Urheberrecht betroffen ? "Nur" die Titel der Songs verwendet..

  • Ersteller stereolli
  • Erstellt am
@SoulFrontier

Genug Zunge rausblecken, Tätscheln und Palms und what not.
Entweder nur noch faktisches zum Thema oder nichts mehr schreiben bitte!

LM18 für recording.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

kurze Frage:
Wäre das Urheberrecht betroffen, wenn man sich Strophen gebastelt hat, die aus den Titeln von bekannten Songs bestehen ?
bspl:
Da da da, ich lieb dich nicht, du liebst mich nicht,
we dont need another hero
Wild Boys, Wild Boys,
People are People,
another one bites the dust
sweet dreams are made of this...

Jeweils werden die Titel oder die Zeilen in der Melodie (oder ähnlich) des Orginals gesungen.
Das Instrumental hat mit den Oginalen nichts zu tun. Also komplett anders.

Was meint ihr ?
p.s. nicht kommerziell, aber soll evtl. auf YT

Wild Boys, People Are People, another one bites the dust sind halbe Sätze wie sie jeder sagen könnte, solange die Melodie anders ist sollte das gehen.

Da da da, ich lieb dich nicht, du liebst mich nicht wird denke ich eher ein Problem sein, dass ist länger und hat eine Schöpfungshöhe, das würde so auch niemand als Satz sagen, dass ist eindeuting der Song.
 
Wild Boys, People Are People, another one bites the dust sind halbe Sätze wie sie jeder sagen könnte, solange die Melodie anders ist sollte das gehen.

Im wirklichen Leben ist die Chance, dafür einen auf die Nuss zu bekommen ggf. wirklich relativ gering. Rein formell betrachtet sind auch Titel oder kurze Phrasen aus einem Gesamtwerk auch für sich geschützt, wenn sie über die erforderliche Eigenart, respektive Schöpfugnshöhe verfügen. Ob das der Fall jeweils ist, darüber wird man trefflich streiten können. In der Praxis ist es aber so, dass dt. Gerichte das Urheberrecht idR restriktiv auslegen.
 
Ja.

LANDR: Distribution.

Wie es aussieht kann man über Landr Cover (keine Bearbeitungen) recht einfach veröffentlichen. Die checken offenbar die Rights für einen (sicherlich gegen Beteiligung). Muss mal genauer lesen, wie das geht.

Bei DistroKid geht das auch, wobei aber augenscheinlich nur für Werke, die (auch) in den USA veröffentlicht wurden.
"DistroKid compulsory mechanical licenses are secured by the Harry Fox Agency ("HFA"). Per U.S. copyright law, cover song licenses only provide legal coverage if the original song has already been released in the US (...)"

Was entspricht im englischsprachigen Raum eigentlich einer "Bearbeitung"? "Edit"? Gibt's diese Unterscheidung Cover vs. Bearbeitung da überhaupt? Denn dazu habe ich jetzt nichts gefunden, nur zu "Samples", "Remix" und "Mashup", was ja wiederum andere Sachen sind. Laut DistroKid wäre ein Wechsel des Genres ja okay und es wird sogar zu Ausschmückungen ermutigt, wenn die Hauptelemente des Songs grundsätzlich unverändert bleiben.
"(...) and the main elements of the original song (original lyrics, melody and title) remain fundamentally unaltered within the new sound recording. Genre changes and embellishments are totally okay and encouraged."

Hmm, aber wäre das obige (z.B. Genrewechsel mit komplett anderer Instrumentierung und zusätzlichen Ausschmückungen) nach hiesiger landläufiger Meinung dann nicht eher eine "Bearbeitung" als ein "Cover"? Siehe z.B. hier:
"Beim Covern wird unterschieden zwischen Bearbeitungen und Interpretationen. Eine Coverversion ist eine Interpretation, wenn ein bereits veröffentlichtes Werk ohne große Änderungen im Stil oder der Instrumentation nachgespielt wird. Das Original wird also im Großen und Ganzen nicht verändert. Eine Bearbeitung dagegen, macht aus dem Original etwas Neues. Spiele ich also eine Metal Nummer in einer Reggae-Version ein, wird das nicht als Coverversion durchgehen, sondern wäre bereits eine so genannte Bearbeitung. (...)
Eine Bearbeitung ist eine Veränderung eines bestehenden Werks, bei dem eine "persönliche geistige Schöpfung" des Bearbeiters vorliegt, die Originalkomposition aber noch erkennbar ist."

https://www.wienxtra.at/soundbase/infos-von-a-z/cover-remix-sample/

Whatever. Die rechtlichen Voraussetzungen, ob das Cover durch die erteilte Lizenz überhaupt als solches abgedeckt ist, muss man wohl ohnehin selbst checken, wobei man dann also wohl doch nicht so ganz sicher sein kann, ob im Zweifelsfall noch in irgend einer Weise rechtliche Konsequenzen drohen könnten.
"If you're not sure if your cover is allowed or not, please see the Harry Fox Agency's FAQ and make sure to only upload covers that can be covered by compulsory mechanical licenses."

Hat da jemand Erfahrungswerte? Wie ist es diesbezüglich bei LANDR oder ggf. anderen Aggregatoren? Finde diesen Cover-Clearance Service nämlich eigentlich ganz interessant. Allerdings ist die ganze Sache etwas verwirrend, wenn verschiedene Aggregatoren teils widersprüchliche Aussagen liefern, wie ein Cover definiert ist. :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

octay
Antworten
522
Aufrufe
32K
Soundkraft
Soundkraft

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben