Urheberrecht betroffen ? "Nur" die Titel der Songs verwendet..

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stereolli

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Moin,

kurze Frage:
Wäre das Urheberrecht betroffen, wenn man sich Strophen gebastelt hat, die aus den Titeln von bekannten Songs bestehen ?
bspl:
Da da da, ich lieb dich nicht, du liebst mich nicht,
we dont need another hero
Wild Boys, Wild Boys,
People are People,
another one bites the dust
sweet dreams are made of this...

Jeweils werden die Titel oder die Zeilen in der Melodie (oder ähnlich) des Orginals gesungen.
Das Instrumental hat mit den Oginalen nichts zu tun. Also komplett anders.

Was meint ihr ?
p.s. nicht kommerziell, aber soll evtl. auf YT
 
Text geklaut, Melodie geklaut...

Ich denke die Frage kannst du dir selber beantworten ;)
 
Ich sag mal da hast du gleich 6 mal einen Verstoß begangen, das sind Hooks aus recht guten Songs.
 
da fällt mir so ein song aus den 80ern ein.
da werden am ende diverse songs zitiert...
könnte mir vorstellen, dass das in gewissem rahmen erlaubt ist...
im jazz wird beim improvisieren auch immer zitiert.
aber ich bin kein medienrechtler.
vielleicht mal @muffy fragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hätte man Klage gegen einreichen müssen.



@jet2
Die haben aber auch getuned und dennoch hätte ich meinen Song mit solchen Einlagen die den Song nicht aufwerten gefährdet.
 
Gibt's doch zuhauf solche Songs.
Weezer - Heart Songs
Adel Tawil - Lieder

Und sogar Maite Kelly - Einfach Hello...

Und viele andere
 
Gibt's doch zuhauf solche Songs.
Weezer - Heart Songs
Adel Tawil - Lieder

Und sogar Maite Kelly - Einfach Hello...

Und viele andere
Wenn's offiziell produziert und veröffentlicht wird, steht einer evtl. Beteiligung der Künstler ja auch nichts im Wege :huh:
Bei unserem Spaßprojekt kommen vielleicht 20Klicks zusammen :)
 
Das reine aufzählen von Titeln in einem neuen künstlerischen Kontext ist mit Sicherheit keine Urheberrechtsverletzung.
Viel Spaß und poste das Video dann mal..
 
Weezer - Heart Songs

Und sogar Maite Kelly - Einfach Hello..

Hör doch mal wie gezwungen verbogen und darum Flach wirkt, ich höre da aber keinen Verstoß.

Adel Tawil - Lieder

Hier wurden keine Fremden Hooks oder sonstiges verwendet, sondern Musiker aufgezählt, dagegen ist nichts auszusetzen zu sagen.
Und wie man hört, ist der Song gleich viel angenehmer nicht so verkrampft, hier würde ich sogar sagen dass das aufzählen der Idole noch mal einen drauf setzt weil er sich nicht gezwungen fühlen muss Noten und Phrasierungen nach zwei Noten zu verändern.
 
Gibt's doch zuhauf solche Songs.
Weezer - Heart Songs
Adel Tawil - Lieder
Erst lesen, dann posten! :rolleyes:
Jeweils werden die Titel oder die Zeilen in der Melodie (oder ähnlich) des Orginals gesungen.
!!!

@TE das solltest Du besser sein lassen. Es werden dann in einem Song nämlich viele bekannte Lieder von Dir zitiert und damit hast Du für jedes original eine unerlaubte Bearbeitung geschaffen. O oh:eek:;)
 
Das reine aufzählen von Titeln in einem neuen künstlerischen Kontext ist mit Sicherheit keine Urheberrechtsverletzung.
mmh, so oder ähnlich (ne Art Grauzone) hatte ich es mir erhofft.
Viel Spaß und poste das Video dann mal..
Würd's halt sonst wieder rausnehmen, bzw. für mich/uns einfach auf Privat stellen...

ok, denke die Sache ist klar, auch wenn's kaum jemand zu Ohr bekommen würde :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Würd's halt sonst wieder rausnehmen, bzw. für mich/uns einfach auf Privat stellen...
Mal abgesehen davon dass ich das Ergebnis auch, sorry! schrecklich finde :p, Jupp, Originale regelrecht vergewaltigt:D und dazu noch ohne Genehmigungen allesamt verändert.
Von mir würdest Du dafür leicht abgewatscht werden ;)
 
ey, geht hier nicht um gut oder schlecht :D
Der Konsens ist ja regelrecht eindeutig.
Ich machs auf Privat und fertig :)
 
p.s. nicht kommerziell, aber soll evtl. auf YT

Die Frage, ob die mögliche Urheberrechtsverletzung mit finanziellen Absichten oder tatsächlichem Erwerb oder für umme erfolgt, hat für die Beurteilung absolut keine Bedeutung.

Es kommt in diesem Fall auf die Nutzung, insbesondere die nicht genehmigte Veröffentlichung auf YT an.

Jeweils werden die Titel oder die Zeilen in der Melodie (oder ähnlich) des Orginals gesungen.

Eindeutig Urheberrecht betroffen.

wenn man sich Strophen gebastelt hat, die aus den Titeln von bekannten Songs bestehen ?

Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit problematisch.
 
Wie läuft das denn mit den ganzen Covern auf YT ?
Ist dies erlaubt, weil "Cover" im Titel steht ?
Was, wenn man in den Credits die verwurstelten Interpreten auflistet ?
Gayt das denn in Ordnung?
 
Nein, nein und nein.

Es kann sein, dass die Cover geduldet sind, aber sicher ist nur die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers, der die konkreten Nutzungsrechte, hier das öffentliche Zugänglichmachen des Werks, übertragen bekommen hat, idR das Label.
 
Lol.... Das liest sich hier als wäre es 1996.
Es interessiert niemanden, mittlerweile werden Cover bzw. Bearbeitungen ohne Genehmigung sogar auf Spotify veröffentlicht, man muss sich nur mal die Dance Cover Playlisten anhören, von Forever Young bis We Found Love werden alle Hits mehrfach verwurstet und keiner hat ne Genehmigung. Und falls was finanziell einschlägt einigt man sich halt hinterher.
 
Nein, nein und nein.

Es kann sein, dass die Cover geduldet sind, aber sicher ist nur die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers, der die konkreten Nutzungsrechte, hier das öffentliche Zugänglichmachen des Werks, übertragen bekommen hat, idR das Label.
Fürs Urheberrecht ist in der Regel der Verlag oder der Autor zuständig, das Label hat die Masterrechte der Aufnahme.
 
Nein, nein und nein.

Es kann sein, dass die Cover geduldet sind, aber sicher ist nur die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers, der die konkreten Nutzungsrechte, hier das öffentliche Zugänglichmachen des Werks, übertragen bekommen hat, idR das Label.
Fürs Urheberrecht ist in der Regel der Verlag oder der Autor zuständig, das Label hat die Masterrechte der Aufnahme.

Bei YT kommt es v.a. darauf an, wer das Recht hat, die Aufnahme öffentlich zugänglich zu machen. Der Urheber überträgt dieses Recht idR ans Label. Dieses kann, zB im Falle Vevo, das Recht noch an spezielle Vermarktungsfirmen weitergeben.
 

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