeiten oder in ein eigenes Werk einbauen und das der Öffentlichkeit zugänglich machen. Nimmst Du fertige Aufnahmen (Spuren oder Teilstücke aus einem Werk), dann bedarfst Du bei Rap nicht nur der Zustimmung des Texters, sondern auch der Zustimmung des Rappers, der die Aufnahme eingerappt hat (wird wohl derselbe sein, was?).
Gruß Rainer