Tom81
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Dein Beispiel ist aber auch nichts anderes als eine Melodie, wo zu jedem Ton noch zwei weitere gespielt werden. Meiner Ansicht nach ist Dein Beispiel aufgrund dieser Melodie schützenswert, das Hinzufügen von Akkordtönen hingegen erfolgt schlicht nach den wenigen Möglichkeiten, die sich aus der Harmonielehre ergeben, was nach meinem Verständnis kein schützenswerter Vorgang ist.
Das ist doch nur eine Frage der Betrachtungsweise. Genausogut kann man sagen, das sei eine Folge von Akkorden, aus denen sich durch die gewählten Lagen eine Melodie ergibt. Dann wäre das selbe Stück Musik unter deinem Blickwinkel schützenswert und unter meinem nicht. Deshalb nochmal: Es kann nicht um Melodie vs. Akkorde gehen, es muss um eindeutig wiedererkennbar vs. nicht eindeutig wiedererkennbar gehen. Dass es meistens Gesangsmelodien sind, die eine Wiedererkennbarkeit herstellen, will ich gar nicht bestreiten. Mir geht's um das Prinzip.
Zwei Zitate aus dem von dir verlinkten Artikel kann man auch so lesen, dass sie meine Ansicht unterstützen: "Die Harmoniefolge ist so gebräuchlich, dass sie keinen urheberrechtlichen Schutz genießt." und "Das geniale Moment von "Get Lucky" liegt in der Melodie, in der Art, wie einer der ohrwurmigsten Refrains des Jahres entsteht, obwohl die Harmonien dieselben bleiben wie in der Strophe."
Da steht nicht, die Harmoniefolge genieße keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie eine Harmoniefolge ist. Nein, sie genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie weit verbreitet ist, keinen eindeutigen Wiedererkennungswert hat. Und die Melodie genießt nicht deshalb urheberrechtlichen Schutz, weil sie eine Melodie ist, sondern weil sie einzigartig ist und beim Hören sofort mit Get Lucky verbunden wird.
Vielleicht ist das alles wirklich falsch ist und Akkordfolgen können grundsätzlich nicht geschützt werden, egal wie hoch der Wiedererkennungswert ist, der mit ihnen verbunden ist. Dann wüsste ich aber wirklich gerne mal, wo das steht.