Absichtserklärung zum geplanten Beitritt zur C3S

Hier noch zu allen Falschdarstellungen in der Petition:

Der Text der Petition ist tatsächlich kein Meisterwerk und hätte präziser geschrieben sein sollen. Die Aufhebung der Vermutung ist aber trotzdem notwendig und unterstützenswert.

Und der Post, den Du zitierst, ist von einem unsäglichen Spammer in das Forum gestellt worden, den jedes andere Forum im Netz umgehend gesperrt hätte. Es kommt auch ein bisschen darauf an, wie man Argumente vorträgt. Und das von Dir zitierte Argument wurde in unerträglich unkultivierter Art und Weise vorgertragen. Dutzende Male hat der Autor fast den gleichen Text reingestellt und so gut wie nie ist er auf sachliche Einwände eingegangen, stattdessen hat er am laufenden Band persönliche Beleidigungen abgesondert.
 
Meinst Du jetzt den User senges, den ich zitiere?

Ich persönlich finde es sehr unglücklich verkürzt zu schreiben, dass Goebbels die GEMA gegründet hat. Auch wenn Du das relativiert hast, ist sehr populisitsches GEMA Bashing.
 
Meinst Du jetzt den User senges, den ich zitiere?

Ich meine den Nutzer, der sich belladonna1234 nennt, senges habe ich nicht mitbekommen...


Ich persönlich finde es sehr unglücklich verkürzt zu schreiben, dass Goebbels die GEMA gegründet hat. Auch wenn Du das relativiert hast, ist sehr populisitsches GEMA Bashing.

Ja, zugegeben, das ist polemisch. Aber ich stand auch noch ein bisschen unter dem Einfluss des unsäglichen Verhaltens von belladonna1234 auf dem Petitionsboard. Vielleicht eine unbewusste Assoziation Gebrüll, Unsachlichkeit, Mangel an Diskussionskultur -> Göbbels....
 
Ich habe eine grundsätzliche Frage: woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Sammlung von Adressdaten?

Die Petition sagt einleitend:
"Bei Antragstellung zur Zulassung als Verwertungsgesellschaft müssen wir belegen können, wie hoch die Unterstützung und Akzeptanz bei Aufnahme des Geschäftsbetriebs sein wird."

Kann das belegt werden? Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, die das verlangt?

Die Absichtserklärung ist ja unverbindlich und kann jederzeit zurück genommen werden. Was ist sowas also wert? Und wem nützt es, wenn nicht der Adress-Sammlung des "OpenMusicContest.org e.V."?

Sorry, aber das alles wirkt auf mich etwa so seriös wie eine Butterfahrt ... es sei denn, mich überzeugt jemand vom Gegenteil - bis dahin kann ich nur zur Vorsicht raten.
 
(9) Die C3S wird nicht exklusiv sein. Sofern es der Wahrnehmungsvertrag der anderen VG erlaubt, kannst Du in beiden Mitglied sein.

Tatsächlich?

Wie sähe sowas in der Praxis aus, kann man in beiden mitglied sein und sich aussuchen über welche VG man sein Werke anmeldet? Würde das nicht grundsätzlich gegen die Richtlinien der GEMA verstoßen?

Wie ich gesagt habe - solange es die andere VG zulässt. Nach §13c (2) müssen sich bei Vorhandensein mehrerer VGs diese zum Ablauf der Wahrnehmung abstimmen. Konkret: Bei der Handhabung des Playlisten-Reportings, das betrifft aber auch andere Bereiche.

Technisch ist es möglich.

Juristisch wäre bspw. zu klären, wie es aussieht, wenn Du als GEMA-Mitglied einzelne Nutzungsarten ausklammerst und Dich um deren Wahrnehmung selber kümmerst (Online, Live etc). Rammstein kümmern sich um die Live-Aufführungen selber.

Wenn man daher die Rechte z.B. für die Nutzungsart "Online" für seine Werke über andere Wege wahrnehmen lässt, wäre es nur folgerichtig, auch als GEMA-Mitglied hier von einer anderen VG Gebrauch machen zu dürfen.
 
Würde das nicht grundsätzlich gegen die Richtlinien der GEMA verstoßen?

Na klar würde es das. Nach dem Stand der Dinge darfst Du ja nach GEMA-Richtlinien nicht einmal selbst Deine eigenen Stücke verbreiten, ohne sie bei der GEMA zu lizenzieren.

