2 fragen zu rechten

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HI LEUTE
1:
vieleicht wirst ihr den unterschied zwischen schwerer musik und leichter musik.

ich habe gehört es wirkt sich auch demendsprechend auf die rechte aus.

bzw

die 2 te frage ist es ,mann braucht ja diverse licencen bzw das orginalprodukt.

wie sieht es dann mit midifiles die im netzt haufenweisse angeboten werden
ist es legal oder nicht ?????

bedanke mich schon im vorhinein
gruss
andi
 
zu 1: Noch nie was von gehört. E-Musik und U-Musik sagt mir was, aber schwer und leicht?!

zu 2: bei midifiles musst du aufpassen, da ja bei Songs auch die Melodie (oder im Allgemeinen)geschützt ist. Also wenn das geschützte Songs sind, die halt in Midiversion vorliegen, darfst du sie nicht ohne entsprechende Genehmigung nutzen.
 
Zu 1: schwer vielleicht E(rnste)-Musik und leicht vielleicht U(nterhaltungs)-Musik.

Auszug von der GEMA:

Nach Aufführung oder Sendung der registrierten Werke setzt die GEMA unter Berücksichtigung des Verwertungszusammenhangs die Einstufung, d.h. die Werkpunktziffern nach den Verrechnungsschlüsseln unter Abschnitt X - XIII, der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht fest. Dabei wird innerhalb des Abschnitt X (E-Musik) nach der in Werkanmeldung und Programm genannten Besetzung und Spieldauer differenziert. Im Abschnitt XI (U-Musik) wird u.a. die Werkgattung und teilweise die Spieldauer bei der Einstufung berücksichtigt. Für Unterhaltungsmusikwerke von überdurchschnittlichem künstlerischen Wert und sinfonische Werke der U-Musik (Originalwerke eines Komponisten) ist auf Antrag und nach Prüfung durch den Werkausschuss eine angemessene höhere Punktbewertung vorgesehen. Im Abschnitt XII (E-Musik) werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Spieldauer Werke verrechnet, die weder ernste Werke gemäß Abschn. X noch Unterhaltungsmusikwerke gemäß Abschn. XI oder Werke nach Abschn. XIII sind, soweit die betreffenden Werke vom Werkausschuss auf Antrag entsprechend eingestuft worden sind. Der Abschnitt XIII sieht eine Nettoeinzelverrechnung vor und betrifft z.B. Bühnenmusik (kleines Recht), ganz oder überwiegend improvisierte Musik und Werke, die nur aus einer Spielanweisung bestehen.

Zu 2: Wenn du die Midifilies offiziell kaufst, hast du auch die Aufführungsrechte in dem Rahmen, wie sie in der Lizenz angegeben sind.

Gruß Jörg
 

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