100ste frage zu gema und co :-)

ElmarW schrieb:
Wolfgang schrieb:
Und welche Gesellschaftsform hat ein Freiberufler?


eine einzelne person ist keine gesellschaft.
soweit ich weiß, bist du als ausschließlich freiberufler (z.b. künstler - musiker) auch nicht dazu berechtigt, gewerblich zu verkaufen, sprich deine eigene musik auf z.b. cds zu verkaufen. allerdings kannst du für dienstleistungen geld nehmen - sprich eben als musiker arbeiten.


PuckTrouble schrieb:
lso entweder verschenken oder verkaufen, das ist die einzige Entscheidung.A (1 cent - Ende offen). Beim 2. Fall gibst du Ausgaben und Einnahmen bei der
Steuererklärung an. Diese ganzen Aussagen wie "wenn die Ausgaben höher sind, dann interessiert es die eh nicht" kannst du sofort vergessen.
Einfach bei der Steuererklärung angeben, Ärger aus dem Weg gehen.


falsch. beim 2. fall musst du gewerbetreibender sein. wenn du ohne gewerbemeldung dem fa bei deiner nächsten einkommenssteuererklärung ne eür (einahmen-überschuss-rechnung) von deinen [g=420]cd[/g]-verkäufen vorlegst, wirste wohl ne schöne strafe zahlen dürfen.

die aussage "wenn die ausgaben höher sind, interessiert es die eh nicht" ist allerdings in der tat blödsinn.

Da haste natürlich absolut recht. Man muss Gewerbetreibender sein,
hatte ich vergessen zu erwähnen. Gewerbe anmelden kostet nicht
viel (ich glaub 20€ hat´s bei mir gekostet) und dann kann man seine
[g=420]Cd[/g]´s verhökern.
 
Gewerbe anmelden kostet nicht
viel (ich glaub 20€ hat´s bei mir gekostet) und dann kann man seine
[g=420]Cd[/g]´s verhökern.

und wie hast du dann deine [g=420]CD[/g]´s verkauft? hast dann auch ne rechnung geschrieben oder einfach so und dann dem finanzamt geschickt wieviele du verkauft hast?!?!?!??!
 
Hab zwar die selbe frage, aber mal anders formuliert:

Ab wann "lohnt" sich die [g=119]GEMA[/g]?^^
 
Soll ich Euch noch mal verwirren? ;)

Ein ein Musiker ist zunächst mal Freiberufler, kein Gewerbetreibender.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Meiner unmaßgeblichen juristischen Interpretation nach liegt KEIN Gewerbe vor, wenn ein Musiker seine eigenen Werke auf [g=420]CD[/g] vertreibt, da es eine Begleiterscheinung seiner künstlerischen Tätigkeit ist.

Hingegen betreibt derjenige ein Gewerbe, der mit CDs handelt, d.h. An- und Verkauf betreibt, oder z.B. gewerbsmäßig für Dritte CDs produziert (sei es als Presswerk oder Tonstudio).

D.h.:

Steuerliche Relevanz: Ja (Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit, NICHT Einknfte aus Gewerbebetrieb)
Gewerbe Anmeldung: Nein.

Allerdings würde ich gerne noch Earl Greys Meinung dazu hören...


Viele liebe Grüße,
Euer Darth "Ich-habe-mal-Steuerfachangestellter-gelernt" Fader


P.S.
Das war keine Rechtsberatung, sondern nur eine Erörterung meiner laienhaften Rechtsauffassung an einem konkreten Beispiel.


P.P.S.
"GbR" heißt "Gesellschaft bürgerlichen Rechts", daran sind IMMER mehrere Personen beteiligt, die Gründung ist formlos und geht schneller als man denkt.
Beispiel:

"Bringste mir'n Bier mit? Hier hast'n Euro." "Okay".
Zack ist die GbR gegründet.

Den Begriff "Gewerbe bürgerlichen Rechts" gibt es nicht.


P.P.P.S
[g=119]Gema[/g] lohnt sich wenn Du begründet Hoffnung hast, dass Deine Werke im Radio/Fernsehen/sonstwie öffentlich gespielt werden.
 
Guat deathfader.... das bedeut ich kann die [g=420]CD[/g]´s für nen 5er verkaufen... oder nicht??? des ist eigendlihc nur meine frage gewesen xDDD der rest is mir ja egal.. kein bock ein gewerbe anzumelden und du hast es ja sehr gut erklärt das man des auch nicht braucht

ich will nur wissn ob ich die jetzt ohne probleme für nen 5er verkaufn kann oder nicht

aber vielen dank für den kleinen nachhilfe unterricht in sachen steuern und co.. AG ;-)
 
breeze schrieb:

ich will nur wissn ob ich die jetzt ohne probleme für nen 5er verkaufn kann oder nicht

Natürlich kannst Du. Du kannst sie auch "für nen 10er verkaufn" oder "für nen 20er" vollkommen egal.

Hauptsache, Du hälst Dich an die deutschen Gesetze und gibts Deine Einnahmen beim Finanzamt an. Und das musst Du völlig unabhängig davon, ob Du ein Gewerbe anmeldest oder nicht. Das eine ist Steuerrecht, das andere ist Gewerberecht.

Zwei verschiedene Schuhe, die den Vielfüßler "Deutsches Rechtssystem" bekleiden... ;)


Disclaimer: Es war KEINE Nachhilfe, sondern nur eine Äußerung meiner laienhaften Rechtsauffassung. - Ansonsten wäre es nämlich ein Verstoß gegen das - na? - Rechtsberatungsgesetz.
 
Guten Morgen,

möchte darthfader voll zustimmen.

Nur eine Ergänzung, ohne den Fred jetzt ganz gelesen zu haben: Einnahmen sollten immer den Kosten gegenübergestellt werden, die man für die Erzielung der Einnahmen aufgewendet hat. Oft werden die Einnahmen von den Kosten dafür aufgefressen, und dann bleibt nur ein negativer betrag übrig -> Liebhaberei. Saubere Buchführung ist bei finanziellen Dingen sehr wichtig.

Gruß Rainer
 

Ähnliche Themen

O
Antworten
0
Aufrufe
505
Oldschoolguy
O
S
Antworten
3
Aufrufe
1K
recording-man
recording-man
H
Antworten
0
Aufrufe
874
Hookersparadise
H
S
Antworten
26
Aufrufe
8K
SchmidtsKater
S

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben