Ab wann Gema

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Hmm hab jetzt hier auch schon nen bissi gelesen aber kann mir mal wer sagen ab wann es sinnmacht der [g=119]Gema[/g] beizutreten und seine Sachen bei dennen anzumelden ....

Wenn man mit seinem zeug wirklich Geld machen will lässt sich dieser schritt ja wohl nicht vermeiden, aber würdet ihr sagen erst eintreten usw. wenn man einen Plattenvertrag hat oder wie seht ihr das?? Ist hier einer bei der [g=119]Gema[/g]??

naja wäre schön wenn mir da mal jemand was zu sagen könnte....
 
hi Mo!

also du KANNST erst der [g=119]Gema[/g] beitreten wenn du einen Plattenvertrag hast! Vorher macht das ja auch keinen sinn. Denn die [g=119]Gema[/g] sorgt ja nicht dafür, dass die Rechte auf deine Stücke gewährleistet ist (was aber oft ein Irrglaube ist!!!) sondern die kontrollieren ja nur, dass du Geld bekommst, wenn dein Stück irgendwo gespielt wird.....
 
Meinereiner lohnt sich es erst wirklich, wenn Du auch gut Kohle mit Deiner Mucke verdienst...sonst kostet es mitunter gar mehr, als es Dir bringt...wenn Du Dein Billion-Dollar-Signing unter Dach und Fach hast, dann machet, sonst nicht...
 
also du KANNST erst der [g=119]Gema[/g] beitreten wenn du einen Plattenvertrag hast!

FALSCH!!!

Zur [g=119]GEMA[/g]-Mitgliedschaft:

Eine Aufnahme in die [g=119]GEMA[/g] ist zu empfehlen, sobald Werke des zukünftigen [g=119]GEMA[/g]-Mitglieds bereits öffentlich aufgeführt, gesendet, vervielfältigt oder verbreitet worden sind.

Die Satzung der [g=119]GEMA[/g] unterscheidet zwischen angeschlossenen, außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedern.

Voraussetzung für die angeschlossene Mitgliedschaft ist zunächst das Ausfüllen und Zurücksenden des Aufnahmeantrags, der bei der Direktion Mitglieder der [g=119]GEMA[/g] ([g=119]GEMA[/g], Generaldirektion München, Direktion Mitglieder, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, Tel. 089/48003-00) zu erhalten ist. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für Komponisten und/oder Textdichter EUR 51,13, für Musikverleger EUR 102,26 zuzüglich 16% Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist ein jährlicher Beitrag von EUR 25,56 zu entrichten.

Um außerordentliches Mitglied zu werden, haben Komponisten fünf Originalmanuskripte oder deren Ablichtungen von bereits öffentlich aufgeführten, gesendeten oder auf Ton- oder Bildtonträger vervielfältigten und verbreiteten Werken in Form von Partituren, Klavierauszügen oder anderen geeigneten Unterlagen einzureichen, Textdichter fünf ausschließlich selbst verfaßte Texte (Geschäftsordnung für das Aufnahmeverfahren § 3 Nr. 1. und 2.). Musikverleger haben den Umfang ihrer verlegerischen Tätigkeit durch Vorlage von Belegexemplaren nachzuweisen. Bei Verlagen der Unterhaltungs- und Tanzmusik ist der Nachweis durch Vorlage von 50 handelsüblichen Klavier- oder Akkordeon-Einzelausgaben oder 10 Salonorchester- oder 15 Combo- oder Blasmusik-Ausgaben erbracht. Ebenso sind Kopien der mit den Urhebern geschlossenen Verlagsverträge vorzulegen. Des weiteren ist ein Handelsregisterauszug nach dem neuesten Stand vorzulegen.

Die ordentliche Mitgliedschaft kann nach fünfjähriger außerordentlicher Mitgliedschaft erworben werden. Komponisten und Textdichter müssen in fünf aufeinanderfolgenden Jahren sowohl ein Mindestaufkommen von EUR 30677,51 als auch jährlich in vier aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 1840,65 erreicht haben; für Musikverleger gelten dementsprechend die Beträge von EUR 76693,78 bzw. EUR 4601,63 [1]). Der Aufsichtsrat kann zudem aus kulturellen Erwägungen Komponisten, Textdichter und Musikverleger als ordentliche Mitglieder kooptieren.

Für die Wahrnehmung der Rechte des Urhebers spielt die Art der Mitgliedschaft keine Rolle. Jedes Mitglied wird an den Erträgen in dem Umfang beteiligt, in dem seine Werke aufgeführt, gesendet, vervielfältigt und verbreitet werden.

Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Fachausschüsse und Kommissionen, soweit diese in ihre Zuständigkeit fallen. Satzung, Verteilungsplan und Berechtigungsvertrag können nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

In Verbindung mit jeder Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder findet eine Versammlung aller außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder statt, die wiederum insgesamt 34 Mitglieder als Delegierte für die Versammlung der ordentlichen Mitglieder wählt (vgl. § 12 der Satzung, Anhang S. 39).

[1] Für Urheber und Musikverleger der Sparte E verringern sich die genannten Mindestbeträge um 1/3.

VIELLEICHT EINFACH MAL AUF DER GEMA_WEBSITE NACHSCHAUEN, PLINSE ;-)
 
Ja hab ich auch schon aber naja da sthet ja nur was die machen und mit den Mitgleidern hab ich auch schon gewusst, aber naja hätte ja sein können das mir geraten wird jedes leid was was werden könnte anzumelden oder so...

Wollte das nur mal wissen aber schonmal thx for info....

Und wenn mein zeug auf ka nen Radiosender gespeilt wird und ich net in der [g=119]Gema[/g] bin seh ich doch keine asche oder ??
 

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