Hi,
kurze Vorstellung:
Wolfgang Senges
Initiative Cultural Commons Collecting Society (C3S)
Project Lead Business Development
... hauptberuflich allerdings Berater bei Musik-Startups, Konferenzen/Ausstellungen, Indie Artists.
Um einige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen:
(0)
Die Motivation hinter der C3S ist, dass es zwischen Creative Commons oder "freien" Releases und traditionellen Verwertungsgesellschaften (VGs) derzeit für Urheber keine echte Alternative gibt.
Anmerkung: "freie Releases" heißt: Künstler, die ohne VG oder Creative Commons Lizenzen ihre Werke veröffentlichen, d.h. alleine auf Basis des Urheberrechts, dass jeder Komponist an seinem Werk hat. Hat also nicht mit dem Preis zu tun.
Letzteres geht bis zu einem gewissen Punkt. Wird man erfolgreicher, braucht's Team-Arbeit, vielleicht auch ein Label, zumindest einen Booker. Man muss Airplay nachweisen, das schafft man nur, wenn man in einer der bekannten VGs Mitglied und im Bemusterungskatalog ist. Der Rest der Artists läuft unter ferner liefen. Insofern ist es richtig, dass man unter Creative Commons (CC) nicht wirklich gut Geld verdienen kann (es sei denn, man heißt Reznor). Denn CC-Lizenzen bedeuten, dass man als Urheber gewisse Rechte einräumt (z.B. die nicht-kommerzielle Nutzung), alles andere muss aber in einem individuellen Vertrag mit dem Lizenznehmer geklärt werden. Das geht beim Airplay aber nicht. Selbst für Clubs ist es zu aufwändig. Und in der Werbung wissen selbst die juristischen Abteilungen zu wenig über Creative Commons (da braucht's Aufklärungsarbeit).
Also - kein Bock auf GEMA & Co, man möchte aber mit einem einzelnen Ansprechpartner bei der Lizenzierung arbeiten? Bleiben rightclearing, Jamendo, TuneCore etc. Das sind dann aber Unternehmen. Und viele arbeiten lieber mit unabhängigen Organisationen zusammen. Insbesondere natürlich ist *die* Grundvoraussetzung, dass ich als Urheber Teil der Organisation bin und mitbestimmen kann.
Das ist die C3S (oder wird sie sein): Unabhängig, bestimmt und mitgeformt von Künstlern/Urhebern. Und sie bietet die Möglichkeit, nicht nur mit CC-Lizenzen, sondern auch mit den "freien" Lizenzen zu arbeiten. Hinweis: "frei" heißt nicht "frei" wie in "Freibier". Jeder kann den Preis für seine Musik setzen, wie er möchte. Auch einen gängigen Festpreis.
(1) Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) wird als
Non-Profit-Organisation gegründet werden, genauer als Europäische Genossenschaft. Unser Ziel
darf nicht gewinn-orientiert sein - wie bei anderen VGs. Die Genossenschaftsanteile stimmberechtigter Mitglieder werden alleine von Urhebern gehalten. Anders als in der GEMA, um bei der C3S alleine die Interessen der Urheber in den Vordergrund zu stellen.
(2) Die Einnahmen kommen daher (Non-Profit) alleine der Organisation zugute. Wer welche Funktionen inne haben wird, und wie hoch die Gehälter sein werden, ist alleine von den
stimmberechtigten Mitgliedern abhängig. Und das sind in diesem Fall
*alle* Urheber, die Mitglied sind.
(3) Wer einmal mit uns gesprochen hat oder eine Veranstaltung von uns besucht hat, weiß, dass wir vor allem Artists und insbesondere Urheber beim Entwerfen und Formen der C3S einbeziehen möchten. Wer Vorschläge machen möchte, wie etwas am Konzept verbessert oder ergänzt werden kann: wir hören. Liegen wir falsch, korrigieren wir gerne.
Jeder kann sich beteiligen, vor allem Musiker.
(4) Aus den Punkten (1) bis (3) lässt sich leicht ablesen, dass die Satzung, wie wir sie für die Gründung einbringen werden, nur der erste Wurf ist.
Die Satzung ist ein Vorschlag für potenzielle und kommende Mitglieder. Was daraus entsteht, darüber entscheiden die Mitglieder - nicht wir, keine 5%, sondern die Urheber alleine. Alle Urheber in der C3S.
(5) Was die Vorteile für die Industrie anbetrifft: Ja, zu einem Teil muss das Konzept mit der Industrie abgestimmt werden - Grundlage ist aber immer das Interesse der Mitglieder. Und ganz ohne Labels, Booker, Medien Services, Promotional Services, Distributoren, Veranstalter etc läuft's nicht.
Was die Mitglieder nicht bewilligen, geht aber nicht.