Bis auf weiteres bedeutet GEMA, *nur* GEMA, nichts anderes, für jedes Stück, das Du veröffentlichst.

Nicht ganz. Du *musst* jedes Stück drin lassen. Du kannst aber wie oben erwähnt Nutzungsarten ausklammern. Lies mal den Berechtigungsvertrag der GEMA, insbesondere §10(2) und §16:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/Berechtigungsvertrag.pdf

Dazu auch:

http://www.spreeblick.com/2012/09/2...nd-trotzdem-bei-der-gema-bleibt-auf-eine-art/
 
Bis auf weiteres bedeutet GEMA, *nur* GEMA, nichts anderes, für jedes Stück, das Du veröffentlichst.

Sofern es der Wahrnehmungsvertrag der anderen VG erlaubt, kannst Du in beiden Mitglied sein.

Dann is das ja eigentlich quatsch. oder steht das da nur so, weil man damit rechnet, dass die GEMA ihre Regelungen dann ändern täte angesichts der neuen Situation?

Ich denke nicht, dass es "Quatsch" ist:

(1) siehe Ausklammerung der Nutzungsarten
(2) Es gibt andere VGs (Du kannst Mitglied in jeder europäischen VG werden) - und diese haben andere Bedingungen als die GEMA.
(3) Es ist eine grundsätzliche Haltung. Soll die C3S ihren potenziellen Mitgliedern grundsätzliche Möglichkeiten absprechen, oder - selbst wenn man möglicherweise der Erste ist - Optionen offen lassen?
 
@Senges:

Die GEMA ist auch kein gewinn-orientiertes Unternehmen.

Das ist klar. Erstens ist die GEMA kein Unternehmen, sondern ein wirtschaftlich arbeitender Verein. Zum Zweiten darf eine VG nicht gewinnorientiert sein, d.h. sich selber in die Tasche wirtschaften. Keine VG.

Worum es geht, ist dass die C3S oben in einem Kommentar als kommerzielles (im Sinne von gewinnorientiert) Unternehmen beschrieben wird. Das ist nicht korrekt, eben aus der beschriebenen Grundbedingung heraus. Die C3S wird eine nicht-gewinnorientierte Europäische Genossenschaft sein. Einnahmen werden an die Mitglieder abgeführt, aber nach einem anderen Schlüssel als bei der GEMA.

Zu C3S: Wie kann dieses Modell für einen Autor gewinnbringend sein, der nicht ausführender Künstler ist? Wo käme das Geld her?

Das verhält sich nicht anders als bei der GEMA. Wird Dein Werk genutzt, erhältst Du die Lizenzeinnahmen. Es geht sogar einen Schritt weiter (hier muss ich etwas weiter ausholen).

Der Markt an GEMA- oder allgemein VG-freien Werken ist zerfasert - es gibt kleinere Plattformen und Agenturen, die Werke anbieten und eine Masse an Künstlern, die man als Lizenznehmer aber nicht komplett im Blick hat. Beschränken wir uns auf den Größenvergleich Jamendo und iTunes: 300.000 gegenüber weit mehr als 10 Mio. Tracks. Wobei Jamendo längst nicht alle mit Pro-Lizenzen anbietet. Bei beiden kommt zum Tragen, dass eine Suche nach geeigneten Tracks zur Lizenzierung schwierig ist, ums vorsichtig auszudrücken. Wenn man als Autor, der außerhalb von Verwertungsgesellschaften arbeitet Geld verdienen möchte über die Lizenzierung seiner Arbeiten, braucht man Glück, gute Kontakte und fähige Agenturen, mit denen man zusammen arbeitet.

Was aber, wenn man den unabhängig arbeitenden Künstlern und Urhebern die Möglichkeit anbietet, über eine Schnittstelle potenzielle Lizenznehmer zu erreichen? Nicht als kommerzielle Lösung - hier gibt es einige. Sondern eine Kern-Lösung, die via APIs (Programmschnittstellen) das Angebot sämtlicher Mitglieder *und* das von Content-Anbietern in einem Katalog vereint. Der Pool ist um ein Vielfaches reichhaltiger, als Lizenznehmer kann ich über die Grenzen von Content-Shops hinaus und auch direkt beim Künstler einkaufen. Die C3S tritt lediglich als Vermittler der Lizenzen auf.

