Urheberrecht betroffen ? "Nur" die Titel der Songs verwendet..

  • Ersteller stereolli
  • Erstellt am
mmh, kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich irgendwer bei einem zb. mit Akkustikgitarre und Gesang gecoverten Song die Rechte bzw. die Erlaubnis eingeholt hat.
YT ist ja voll von sowas ? :huh:
oder ist da nochmal ein Unterschied, ob ich den Song vor der Kamera "live" performe oder eben einen Song arrangiert und aufgenommen habe ?
Mal angenommen der Song von uns bekommt 20 Klicks und 2 Likes, was durchaus realistisch ist :D, was hätte der Urheber in diesem Falle von einem rechtlichen Schritt ?
Schadensersatz ? (dachte das geht, wenn damit Geld gemacht wurde...?)
Der Vergleich hinkt, ich nehm ihn trotzdem :).:
Beim Finanzamt muss man ja auch kein Kleingewerbe oder Selbständigkeit anmelden, wenn es im Bereich der "Liebhaberei/ Hobbys" kategorisiert wird...?
 
oder ist da nochmal ein Unterschied, ob ich den Song vor der Kamera "live" performe oder eben einen Song arrangiert und aufgenommen habe ?

Nein.

Mal angenommen der Song von uns bekommt 20 Klicks und 2 Likes, was durchaus realistisch ist :D, was hätte der Urheber in diesem Falle von einem rechtlichen Schritt ?

Es geht nicht um die Verwertung, die das Urheberrecht schädigt, sondern der Umstand, dass das Urheberrecht ein absolutes und ausschließliches Recht ist, wonach der Urheber bestimmen kann, wo und wie und von wem oder auch nicht sein Werk verbreitet oder performed wird.

Das ganze natürlich nur auf dem Papier, im I-Netz macht ja eh jeder Affe was er will.

Rein formalrechtlich kann der Urheber Dich zwingen, den Song offline zu nehmen (Beseitigung), es für die Zukunft zu unterlassen, diesen Song wieder oder anderweitig zu veröffentlichen (Unterlassen). Dazu wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Wird diese nicht unterschrieben stehen weitere Schritte wie einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren zur Verfügung.

Der Urheber kann zudem die Rechtsverfolgungskosten erstattet bekommen, d.h. Anwaltskosten sowie die Kosten, die zur Ermittlung des Delinquenten erforderlich waren. Schließlich kann noch ein (Lizenz-) Schadensersatz gefordert werden.

Alles nur in der Theorie, da der Urheber / Rechteinhaber diese Kosten vorlegen muss und das Risiko trägt, ob der Schuft auffindbar oder solvent ist.

mmh, kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich irgendwer bei einem zb. mit Akkustikgitarre und Gesang gecoverten Song die Rechte bzw. die Erlaubnis eingeholt hat.

Ich auch nicht.
 
oder ist da nochmal ein Unterschied, ob ich den Song vor der Kamera "live" performe oder eben einen Song arrangiert und aufgenommen habe ?

Nein.

Mal angenommen der Song von uns bekommt 20 Klicks und 2 Likes, was durchaus realistisch ist :D, was hätte der Urheber in diesem Falle von einem rechtlichen Schritt ?

Es geht nicht um die Verwertung, die das Urheberrecht schädigt, sondern der Umstand, dass das Urheberrecht ein absolutes und ausschließliches Recht ist, wonach der Urheber bestimmen kann, wo und wie und von wem oder auch nicht sein Werk verbreitet oder performed wird.

Das ganze natürlich nur auf dem Papier, im I-Netz macht ja eh jeder Affe was er will.

Rein formalrechtlich kann der Urheber Dich zwingen, den Song offline zu nehmen (Beseitigung), es für die Zukunft zu unterlassen, diesen Song wieder oder anderweitig zu veröffentlichen (Unterlassen). Dazu wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Wird diese nicht unterschrieben stehen weitere Schritte wie einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren zur Verfügung.

Der Urheber kann zudem die Rechtsverfolgungskosten erstattet bekommen, d.h. Anwaltskosten sowie die Kosten, die zur Ermittlung des Delinquenten erforderlich waren. Schließlich kann noch ein (Lizenz-) Schadensersatz gefordert werden.

Alles nur in der Theorie, da der Urheber / Rechteinhaber diese Kosten vorlegen muss und das Risiko trägt, ob der Schuft auffindbar oder solvent ist.

mmh, kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich irgendwer bei einem zb. mit Akkustikgitarre und Gesang gecoverten Song die Rechte bzw. die Erlaubnis eingeholt hat.

Ich auch nicht.
Danke Muffy für deine Einschätzung.
Dann wäre (weil aktuell auf der Startseite) folgendes auch eine Urheberrechtsverletzung?
https://recording.de/threads/cover-hurt.240814/#post-3019847
 
Ja.

LANDR: Distribution.

Wie es aussieht kann man über Landr Cover (keine Bearbeitungen) recht einfach veröffentlichen. Die checken offenbar die Rights für einen (sicherlich gegen Beteiligung). Muss mal genauer lesen, wie das geht.
 