(6)
Teil der Leitlinien der C3S ist - neben absoluter Transparenz - Unabhängigkeit von Unternehmen. D.h. kein Investor, der den Stöpsel ziehen kann, sondern mehrere Quellen (die leider erst gefunden werden müssen). Das gleiche gilt für die Technologie: Die C3S wird nicht auf eine einzige Lösung setzen (bei der Playlistengenerierung bspw.), sondern muss eine Absicherung durch mindestens eine Alternative, besser eine eigene Lösung in der Hinterhand haben.
(7) Um den Punkt
"Piraterie" bzw. "kostenlose Musik" von oben noch einmal aufzugreifen:
(a) Eine nicht expliziert definierte Lizenz, also eine Veröffentlichung basierend auf dem Urheberrecht allein, wird über die C3S möglich sein.
Ihr seid nicht gezwungen, Creative Commons zu wählen. Wenn die Mitgliederschaft es beschließt, wird es per Satzung möglich sein, dass bei diesen Lizenzen wie bei einer anderen VG und "normalen" Lizenzen dann auch die private Verbreitung nicht legal ist. Es widerstrebt allerdings in der Tat unserem derzeitigen Ansatz, dass private (nicht-kommerzielle) Nutzer auf dieser Basis nicht juristisch belangt werden dürfen.
(b)
Entscheidet man sich für CC-Lizenzen, ist das nicht-kommerzielle Kopieren und Verwenden legal. Alles andere muss (je nachdem, wie der Urheber die Lizenz gewählt hat) lizenziert werden. Das heißt aber nicht, dass man das Werk (Song, Album) nicht verkaufen kann. Die einen geben es kostenlos raus, die anderen zu einem Mindestpreis, wieder andere zu einem Festpreis. Das können Downloads, CDs, Vinyl, egal was sein. Nur: wenn ich das Ding einmal runtergeladen/gekauft habe, darf ich es für nicht-kommerzielle Zwecke legal kopieren.
Das zugegeben abgegriffene aber anschauliche Beispiel:
http://www.guardian.co.uk/music/2009/jan/08/nine-inch-nails-amazon-bestseller
8 ) Noch ein schöner Vorteil der C3S:
Kein Urheber muss wie bei der C3S *alle* Werke über die C3S laufen lassen. Du wählst die aus, die aus welchen Gründen auch immer für Dich besser bei einer VG aufgehoben sind. Und natürlich müssen nicht alle Songs unter der gleichen Lizenz laufen. Wenn es für Dich aus Werbezwecken Sinn macht, drei Songs unter CC zu stellen, die restlichen des aktuellen Albums ohne explizite Lizenz aber trotzdem über die VG laufen zu lassen, und dass Dein Back-Katalog momentan allein bei Dir bleiben soll - ok.
(9)
Die C3S wird nicht exklusiv sein. Sofern es der Wahrnehmungsvertrag der anderen VG erlaubt, kannst Du in beiden Mitglied sein.
(10) Wer sich jetzt fragt, wie es dann aussieht mit der
GEMA-Vermutung und der praktischen Seite beim Reporting gespielter Musik, sei verwiesen auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, §13 (c), Absatz 2: Zusammengefasst findet sich dort die Formulierung, dass bei Existenz von mehr als einer VGs sich beide über den Ablauf einigen müssen.
Es wird nicht einer ohne den anderen entscheiden können - und das ist im Sinne der Mitglieder beider/aller VGs, denn alle möchten ihre Lizenzeinnahmen gesichert sehen.
Wie gesagt, wer Vorschläge hat und sich einbringen möchte, kann das jederzeit tun. Die Absichtserklärung ist tatsächlich nicht mehr als das, was darin steht. Wen eine Alternative interessiert, die ungefähr so aussieht, wie das skizzierte Konzept, kann unterschreiben (na ja, erstmal ausfüllen). Die Erklärungen dienen dazu, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) darzulegen, dass ein Interesse besteht. Das DPMA kontrolliert die VGs und beschließt die Zulassung neuer VGs. Besteht kein Interesse, gibts keine C3S. Dann brauchen wir keine Alternative zur GEMA. Erst, wenn das DPMA das Interesse anerkennt und sich die C3S gründet, wendet sich die C3S wieder an die Unterzeichner und fragt, ob sie Mitglied werden möchten.
Wer bis hierhin durchgehalten hat: Antreffen könnt Ihr mich während der
SAE Alumni Conference, zu der ich für das Panel "Musik hören ohne sie zu besitzen – Wie verändert das Konsumverhalten die Produktions- und Vermarktungswege der Musik?" eingeladen wurde (18.10., 16:30 Uhr).
Best,
Wolfgang
--
Initiative Cultural Commons Collecting Society
Project Lead Business Development