ab wieviel übereinstimmenden Akkorden/Tönen gilt es als Plagiat

  • Ersteller creative4life
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Dein Beispiel ist aber auch nichts anderes als eine Melodie, wo zu jedem Ton noch zwei weitere gespielt werden. ;) Meiner Ansicht nach ist Dein Beispiel aufgrund dieser Melodie schützenswert, das Hinzufügen von Akkordtönen hingegen erfolgt schlicht nach den wenigen Möglichkeiten, die sich aus der Harmonielehre ergeben, was nach meinem Verständnis kein schützenswerter Vorgang ist. :)


Das ist doch nur eine Frage der Betrachtungsweise. Genausogut kann man sagen, das sei eine Folge von Akkorden, aus denen sich durch die gewählten Lagen eine Melodie ergibt. Dann wäre das selbe Stück Musik unter deinem Blickwinkel schützenswert und unter meinem nicht. Deshalb nochmal: Es kann nicht um Melodie vs. Akkorde gehen, es muss um eindeutig wiedererkennbar vs. nicht eindeutig wiedererkennbar gehen. Dass es meistens Gesangsmelodien sind, die eine Wiedererkennbarkeit herstellen, will ich gar nicht bestreiten. Mir geht's um das Prinzip.

Zwei Zitate aus dem von dir verlinkten Artikel kann man auch so lesen, dass sie meine Ansicht unterstützen: "Die Harmoniefolge ist so gebräuchlich, dass sie keinen urheberrechtlichen Schutz genießt." und "Das geniale Moment von "Get Lucky" liegt in der Melodie, in der Art, wie einer der ohrwurmigsten Refrains des Jahres entsteht, obwohl die Harmonien dieselben bleiben wie in der Strophe."

Da steht nicht, die Harmoniefolge genieße keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie eine Harmoniefolge ist. Nein, sie genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie weit verbreitet ist, keinen eindeutigen Wiedererkennungswert hat. Und die Melodie genießt nicht deshalb urheberrechtlichen Schutz, weil sie eine Melodie ist, sondern weil sie einzigartig ist und beim Hören sofort mit Get Lucky verbunden wird.

Vielleicht ist das alles wirklich falsch ist und Akkordfolgen können grundsätzlich nicht geschützt werden, egal wie hoch der Wiedererkennungswert ist, der mit ihnen verbunden ist. Dann wüsste ich aber wirklich gerne mal, wo das steht.
 
Wenn die ersten drei Töne meiner Melodie wie "Für Elise" klingen, ist es ganz egal, was danach noch kommt. Jeder sagt, das sei von "Für Elise". Das ist bitter. Dabei war Beethoven gar nicht genialer als ich, er war nur früher auf der Welt.
 
Vielleicht ist das alles wirklich falsch ist und Akkordfolgen können grundsätzlich nicht geschützt werden, egal wie hoch der Wiedererkennungswert ist, der mit ihnen verbunden ist. Dann wüsste ich aber wirklich gerne mal, wo das steht.

Bitte unterscheide zunächst zwischen Akkkord- und Harmoniefolgen. Das ist ein Unterschied. Wenn ich Akkorde in bestimmten Umkehrungen schreibe und zu einer Melodie zusammenstelle (man hört ja gerne den höchsten Ton eines Akkordes heraus), dann ist das meistens nicht dasselbe, als wenn Du "nur" bestimmte Harmoniefolgen spielst (z.B. Akkorode immer mit Grundton unten). Letztere sind immer frei benutzbar.

Quellen gibt es viele, auch Lehrbücher und Rechtsprechung. Grundlegend ist z.B. § 24 UrhG:

Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Absatz 2 legt das Augenmerk auf die Melodie. Melodien sind einer freien Benutzung nicht zugänglich.

Dabei stellt sich mir viel eher die Frage, wo bei vielen neuen Werken noch eine Melodie vorhanden sein soll...
 
Dein Beispiel ist aber auch nichts anderes als eine Melodie, wo zu jedem Ton noch zwei weitere gespielt werden. ;) Meiner Ansicht nach ist Dein Beispiel aufgrund dieser Melodie schützenswert, das Hinzufügen von Akkordtönen hingegen erfolgt schlicht nach den wenigen Möglichkeiten, die sich aus der Harmonielehre ergeben, was nach meinem Verständnis kein schützenswerter Vorgang ist. :)


Das ist doch nur eine Frage der Betrachtungsweise. Genausogut kann man sagen, das sei eine Folge von Akkorden, aus denen sich durch die gewählten Lagen eine Melodie ergibt. Dann wäre das selbe Stück Musik unter deinem Blickwinkel schützenswert und unter meinem nicht. Deshalb nochmal: Es kann nicht um Melodie vs. Akkorde gehen, es muss um eindeutig wiedererkennbar vs. nicht eindeutig wiedererkennbar gehen. Dass es meistens Gesangsmelodien sind, die eine Wiedererkennbarkeit herstellen, will ich gar nicht bestreiten. Mir geht's um das Prinzip.

Zwei Zitate aus dem von dir verlinkten Artikel kann man auch so lesen, dass sie meine Ansicht unterstützen: "Die Harmoniefolge ist so gebräuchlich, dass sie keinen urheberrechtlichen Schutz genießt." und "Das geniale Moment von "Get Lucky" liegt in der Melodie, in der Art, wie einer der ohrwurmigsten Refrains des Jahres entsteht, obwohl die Harmonien dieselben bleiben wie in der Strophe."

Da steht nicht, die Harmoniefolge genieße keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie eine Harmoniefolge ist. Nein, sie genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie weit verbreitet ist, keinen eindeutigen Wiedererkennungswert hat. Und die Melodie genießt nicht deshalb urheberrechtlichen Schutz, weil sie eine Melodie ist, sondern weil sie einzigartig ist und beim Hören sofort mit Get Lucky verbunden wird.

Vielleicht ist das alles wirklich falsch ist und Akkordfolgen können grundsätzlich nicht geschützt werden, egal wie hoch der Wiedererkennungswert ist, der mit ihnen verbunden ist. Dann wüsste ich aber wirklich gerne mal, wo das steht.

Es ergibt sich einfach aus der Logik, nämlich deswegen, weil es keine Akkordfolgen ohne Melodien gibt. Wenn eine Akkordfolge keine übergelagerte Melodie hat, dann bilden die Basistöne die Melodie (Viva La Vida). Die ist in jedem Fall schützenswert und dann sind die Akkorde egal.

Für Dein Beispiel bräuchte es ja eine Melodie, die nicht schützenswert ist, der aber Akkorde hinterlegt sind, die schützenswert wären. Das ist ein ziemlich theoretisches Konstrukt.
 
Ja, du hast recht. EarlyGrey hat ja oben die relevante Stelle aus dem Urheberrechtsgesetz zitiert.
 
hm ja über das thema lässt sich vorzüglich streiten, sehe ich.

spielte mal comptine d'un autre été yann tiersen auf klavier heute und als ich danach unheilig geboren um zu leben spielte, ist es mir aufgefallen, der graf hat sich daran ganz schön "inspirieren" lassen und ganz einfach nen neuen hit gemacht [media=youtube]H2[/media]-1u8xvk54

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