Mal angenommen der Song von uns bekommt 20 Klicks und 2 Likes, was durchaus realistisch ist :D, was hätte der Urheber in diesem Falle von einem rechtlichen Schritt ?
Schadensersatz ?
Erst mal schön brav am Kanal arbeiten & Hörer abholen, so 800k und mehr :D
Bei zweistelligen views ist nichts zu holen
Wenns der Urheber was mitbekommt und bock hat dann bekommt man so ne Meldung wegen Urhheberverletzung und dann steht da:
Video kann nicht monetarisiert werden
Werbeumsatz an Urheberrechtsinhaber gezahlt

Das heißt der Urheber kann dein Video Monetarisieren und bekommt die Monetarisierungs Cash.

Ich hab mein Video gesperrt als da stand Urheberverletzung mimimi :tears-of-joy:
Das gute da steht dass das keine Auswirkungen auf mein Kanal hat und dass es keine Verwarnung ist
 
Dann bekommt man so ne Meldung wegen Urhheberverletzung und dann steht da:
Video kann nicht monetarisiert werden
Werbeumsatz an Urheberrechtsinhaber gezahlt

Das ist im Grunde auch richtig so. Es gibt doch viele Kanäle, allen voran Obererklär-Boomer Rick Beato, deren Content ausschließlich auf der Auswertung von berühmten Songs beruht. Natürlich steuert er auch seinen Senf dazu, aber ohne die Tracks als Zugpferde hätte er keine Millionen Views.

Hey, today I tell you what makes my song "Uncle Ricky drops a deuce" great. - Wer schaut das? Niemand.

Aber mit Stairway to Heaven schauen 500k rein. Und dann bekommt Ricky für die Views die ganze Werbekohle, obwohl er den Song gar nicht geschrieben hat?!
 
Mal angenommen der Song von uns bekommt 20 Klicks und 2 Likes, was durchaus realistisch ist :D, was hätte der Urheber in diesem Falle von einem rechtlichen Schritt ?
Schadensersatz ?
Erst mal schön brav am Kanal arbeiten & Hörer abholen, so 800k und mehr :D
Bei zweistelligen views ist nichts zu holen
Wenns der Urheber was mitbekommt und bock hat dann bekommt man so ne Meldung wegen Urhheberverletzung und dann steht da:
Video kann nicht monetarisiert werden
Werbeumsatz an Urheberrechtsinhaber gezahlt

Das heißt der Urheber kann dein Video Monetarisieren und bekommt die Monetarisierungs Cash.

Ich hab mein Video gesperrt als da stand Urheberverletzung mimimi :tears-of-joy:
Das gute da steht dass das keine Auswirkungen auf mein Kanal hat und dass es keine Verwarnung ist
Ich hätte 22 Urheber in einem Song :rolleyes:
wobei Bridge und Refrain nichts gecovertes sind.
 
Es interessiert niemanden, mittlerweile werden Cover bzw. Bearbeitungen ohne Genehmigung sogar auf Spotify veröffentlicht,
Ich würde da an Deiner Stelle einfach nichts schreiben, anstatt mit jeder Wortmeldung hier zu dokumentieren dass Du vom Thema nix und Null Ahnung hast. :p
Komm mal runter Kollege. :rolleyes:

Wenn Du einen Song auf Spotify bringen willst, dann brauchst Du dafür einen Aggregator. Der fragt alle Urheber ab und checkt schon mal vorab.
Ein Cover zu veröffentlichen ist selbstverständlich überhaupt kein Problem. Du bezahlst eine Gebühr, der Aggregator kümmert sich dafür um alles. Und ist alles geklärt, dann geht das Cover online.

Bei Youtube gibt's genau dieselbe Regel. Du musst die Urheber angeben. Und im Falle eines Covers wird Dein Video ganz einfach für jegliche Monetarisierung gesperrt.
D.h. nur die Rechte Inhaber des Originals bekommen von Youtube Kohle für Werbeeinnahmen etc. Sofern sie, was bei bekannten Künstlern Usus ist, einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind.
That's it für Cover. Bearbeitungen müssen vorab immer genehmigt sein von den Rechteinhabern.
 
Aber mit Stairway to Heaven schauen 500k rein. Und dann bekommt Ricky für die Views die ganze Werbekohle, obwohl er den Song gar nicht geschrieben hat?!
wollte den bra nur klar machen dass es so weit nicht kommt bra:
Schadensersatz ? (dachte das geht, wenn damit Geld gemacht wurde...?)



Ich hätte 22 Urheber in einem Song :rolleyes:
ja sieh mal zu dass du die mille views knackst die wollen alle Geld sehen :tears-of-joy:

manchmal sind auch Social Media experten^^ in den Profilen von Künstlern, und sagen sogar dass man denen Covers schickt damit die einen repost machen^^ (damit eigentlich die ihre Rechte aufs Video geltend machen). War bei mir so, da ich zufällig so was ähnliches wie ein Cover am Start wollte das als Test rüber schicken. 10 Minuten nachdem der Link abgeschickt war stand da dass viele Rechteinhaber in der Kette sind & dass seitens mich nicht monetarisiert werden kann - also erst mal schön das Video entfernt weil bringt nix :tears-of-joy:
 
wollte den bra nur klar machen dass es so weit nicht kommt bra:

Ich weiss, aber der Beato regt sich immer künstlich auf, wenn mal ein Video gelöscht wird. Dabei müsste er als Ultrachecker wissen, wo der Bratan die Locken glatt trägt.
 
Bearbeitungen müssen vorab immer genehmigt sein von den Rechteinhabern.
und wie frage ich als kleiner Hans Wurst jetzt Depeche Mode, Tina Turner, Michael Jackson, Duran Duran, Modern Talking, Queen, Joe Cocker, Aha, Tone Loc, Extrabreit, Wham, The Four Tops, Trio, Eurythmics etc um Erlaubnis ? :D
 
Bearbeitungen müssen vorab immer genehmigt sein von den Rechteinhabern.
und wie frage ich als kleiner Hans Wurst jetzt Depeche Mode, Tina Turner, Michael Jackson, Duran Duran, Modern Talking, Queen, Joe Cocker, Aha, Tone Loc, Extrabreit, Wham, The Four Tops, Trio, Eurythmics etc um Erlaubnis ? :D

Gar nicht. Die Entscheidung ist simpel: lassen oder machen und hoffen, dass es gut geht. So wie alle anderen auch.
 
Machen und hoffen das es gut geht. DAS.

@SoulFrontier wieso beleidigst du mich, geht's noch? Ich arbeite bei einem Musikverlag, ich habe diese Erfahrungen einfach aus der täglichen Praxis, tut mir leid das ich das verbreitete Musikerweltbild aus Mitte der Neunziger nicht bestätigen kann.
 
Ich arbeite bei einem Musikverlag, ich habe diese Erfahrungen einfach aus der täglichen Praxis, tut mir leid das ich das verbreitete Musikerweltbild aus Mitte der Neunziger nicht bestätigen kann.

Ich persönlich rede von der Gesetzeslage anno 2021, die im Übrigen 1996 nicht nennenswert anders war. Ich wundere mich, dass Verlage angeblich "laufen lassen", meine Empfehlung an die Geschäftsleitung wäre allerdings eine andere.
 
Die Gesetzeslage ist immer noch gleich, allein die Praxis ist eine andere. Die Empfehlung der Geschäftsleitung ist: lass sie mal machen, solange die GEMA die Tantiemen einsammelt und an die Urheber und an uns abführt ist das alles ok. Jeder stream bringt cash, vor allem in der Masse. Und sollte es richtig einschlagen sind wir hinterher in der besseren Verhandlungsposition.
 
wieso beleidigst du mich, geht's noch? Ich arbeite bei einem Musikverlag, ich habe diese Erfahrungen einfach aus der täglichen Praxis,
:hammer::aaah:
Und was machst Du da im Verlag??? :tatsch:
Ich hab Dich nicht beleidigt, sondern Du kommst hier großkotzig daher und verbreitest neben Arroganz nur Unsinn.
Eine unappetitliche Mischung.
Und nun geh wieder Notenblätter sortieren, kopieren whatever.
Hast Du eigene und fremde Musik veröffentlicht? Wohl kaum, sonst würdest Du nicht solchen Unfug hier posten!
 
und wie frage ich als kleiner Hans Wurst jetzt Depeche Mode, Tina Turner, Michael Jackson, Duran Duran, Modern Talking, Queen, Joe Cocker, Aha, Tone Loc, Extrabreit, Wham, The Four Tops, Trio, Eurythmics etc um Erlaubnis ? :D
Wenn Du deren Songs BEARBEITEN, also abändern willst, dann fragst Du beim jeweiligen Rechte Inhaber an. Verlag idR

Und weil Du ein nobody bist wirst Du wohl niemals Antwort bekommen. Ergo, vergiss es.
 
Ich hab Dich nicht beleidigt, sondern Du kommst hier großkotzig daher und verbreitest neben Arroganz nur Unsinn.
Unabhängig zum eigentlichen Thema ist das ist ein interessanter Satz, denn dieser enthält bereits zwei weitere beleidigende Aussagen und du merkst es offensichtlich nicht einmal.
Als Musiker sollte klar sein, - der Ton macht die Musik und deine Töne klingen im Moment ziemlich und m.E. unnötigerweise unharmonisch.
 
Unabhängig zum eigentlichen Thema ist das ist ein interessanter Satz, denn dieser enthält bereits zwei weitere beleidigende Aussagen und du merkst es offensichtlich nicht einmal.
Ich reagiere auf Falschaussagen und Beleidigungen. Die Aussage wir würden in den neunziger Jahren leben und haben keine Ahnung was geht :p

Und wer austeilt und dabei noch bar jeglicher Ahnung ist, der sollte besser auch das Echo vertragen. That's all.
 

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