Vergleich es mit einem Portal wie HRS oder dergleichen, nur eben nicht kommerziell.

Was bedeutet auf der Homepage: "Du erhältst 100% der monatlichen Lizenzgebühren, so lange ein fester Schwellenwert nicht überschritten wird."

Was heißt das konkret? Wo ist der Schwellenwert?

Es wird einen Betrag X pro Monat geben, der als Schwellenwert dient. Liegen Deine Einkünfte unter dem Schwellenwert, bekommst Du den kompletten Betrag Deiner Einkünfte - abzüglich des Mitgliedsbeitrags, der wie bei der GEMA verrechnet wird. Liegst Du in einem Monat drüber, wird ein Prozentsatz an die C3S abgeführt zur Deckung der Verwaltungskosten. Dieser Prozentsatz steigt prozentual mit Deinen Lizenzeinnahmen an, wird aber dann gedeckelt, damit das Ganze auch verhältnismäßig bleibt.

Wie hoch der Schwellenwert ist, steht noch nicht fest. Wir gehen momentan davon aus, dass wir einen Satz zwischen 500 und 1.000 EUR ansetzen. Das ist ein großer Spielraum. Es hängt aber andererseits auch von zwei Faktoren ab: Was wollen die Mitglieder? In welchem Stadium des Aufbaus befindet sich die C3S? Im Anfang wird es sinnvoller sein, die Schwelle niedriger zu setzen, da wir den Aufbau finanzieren müssen. Mit der Anzahl der Mitglieder wird dann auch der Schwellenwert steigen können.

Die Idee ist: Niedrig verdienende Mitglieder sollen ihre Einnahmen gesichert wissen. Als eine Art "Sockeleinkommen" (dessen Höhe natürlich von ihren Einnahmen abhängt). Erreicht man die Schwelle, sollte damit auch ein Mindesteinkommen gesichert sein - daher die Orientierung an 1.000 Euro. Wer darüber liegt, hat im Sinne der Genossenschaft die Verpflichtung, die Verwaltungskosten mit zu tragen; nicht anders, als es bei Steuern ist.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Es wird zunächst - wie bei der GEMA - einen einmaligen Beitrag geben. Das ist der Betrag, den Du für Deinen Genossenschaftsanteil zahlst. Das werden 50 EUR sein.

Beim Mitgliedsbeitrag gibt es zwei Optionen. Der Mitgliedsbeitrag wird sich in einer ähnlichen Größenordnung wie bei der GEMA bewegen. Auch wird er verrechnet mit Deinen Einnahmen. Mit einem entscheidenden Unterschied: Angenommen, Deine Einnahmen im betreffenden Monat erreichen nicht den Mitgliedsbeitrag - dann wirst Du nicht drauf zahlen müssen. Egal wie hoch der Mitgliedsbeitrag, Du musst nicht zusätzliche Kosten tragen, die Deine Einnahmen übersteigen.

Ergo: Du zahlst für Deinen Genossenschaftsanteil und gut is.

Gibt es Rahmenverträge mit Veranstaltern, iTunes, Downloadstores, TV-Programmen?

Dazu können wir nichts sagen, da wir gar keine Verträge abschließen dürfen. Wir sind noch nicht gegründet und der Antrag auf Zulassung muss erst beim DPMA gestellt werden. Ist das erledigt, und wir sind laut DPMA befugt als VG zu agieren, dürfen wir Verträge abschließen.

Zweitens: Direkten Einfluss auf die Gestaltung der Verträge werden die Mitglieder haben. Deren Meinung bzgl. der Gestaltung von Verträgen und Tarifen werden wir nicht vorweg nehmen können und wollen es nicht. Denn damit würden wir unserem Anspruch, die Mitglieder zu vertreten nicht gerecht werden.

Wie sehen die Ausschüttungen aus?

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf die Verwaltungskosten, die abgezogen werden müssen? Oder wann Ausschüttungen erfolgen? Ich antworte mal ins Blaue hinein... Einen Teil habe ich bereits oben beantwortet: Niedrig verdienende Mitglieder erhalten (abzgl Mitgliedsbeitrag) 100% ihrer Einnahmen. Kein Abzug der Verwaltungskosten. Bei denjenigen, die oberhalb des Schwellenwerts liegen, hängt die Höhe der Ausschüttung von ihren Einnahmen ab.

Je weniger Mitglieder, desto höher sind - verhältnismäßig - die Kosten pro Mitglied. Deswegen werden die Kosten und daher (wie oben gesagt) Schwellenwert und prozentuale Abgabe sich im Laufe der Zeit verändern. Wer sich bei Gründung für die C3S entscheidet, hat - wie immer - den Nachteil des "Early Adopter". Im Gespräch mit aktiven Musikern wurde teilweise sogar der Wunsch geäußert, bspw. den Mitgliedsbeitrag zumindest beim Start höher anzusetzen - sagen wir, wie bei einem "Bio-Produkt". Das sehen wir selber allerdings relativ skeptisch.

Der Zeitpunkt der Ausschüttungen soll so zeitnah wie technisch möglich sein. Extrem wichtig in dem Zusammenhang ist aber vor allem die Transparenz. So wie es derzeit aussieht, ist es z.B. möglich, den Mitgliedern den Stand ihres Kontos mindestens wochenaktuell, wenn nicht sogar noch zeitnaher zu übermitteln.

Falls Du den Verteilungsschlüssel meinst: Hier werden wir mit technischen Lösungen arbeiten, die entweder im Player (DJ) bzw. der Sendeproduktion integriert sind, oder mittels akustischer Erkennung arbeiten. Beispiele für solche Services sind djmonitor.com, kollector.com und TuneSat. Die gespielten Titel werden 1:1 erkannt und abgerechnet. Keine Pauschallizenzen. Aufwand entsteht dem Veranstalter oder Sender auch nicht, weil der Service automatisiert ist.

Wir sind uns bewusst, dass eine solche Erkennung, die im Club-, Live-, Online und im Rundfunkbetrieb eingesetzt wird, nicht 100% genau sein kann. Wie genau sind aber Pauschallizenzen bei kleineren Sendern? Oder Black Boxes in einer kleinen Anzahl von Clubs, wobei diese Boxes nicht permanent aktiv sind, sondern nur bruchstückweise? Es geht daher darum, für die verbleibende Fehlerrate eine statistische Lösung zu finden, nicht aber für das Gros der gespielten Stücke. Wird Dein Stück 1x gespielt, erhältst Du die entsprechende Vergütung. Kein anderer.

Eine Trackerkennung dieser Art wird von einzelnen DJs (Richie Hawtin) bereits genutzt. Und unseren Gesprächen zufolge sind auch die Clubs mehr als interessiert an einem solchen Ansatz.

Wer finaziert die Initialkosten für das Vorhaben?

Das ist exakt die größte Herausforderung. Bislang haben wir (mit Ausnahme des Barcamps) alles aus eigener Tasche finanziert. Was v.a. schwierig ist, weil andererseits die aufgewendete Zeit von unserer bezahlten Arbeitszeit abgeht. Das wird zusehends schwieriger, insbesondere wenn es um die Programmierung geht.

D.h. im nächsten Jahr müssen Investoren und/oder Fördergelder gefunden werden. Wobei wir andererseits beachten müssen, dass wir weder politisch, noch finanziell oder technologisch von einem Partner abhängig sein dürfen.
 
Meinst Du jetzt den User senges, den ich zitiere?

Ich persönlich finde es sehr unglücklich verkürzt zu schreiben, dass Goebbels die GEMA gegründet hat. Auch wenn Du das relativiert hast, ist sehr populisitsches GEMA Bashing.


Wie zettberlin hier auf recording.de schon schreibt, Dein Link geht zu einem Kommentar von Belladonna1234, mit dem/der ich nichts zu tun habe.

Auch habe ich nirgends auf Goebbels verwiesen und GEMA-Bashing betrieben.

Im Gegenteil: Du wirst einen Kommentar von mir finden in diesem ganzen Wust, wo ich in einer Richtigstellung darauf hinweise, dass ein ursprünglicher Beitrag von mir lustigerweise gelöscht wurde.

Darin hatte ich darauf verwiesen, dass die Petition vielleicht Aufmerksamkeit erregt, ansonsten aber ins Leere geht:

- Die GEMA ist ein Verein, der vom DPMA kontrolliert wird. Wenn dort etwas entschieden wird, dann ist das Aufgabe der Mitglieder. Allein, wenn sich die GEMA sittenwidrig verhalten würde, könnte das DPMA etwas unternehmen - aber die GEMA arbeitet korrekt und nicht sittenwidrig. Auch wenn sie für sich nicht unbedingt das beste Marketing betreibt.

