Beat kaufen, was ist zu beachten, Preisvorstellung, Rechte

Wenn jemand einen Plattenvertrag hat, bedeutet das, dass diese Person nicht mehr verfügungsbefugt über die Rechte an Werken von ihr ist. Ergo wären anderweite Verträge, die der Urheber mit Dritten abschließt, entsprechend unwirksam und müssten rückabgewickelt werden.
 
@Glutamatjunkie "nur" 50k Follower empfinde ich tatsächlich als relativ viel.
Deswegen klar, wenn ich realistisch und ehrlich zu mir selbst bin, ist mir klar, dass er über 50 Euro lachen wird... Damit magst du richtig liegen. Sony hin oder her. Aber wenn es eben keine ungefähren Preisliste gibt und er nicht den ersten Vorschlag macht, habe ich halt keine andere Wahl, als es erstmal mit dem zu versuchen, was ich entbehren könnte. Gäbe es konkrete Zahlen, wäre das natürlich nochmal etwas anderes. :)

@muffy Bedeutet, selbst ein offizieller Vertrag, anwaltlich geprüfte und so weiter, hätte am Ende kaum Wert, was die Sicherheit anbelangt? 🤔 Liegt aber jetzt nicht daran, dass er nicht hier ansässig ist, oder?
 
Wenn jemand einen Plattenvertrag hat, bedeutet das, dass diese Person nicht mehr verfügungsbefugt über die Rechte an Werken von ihr ist. Ergo wären anderweite Verträge, die der Urheber mit Dritten abschließt, entsprechend unwirksam und müssten rückabgewickelt werden.

Das kannst du dann mal abwickeln. Viel Spaß.
 
Liegt aber jetzt nicht daran, dass er nicht hier ansässig ist, oder?

Doch. V.a. daran. Wenn der Knecht vertragswidrig den Song doch weiterbenutzt oder anderweitig lizenziert - was dann? Da würde man z.B. eine Vertragsstrafe reinformulieren und ihn zum Unterlassen auffordern. Das würde in DE schon einiges kosten und am Ende nichts bringen, weil der wahrscheinlich eh nichts hat. Und in USA kann man keine deutschen Titel vollstecken. Also Poposchmatzen 1,50.
 
Doch. V.a. daran. Wenn der Knecht vertragswidrig den Song doch weiterbenutzt oder anderweitig lizenziert - was dann? Da würde man z.B. eine Vertragsstrafe reinformulieren und ihn zum Unterlassen auffordern. Das würde in DE schon einiges kosten und am Ende nichts bringen, weil der wahrscheinlich eh nichts hat. Und in USA kann man keine deutschen Titel vollstecken. Also Poposchmatzen 1,50.
Perfekt. Nicht die Antworten, die ich hören will aber die, die ich hören muss!
Es macht also definitiv keinen Sinn, mich da allzu weit aus dem Fenster zu lehnen und monatelang zu sparen, um dann eine Summe zu bezahlen, die sich unter Umständen nicht rentiert. 👏🏼
So oft kann ich Will Smith nun auch wieder nicht rufen.

Eventuell ist eine "Premium"-Nutzungslizenz, die die einzelnen Spuren enthält und zur Bearbeitung freigibt, also doch die klügere Wahl.

Wie wäre das denn, mal angenommen jemand kauft die Exklusivrechte an dem Beat, nachdem ich aber bereits eine Lizenz erworben habe?
Ist die dann hinfällig? Oder muss derjenige sich dann damit abfinden, dass ich es eben auch benutzen darf? Wäre dann ja ziemlich unexklusiv.

Und, was mir noch eingefallen ist, auch wenn das nicht ganz ernst gemeint war und nichts kopieren wollen würde aber mal rein theoretisch, wäre es erlaubt, Teile der Melodie nachzubauen oder sind selbst einzelne Tonfolgen (Refrain) geschützt? 🤔
 
Wie wäre das denn, mal angenommen jemand kauft die Exklusivrechte an dem Beat, nachdem ich aber bereits eine Lizenz erworben habe?
Ist die dann hinfällig? Oder muss derjenige sich dann damit abfinden, dass ich es eben auch benutzen darf? Wäre dann ja ziemlich unexklusiv.

Soweit nicht-exklusive Lizenzen laufen, kann der Urheber den Beat nicht exklusiv lizenzieren. Aber ich denke in dieser Szene macht eh jeder was er will.

wäre es erlaubt, Teile der Melodie nachzubauen oder sind selbst einzelne Tonfolgen (Refrain) geschützt?

Im Zweifel sind Melodien und Tonfolgen ab einer bestimmten "Schöpfungshöhe" geschützt.
 
Ok, da hak' ich erstmal nach, ob sowas schon existiert. Wenn ja und er ihn mir trotzdem exklusiv vk möchte, weiß ich ja immerhin schonmal, dass da was nicht passt. 😁

Danke @muffy!
 
Also, was vermutet ihr, auf welche Summe müsste ich hinsparen, um ihn erwerben zu können? :)

Selbst wenn der Produzent Dir das Stück aus Mitleid kostenlos zur Verfügung stellen, also schenken sollte, wirst Du für die Ausfertigung von international gültigen Verträgen (Stw.: "Exklusivrecht") mehrere tausend Euro berappen müssen. Sonst bist Du am Ende die Gelackmeierte. Und echte Sicherheit wirst Du sowieso nie haben, denn Verträge können auch nachträglich, etwa im Erfolgsfall, noch angefochten werden, z.B. in den USA und nach us-amerikanischem Recht. Da kann man viel Geld verbrennen.

