Erstmal sorry wegen meines Fauxpas oben, die Akkorde heißen richtig F, C, dm, Bb.
Quellen gibt's im Internet sicherlich, habe jetzt aber keine direkt parat. Aber Deine Beispiele sind ganz gut. Denn auch ohne Arrangement, nur auf der Blockflöte gespielt, sind die Melodien von "Let It Be", "Paparazzi" und "With Or Without You " eindeutig auseinander zu halten. Vielleicht liegt das Missverständnis darin begründet zu denken, dass zwei Melodien um verschieden zu sein keine Sequenzen gleicher Noten enthalten dürfen. Ich denke es muss immer die Melodie als ganzes betrachtet werden.
Ich denke, wir verstehen uns ganz gut
Also kein Missverständnis. Ich zweifle nur daran, dass irgendwo festgelegt ist, dass Akkordfolgen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen können. Ich meine nicht, dass das irgendwo im Internet steht, sondern dass es aus dem Urheberrechtsgesetz oder einer anderen Rechtsnorm oder entsprechenden Urteilen deutlich hervorgeht.
Wenn doch, dann müsste irgendwo auch definiert sein, was dabei unter einer Akkordfolge verstanden wird. Denn die Denkweise "auf der Gitarre spielt man die Akkorde und die Melodie wird gesungen und das eine hat mit dem anderen nix zu tun" ist einfach falsch. Unten habe ich eine Akkordfolge notiert, ohne Melodie. Trotzdem wird jeder das Lied erkennen und ich glaube im Leben nicht, dass ich genau diese Akkordfolge in einem eigenen Song verwenden darf, ohne Urheberrechte zu verletzen.
Oder besagt diese Rechtsnorm "Akkordfolgen lassen sich nicht schützen, das gilt aber nur dann, wenn alle Akkorde in der Grundstellung gespielt werden"?
Kurz: Ich denke, es geht um "eindeutig wiedererkennbar" vs. "nicht eindeutig wiedererkennbar" und nicht darum, ob eine Wiedererkennbarkeit auf einer Melodie oder auf einer Akkordfolge beruht.