- Der Staat hat ebenfalls keine Handlungsmöglichkeit - und ich sehe auch keinen Bedarf. Die so genannte GEMA-Vermutung beruht auf Rechtsprechung, also Richterspruch, nicht auf einem einzelnen Artikel im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.

- Nicht nur, dass es keinen Sinn machen würde, §13c (2) im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz zu streichen. Im Gegenteil, wenn eine zweite oder mehrere VGs existieren, müssen sich diese entsprechend dieses Paragrafen über ihre künftige Vorgehensweise einigen. Die GEMA könnte die GEMA-Vermutung in ihrer jetzigen Form voraussichtlich nicht weiter aufrechterhalten - dazu bedarf es eines Richterspruchs.

- Zum anderen ist eine gemeinsam ausgeübte Vermutung nicht schlecht für alle Seiten. Jede VG muss darauf schauen, dass die Arbeit ihrer Mitglieder vergütet wird. Nur die Art und Weise, wie man hier als VG vorgeht - das ist exakt der Punkt, worüber sich die VGs einigen müssen.

Insofern habe ich in meinem Kommentar der Petition darauf hingewiesen, dass die Unterstützung einer Alternative zur GEMA möglicherweise der bessere und sicherere Weg ist. Denn der Ausgang einer Petition ist selbst bei Erreichen des Quorums zweifelhaft. Und die Unterstützung durch die Zeichner beruht leider weniger auf der Auseinandersetzung mit Fakten, als auf Bashing oder im besten Fall der Tatsache, dass Aufmerksamkeit gewünscht wird.

Leider hat mein Kommentar der Petition den Link und Hinweis zur C3S enthalten. Mit der Begründung, ich würde Werbung für ein Unternehmen betreiben, wurde der Kommentar gelöscht. Interessant.

Eine argumentative Auseinandersetzung erfordert mehr Zeit (siehe meine Posts... ;) ).
 
Eine argumentative Auseinandersetzung erfordert mehr Zeit (siehe meine Posts... zwinker ).

meine Posts richtig lesen und schauen wen ich zitiere spart Zeit. Zwinker
 
Die Petition sagt einleitend:
"Bei Antragstellung zur Zulassung als Verwertungsgesellschaft müssen wir belegen können, wie hoch die Unterstützung und Akzeptanz bei Aufnahme des Geschäftsbetriebs sein wird."

Kann das belegt werden? Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, die das verlangt?

Wenn du schon dabei bist - kannst du meine Frage gleich auch beantworten, Senges?
 
heißt das in kurzform... ?

wird die C3S vom patentamt als VG legitimiert dann kippt das mehr oder weniger die gema-vermutung?

bzw die "gema-vermutung" wird zur "C3S+gema-Vermutung" ?


für mich heißt das auch wenn das patentamt die C3S als alternative VG nicht zulässt dann bestätigt sie mMn das Monopol der gema was die pro-gema leute ja immer dementieren !?
 
Ich habe eine grundsätzliche Frage: woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Sammlung von Adressdaten?

Die Petition sagt einleitend:

Richtigstellung: Dies ist keine Petition. Dies ist lediglich eine Sammlung von Absichtserklärungen bzw. Interessenbekundungen.

"Bei Antragstellung zur Zulassung als Verwertungsgesellschaft müssen wir belegen können, wie hoch die Unterstützung und Akzeptanz bei Aufnahme des Geschäftsbetriebs sein wird."

Kann das belegt werden? Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, die das verlangt?

In unserem Gespräch mit dem DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt), das die Aufsichts- und Zulassungsbehörde für VGs ist, wurde uns explizit vom Justiziar des DPMA mitgeteilt, dass wir eine "kritische Masse" an Interessenten nachweisen müssen. Gleichzeitig muss die kritische Masse eine geringen Anteil an umsatzstarken potenziellen Mitgliedern enthalten.

Zum einen belegt man damit die Stabilität des Geschäftsmodells, das sowohl bei Gründung als auch vom DPMA geprüft wird. Zum anderen prüft man die Notwendigkeit einer weiteren VG.

Die Absichtserklärung ist ja unverbindlich und kann jederzeit zurück genommen werden. Was ist sowas also wert?