Deshalb mein Vorschlag: Wenn Dich der "Beat" emotional so anspricht, dann ziehe Dir eine Kopie davon, sing darauf und spiel das ganze Deinem privaten Umfeld vor. Das ist erlaubt; Alles andere Spinnerei.

Ansonsten würde mich interessieren, über welchen Beat und Produzenten wir hier sprechen. Verlink die YT-Kiste doch bitte mal.
 
Hm ... diese Melodie ist doch keinen Zehner wert. Das ist ein simpler Gitarrenloop mit einmal auf Korpus/Saiten hauen. Frag doch mal im Music Corporation Forum rum, deine Stimme catcht sicher einige Leute. Da hätt ich ja fast sogar Bock, wenn ich auch nur ein Instrument spielen könnte. Vielleicht komponiert dir jemand was auf dein Gesang und es flasht dich ähnlich? You never know.

Und was sind eigentlich deine konkreten Ambitionen mit dem Song? Sorry, falls ichs überlesen hab.
 
denn Verträge können auch nachträglich, etwa im Erfolgsfall, noch angefochten werden, z.B. in den USA und nach us-amerikanischem Recht. Da kann man viel Geld verbrennen.

Unter welchen Umständen und warum sollte man Verträge "anfechten" können?

Abgesehen davon - genau dafür gibt es ja die Möglichkeit der Rechtswahl, dann macht man das nach dt. Recht und die Welt sieht - zumindest auf dem Papier - schon besser aus. Dann hätten wir aber wieder das Thema der mangelnden Vollstreckbarkeit in USA. Also eine Schiedsklausel vor dem London Court of Arbitration einbauen. Natürlich 3 Schiedsrichter, damit es auch schön teuer wird.
 
Unter welchen Umständen und warum sollte man Verträge "anfechten" können?
Irrtum, z.B., und im internationalen Schriftverkehr auch der Übermittlungsirrtum. Ansonsten insbesondere bei einer Schenkung z.B. ein Irrtum hinsichtlich der Motivation von Schenkendem und Beschenkten; Etwa wenn ein Song verschenkt wurde, weil der Schenkende aufgrund von Aussagen des Beschenkten davon ausgegangen ist, dass das Stück den Beschenkten sehr persönlich und emotional berührt, sich hinterher aber herausstellt, dass der Beschenkte den Song selbst für billigste Werbespots verramscht und überhaupt keinen persönlichen Bezug dazu hat.

Sowieso grundsätzlich gilt: Wenn Verträge nicht eindeutig (formuliert) sind, können sie natürlich jederzeit vor Gericht angefochten werden. Und erst recht auch dann, wenn einzelne Klauseln gegen übergeordnetes (nationales/ Internationales) Recht verstoßen. Genau deshalb ist die Ausarbeitung und Ausfertigung solcher Verträge ja auch nicht für ´nen Appel und ein Ei zu haben - und man bei einem erfahrenen Fachanwalt besser aufgehoben als in einem Forum.
 
Halte ich in diesem Fall für abwegig.
 
Ist schon klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau doch mal in den einschlägigen Beatshops, wie die Preise sind und was dafür geboten wird.
 
Da geht's wieder vom 100sten ins 1000ste, hui.

Thx @muffy wie immer für die juristischen insights.

So wie muffy diesen riesigen Hickhack ausgeführt hat, lohnt sich das einfach nicht. Kosten/Nutzen-Faktor. Braucht man gar nicht mehr über Lizenzgedöhns reden, schon gar nicht über Anfechtungen und sonstwas, gerade wenn man nicht weiß, was TE denn konkret mit dem Song anstellen will. Wüsste man das, könnte man an das Thema vll. nochmal anders rangehen.
 
Mit nen fuffi kannste dir ne Lizenz des Beats holen für Upload / Stream bis x Views für einen x Zeitraum. Dann musste das löschen.
Wenn man exclusiv kauft dann muss man das so hinnehmen dass noch einige Lizenzen am laufen haben. Hab das so vor 10 Jahren bei jemand aus den Staaten abgeschaut
 
Ich denke du solltest das youtube-video vergessen, und dir hier einen kompeten Mitmusiker suchen. Gibt genügend fähige Leute, die dir mit Sicherheit etwas maßgeschneidertes anbieten können - unentgeldlich. Und wer weiß, vielleicht öffnen sich dadurch auch ganz neue Türen und Tore. War vielleicht ein Wink des Schicksals, dass du hier gelandet bist. :)
 
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Wenn man exclusiv kauft dann muss man das so hinnehmen dass noch einige Lizenzen am laufen haben. Hab das so vor 10 Jahren bei jemand aus den Staaten abgeschaut

Rein technisch kann man keine Exklusiv-Lizenz verkaufen, wenn man noch nicht-exklusive Stuten laufen hat. Aber ich denke, wie gesagt, in der Szene ist es am Ende eh komplett Schnurz.
 
TE:

Schick mir dein Gesang halbwegs tonsicher (also auf Kammerton, nicht versehentlich 430 hz oder so ^^) auf einer Metronom-Spur. Ich kann dir auch den Loop rippen, zusenden und du singst da drauf.
Dann machen wir einen neuen Thread auf und jeder darf mal. 😁 (Komponieren, mein ich)
 
  • Danke
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