PuckTrouble
- Registriert
- 09.06.08
- Beiträge
- 215
- Reaktionen
- 0
- Punkte
- 215
ElmarW schrieb:
Wolfgang schrieb:
Und welche Gesellschaftsform hat ein Freiberufler?
eine einzelne person ist keine gesellschaft.
soweit ich weiß, bist du als ausschließlich freiberufler (z.b. künstler - musiker) auch nicht dazu berechtigt, gewerblich zu verkaufen, sprich deine eigene musik auf z.b. cds zu verkaufen. allerdings kannst du für dienstleistungen geld nehmen - sprich eben als musiker arbeiten.
PuckTrouble schrieb:
lso entweder verschenken oder verkaufen, das ist die einzige Entscheidung.A (1 cent - Ende offen). Beim 2. Fall gibst du Ausgaben und Einnahmen bei der
Steuererklärung an. Diese ganzen Aussagen wie "wenn die Ausgaben höher sind, dann interessiert es die eh nicht" kannst du sofort vergessen.
Einfach bei der Steuererklärung angeben, Ärger aus dem Weg gehen.
falsch. beim 2. fall musst du gewerbetreibender sein. wenn du ohne gewerbemeldung dem fa bei deiner nächsten einkommenssteuererklärung ne eür (einahmen-überschuss-rechnung) von deinen [g=420]cd[/g]-verkäufen vorlegst, wirste wohl ne schöne strafe zahlen dürfen.
die aussage "wenn die ausgaben höher sind, interessiert es die eh nicht" ist allerdings in der tat blödsinn.
Da haste natürlich absolut recht. Man muss Gewerbetreibender sein,
hatte ich vergessen zu erwähnen. Gewerbe anmelden kostet nicht
viel (ich glaub 20€ hat´s bei mir gekostet) und dann kann man seine
[g=420]Cd[/g]´s verhökern.