Es ist wichtiges ein Signal an das DPMA. Ähnlich wird übrigens bei der Beantragung von Fördergeldern für beliebige Projekte (egal welcher Bereich) verfahren. Die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung ist nicht zuletzt abhängig davon, ob Du eine Absichtserklärung von Partnerunternehmen mitbringst, die sagen "ja, wir würden das unterstützen". Letztlich weiß keiner, ob es dazu kommt. Aber es ist ein Gradmesser.

Die Nachprüfbarkeit und Seriosität können wir alleine durch Adressangabe belegen. Mehr geht nicht.

Und wem nützt es, wenn nicht der Adress-Sammlung des "OpenMusicContest.org e.V."?

Wie Du der Formulierung der Erklärung und der Datenschutzerklärung entnehmen kannst, verwenden wir Deine Adresse nicht anderweitig. Überlegst Du es Dir anders, sind wir verpflichtet, Deine Daten zu entfernen.

Ansonsten hätten wir es uns einfach machen können. Vergleich: Eingegangene Absichtserklärungen sind ca. 190 mittlerweile. Andererseits haben wir die Email-Adressen von 840 Newsletter-Abonnenten. Dann gehen wir also zum DPMA und sagen, passt auf, wir haben hier 840, dann haben wir noch unsere Facebook-Follower und die auf Twitter etc., dann sind wir bei sagen wir 2.500. Fertig.

Das wäre unseriös. Also machen wir uns die Mehrarbeit der völlig separaten Absichtserklärung. Es ist ist ein zusätzliches Hindernis, diese auszufüllen. Wer es tut, sollte es daher ernst meinen.

Wir denken, dass 1.000 Absichtserklärungen reichen sollten - leider hat das DPMA keine näheren Angaben gemacht. Aber neben einer etablierten VG mit gut 60.000 Mitgliedern klingen 1.000 für eine komplett neue VG nach einem guten Anfang. Allerdings nur, wenn das Geschäftsmodell damit funktionieren kann.

Sorry, aber das alles wirkt auf mich etwa so seriös wie eine Butterfahrt ... es sei denn, mich überzeugt jemand vom Gegenteil - bis dahin kann ich nur zur Vorsicht raten.

Du kannst gerne beim DPMA anfragen, aber die Anforderungen sind so. Es ist ein Henne-Ei-Problem: Keine Interessenten, keine VG. Nach Deiner Forderung müssten wir uns aber erst gründen, und *dann* anfragen.

Was wir übrigens auch zusätzlich tun. Denn nach der tatsächlichen Gründung fragen wir die Unterzeichner erstmal, ob sie Mitglied werden wollen. Wenn nein, kommen die Daten der Person in die Tonne.

Besteht kein Interesse, gibt es keine C3S. Ganz einfach.
 
Eine argumentative Auseinandersetzung erfordert mehr Zeit (siehe meine Posts... zwinker ).

meine Posts richtig lesen und schauen wen ich zitiere spart Zeit. Zwinker

argh... 'tschuldigung... meine eigenen Beiträge sind zu lang, als dass ich im Thread den Überblick behalten kann. Mea culpa. :)

Aber die Petition liegt mir eh auf dem Magen. Insbesondere, wenn konstruktive Beiträge dort gelöscht werden...
 
Die Petition sagt einleitend:
"Bei Antragstellung zur Zulassung als Verwertungsgesellschaft müssen wir belegen können, wie hoch die Unterstützung und Akzeptanz bei Aufnahme des Geschäftsbetriebs sein wird."

Kann das belegt werden? Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, die das verlangt?

Wenn du schon dabei bist - kannst du meine Frage gleich auch beantworten, Senges?

Done. Siehe oben.

Btw, ich sollte meinen User-Namen ändern. Ist eigenartig, ständig mit Nachnamen angesprochen zu werden ;)

Oh ja, wichtiger Hinweis: Ich bin weder verwandt noch verschwägert mit Dr. Max Senges von Google. Es gibt Menschen, die hier bereits den Hang zu Verschwörungstheorien hegen.
 
heißt das in kurzform... ?

wird die C3S vom patentamt als VG legitimiert dann kippt das mehr oder weniger die gema-vermutung?

Kann man nicht direkt sagen. Da ist die Allgemeinheit vom Spruch der Richter abhängig. Und davon, wie die dann existierenden VGs kooperieren. Eine gewisse Zusammenarbeit muss sein; man bedenke alleine die Frage - an wen muss ich denn jetzt eine gemischte Playlist einreichen?

bzw die "gema-vermutung" wird zur "C3S+gema-Vermutung" ?

Theoretisch könnte das der Fall sein. Wie gesagt, wie die GEMA wird auch die C3S eine Inkasso-Organisation sein. Das Mitglied beauftragt uns, das Geld einzukassieren. Wichtig ist aber: Wollen wir umgehend Vorladungen verschicken? Wollen wir, dass der potenziell Lizenz-Missbrauchende ohne Umschweife kriminalisiert wird? Wollen wir, dass bereits vor Schulveranstaltungen auf die Meldung an uns hingewiesen wird? Wollen wir für Schulveranstaltungen oder in der Wissenschaft überhaupt eine Vergütung?

Darüber haben die Mitglieder zu entscheiden (alle gemeinsam), in deren Auftrag das Prozedere und die Kooperation mit anderen VGs dann verhandelt wird.

Fazit: Alle VGs haben dann Einfluss auf die Gestaltung der Vermutung. Keine kann einen Alleingang wagen - und dies basiert in der Tat auf einem Paragrafen. Inwieweit es in der Praxis ausgestaltet wird, wird in den Händen der Richter liegen.


für mich heißt das auch wenn das patentamt die C3S als alternative VG nicht zulässt dann bestätigt sie mMn das Monopol der gema was die pro-gema leute ja immer dementieren !?

Nein, das DPMA würde damit nicht das Monopol bestätigen. Soweit mir bekannt, gibt es in Italien und Island bspw. noch derartige Monopole, die keine weitere VG zulassen (was möglicherweise künftig durch die EU aufgeweicht wird).

In Deutschland dagegen kann grundsätzlich jeder eine VG gründen, der die Bedingungen erfüllt. Es ist ein Quasi-Monopol, weil nichts anderes existiert. Dass die Gründung einer neuen VG nicht gerade einfach ist, hat seinen Grund - gerade zum Schutz der potenziellen Mitglieder. Es gab tatsächlich auch kurzzeitig eine weitere deutsche VG für Musikinhalte, deren Lizenz ihr dann allerdings vom DPMA abgesprochen wurde; soweit ich weiß, weil sie nicht aktiv war.

Der Punkt ist: Man muss es tun. Oder versuchen. Wenn alle nur polemisieren und die GEMA zum Teufel wünschen, bringt das herzlich wenig. Entweder man macht was Eigenes, oder man setzt sich innerhalb der GEMA für Verbesserungen ein. Wobei die GEMA selbst unter der Crux leidet, dass aufgrund der Satzung die Mitgliederstruktur recht starr ist und dies wiederum keine grundlegende Änderung der Satzung zulässt. Zu allem Überfluss gibt es leider auch eine ganze Reihe von Urhebern, die die volle Mitgliedschaft und damit das Stimmrecht ausüben könnten, aber nicht dazu bereit sind.

Eigenartigerweise ist daher der einfachste Weg, überhaupt etwas an der Situation zu ändern, eine zweite VG zu gründen.

Kurzer Hinweis: Die ASCAP in den USA war lange Zeit die einzige VG dort. Dann plante man eine Veränderung - bin mir nicht sicher, ob es Tarife oder Mitgliedskonditionen betraf. Darauf hin gründete sich die BMI. Ihr wurden sämtliche Zukunftschancen abgesprochen. Aber sie existiert heute gleichberechtigt neben der ASCAP. Und die ASCAP musste die Änderungen zurücknehmen (wer hier Genaueres weiß, bitte gerne korrigieren).
 
Dies ist lediglich eine Sammlung von Absichtserklärungen bzw. Interessenbekundungen.
Ich drücke es mal gezielter aus.
Es ist schlichtweg alles nur Unfug!


Hier mal ein anschaulich aufgeführtes Vergleichsbeispiel, dass so ziemlich genau auf deine hier offengelegten Darlegungen passt.


Es ist von irgend einem "Veranstalter" (hier = OpenMusicContest.org e.V.) einen sportliche Veranstaltung geplant, mit der Disziplin "Wettlauf".
Dafür werden Teilnehmer gesucht, welche sich eventuell als potentielle Wettläufer beteiligen möchten (hier = Sammlung von Absichtserklärungen bzw. Interessenbekundungen).

Über die Einzelheiten der Disziplin ist lediglich bekannt, dass es ein "Wettlauf" sein soll, aber die Länge der Laufstrecke und damit die tatsächliche Entfernung zum Ziel sind nicht ansatzweise bekannt.
Somit weiß keiner der Läufer, ob für ihn persönlich diese Disziplin wirklich jemals zu einem Erfolg führen wird (hier = Letztlich weiß keiner, ob es dazu kommt.).

Die Interessenten aber, die eventuell teilnehmen möchten, sollen sich schonmal mit ihrem Teilnahmewunsch anmelden und dafür in die Startaufstellung begeben.
Dann wird bei einer beliebigen aber rein vermuteten Interessentenzahl (hier = Wir denken, dass 1.000 Absichtserklärungen reichen sollten) mit erfolgter Startaufstellung von jemandem schonmal ein Startschuss abgegeben und die Teilnehmer des "Wettlaufes" rennen schonmal los.


Irgendwann im Laufe der Disziplin soll dann aber erst enstchieden werden, wie weit es bis zum Ziel ist und was der Sieg bedeuten und was der eventuelle Gewinn des Wettlaufes sein könnte (hier = Denn nach der tatsächlichen Gründung fragen wir die Unterzeichner erstmal, ob sie Mitglied werden wollen).


Eine echte Gewinnzusage bleibt allerdings grundsätzlich offen (hier =
Besteht kein Interesse, gibt es keine C3S. / Keine Interessenten, keine VG.), da der Gewinn ja erst von einer höheren Instanz (hier = Deutschen Patent- und Markenamt) genehmigt und damit auch nur als vielleicht möglich bestätigt sein muss.


Diese Entscheidung der Genehmigung findet jedoch erst nach dem Wettlauf statt (hier = Allerdings nur, wenn das Geschäftsmodell damit funktionieren kann.), da man ja nicht weiß, ob die Anzahl der teilnehmenden Wettläufer ausreicht (hier = Wir denken, dass 1.000 Absichtserklärungen reichen sollten - leider hat das DPMA keine näheren Angaben gemacht.) und - falls ja - ob die angemeldeten Interessenten überhaupt im Ziel ankommen wollen (hier = Wenn nein, kommen die Daten der Person in die Tonne.).







Sorry: Aber das Ganze ist bis jetzt schlichtweg völlig planloser und absolut konzeptionsloser Unfug, wenn man als "Veranstalter" eine Sache bereits durchführen lässt, ohne die wirklich notwendigen Bedingungen zu kennen, ohne den darauf ausgerichteten Ablauf mit sämtlichen genauesten Regeln festgelegt zu haben und auch ohne den Gewinn als auch nur ansatzweise gesichert benennen zu können.

Weder ein ordentlicher Finanzierungsplan, noch ein irgendwie belastbares schlüssiges Konzept, oder gar eine stützend rechtsverbindlicher Satzungsentwurf für angehende Mitglieder und die Bedingungen zu den Mitgliedschaften liegen vor, aber irgendwelche Menschen sollen schonmal eine Bereitschaft signalisieren sich eventuell in etwas Unbestimmtes und im Erfolg Unbekanntes einzulassen?
Im allgemeinen nennt man so etwas in der Regel entweder den Versuch eines sittenwidriges Scheingeschäft, oder ggf. auch nur den sehr unprofessionellen und laienhaften Versuch irgendwelche Adressdaten zu sammeln (wofür auch immer).
 
Interessant wirds dann auch hier:

Die Schirmherrschaft über Open Music Contest hat Lawrence Lessig übernommen:
http://www.openmusiccontest.org/news-archiv/schirmherrschaft-lawrence-lessig

Lawrence Lessigs Lehrstuhl wird von Google finanziert:
http://www.law.stanford.edu/node/249455

Da drängt sich schon die Frage auf, was da los ist..... Das Interesse von Google zu einer anderen VG sollte ja hinlänglich bekannt sein.

Wie kommt die Verbinding zu Lessig? Was macht er genau bei Open Music Contest?
 
Funfact am Rande:
Die Schwiegermutter des Google Gründers ist Vizepräsidentin des Aufsichtsrat von Creative Commons.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben