Alte Sample Libraries und heutiges Recht

  • Ersteller Gel Mitglieder 12893
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Wir hatten einen Mandanten, der hatte aus einem großen Bild von Getty, das so ein Großraumbüro zeigte, nur einen kleinen Bildschirmarbeitsplatz ausgeschnitten, seitenverkehrt gemacht, die Auflösung runtergerechnet und in dem James Ryan graugrün gerendert. Auch ihn haben sie gefunden. Mit Musik gibts diese Filter ja jetzt auch.

Man muss sich ja nur mal Tools a la Shazam oder Soundhound angucken. Ich habe Soundhound immer im Auto an, die Kids wollen immer Radio hören. Und wenn mir da mal was gefällt, wird schnell Soundhound aktiviert. Das findet die korrekten Titel manchmal so schnell, dass selbst ich als Audiomensch geneigt bin, an Hexenwerk zu glauben. Hab' das auch schon mit brutal schief gesungenen bzw. gepfiffenen Melodien versucht, selbst da sind die Ergebnisse immer noch ganz erstaunlich.
Wenn's um sowas a la Drumloops geht, muss in den meisten Fällen vermutlich immer noch ein Mensch ran, aber auch nur ansatzweise bekannte Melodiefetzen werden mit Sicherheit von irgendwelchen Filtern zumindest schon mal sehr überschaubar vorsortiert.

Wurde ja aber auch schon erwähnt: Ich weiß wirklich nicht, ob man heute noch dieses alte Geraffel rauskramen muss. Ich hatte seinerzeit vom Vorbesitzer eines kurzzeitig in meinen Besitz übergegangenen S2000 ein halbes Regal mit irgendwelchen Sample CDs bekommen. Da bin ich vor einiger Zeit mal so halbwegs drüber gegangen und habe so richtig gar nix gefunden, was auch nur den kleinsten potentiellen Ärger Wert wäre (Ausnahmen wären evtl. ein paar Multisamples, also spielbare Instrumentenpatches, bei denen die Rechtslage aber auch eher unkritisch ist).
 
Das ist ja echt bitter. Ich war immer ein Fan von Sample Schnibbsel aus alten Filmen o.ä.,
aber sowas hört man meist sofort überdeutlich raus.

Wie würdet ihr die Loops bewerten? Immerhin, wenn der Inhalt einer Sample CD nicht geklärt ist,
dann stünde sie rechtlich nicht besser dar, als das "Metall auf Metall" Sample, somit wäre im Grunde
jedes Sample problematisch und die Sample CD´s hier größtenteils für die Tonne.

Wurde ja aber auch schon erwähnt: Ich weiß wirklich nicht, ob man heute noch dieses alte Geraffel rauskramen muss. Ich hatte seinerzeit vom Vorbesitzer eines kurzzeitig in meinen Besitz übergegangenen S2000 ein halbes Regal mit irgendwelchen Sample CDs bekommen

Bei einem S2000 würde ich es mir auch überlegen. Ich habe hier einen E-Mu esi4000, einen E-Mu e5000 Ultra und einen
Akai S3000XL, die ich nicht für das laden alter Libraries wieder aufgebaut habe (aber die CDs sind nunmal da ... und total geil :D ),
sondern zum (re-)samplen meiner in Cubase arrangierter Drumlayer, Bässe, Synths.

Meine Sampler sind Synthesizer, keine "Rompler".
 
Wie würdet ihr die Loops bewerten? Immerhin, wenn der Inhalt einer Sample CD nicht geklärt ist,
dann stünde sie rechtlich nicht besser dar, als das "Metall auf Metall" Sample, somit wäre im Grunde
jedes Sample problematisch und die Sample CD´s hier größtenteils für die Tonne.
Jup, so sieht's aus.
 
Und wie siehts mit neuen Sample-Libraries aus, oder den alten, die nach wie vor verkauft werden?

Wie auf der ersten Seite, die von mir verlinkte Loopmasters Sample CD.

Problematisch? Geklärt?

Hätte nicht längst jemand die Anbieter dieser Libraries verklagt?
 
Und wie siehts mit neuen Sample-Libraries aus, oder den alten, die nach wie vor verkauft werden?

Wie auf der ersten Seite, die von mir verlinkte Loopmasters Sample CD.

Problematisch? Geklärt?
Das kann niemand genau wissen, da man evtl. zugrundeliegende Vertragsbeziehungen ja nicht kennt. Im Prinzip ist es Russisch Roulette. Wobei es sicher vertrauenswürdige Anbieter und weniger vertrauenswürdige gibt. Ich kann @muffy da nur beipflichten. Wenn Du ein Sample verwendest, musst Du im Zweifel die Rechtsbeziehungen klären. Wenn es aus vermeintlich seriöser Quelle stammt, könnte das bei Dir zwar die Fahrlässigkeit bzgl. der Rechtsverletzung entfallen lassen. Aber dann biste nur aus der Schadensersatznummer raus. Für Unterlassung/Beseitigung und damit auch für die Grundlage der Abmahnung ist gerade kein Verschulden nötig.
Hätte nicht längst jemand die Anbieter dieser Libraries verklagt?
Durchaus möglich. Aber bei jahrealten Libraries, die nicht mehr auf dem Markt sind, macht das für den Abmahner finanziell wenig Sinn. Hast Du die Libraries vor weniger als zwei Jahren gerkauft und wirst abgemahnt, könntest Du versuchen, Dich per Regressforderung beim Verkäufer wegen eines Rechtsmangels (§ 435 BGB) schadlos zu halten. Aber das sind theoretische Überlegungen. Spaß macht das alles nicht.
 
Ist das so krass geworden, ich meine so um ca. 2003-2007, da hatte ich mal Titel auf Samplern auch von Labeln. War natürlich "Underground" Mucke (wie mein Forumnick sagt). In fast jedem meiner Lieder war eine Art von Sprachsample aus Filmen oder Spielen... und auch die Sachen die ich auf BC (immer noch) anbiete haben das drin. Ich habe 2 x copyright Warnungen auf YT bekommen das war alles. Und eine davon war mein eigener Titel (von einem der Sampler) - das andere von Warner Bros. (Blade Runner!) aber die Videos wurden nicht gelöscht.

Ich kann mich noch errinnern, was der Labelboss schrieb als ich ihn wg. den Filmsamples fragte "...ah..don´t worry about that" Das war´s. Da war auch nicht viel Geld im Spiel, diese Mucke verkaufte sich schon damals nicht viel.

Auf eines lege ich aber Wert, aus anderer Musik klaue ich generell nicht, das ist "lame"

Andere Anekdote abseits von Musik, ich wollte mal was von "A Thin Red Line" bei YT hochladen, das wurde direkt geblockt. Obwohl es mehrere andere Auschnitte aus dem Film bereits auf YT gab..
 
Zuletzt bearbeitet:
Mh, ich vermute ich war und erst Recht bin ein viel zu kleiner Fisch (wie wohl 100 meiner damaligen Kollegen die ähnlichen Sound machten und auch solche Samples verwursteten). Es kommt ja bei so Sachen auf den Schaden an, der entstanden ist. Viele hier sind ja im Pop/Rock/HipHop Business unterwegs und haben vielleicht auch mal einiges an Platten verkauft... da macht das schon Sinn sich Gedanken zu machen.

Wenn ich aber für 100,- downloads verkauft habe und sagen wir ein Schaden von 50% würde festgelegt (was hoch gegriffen ist!) durch Verwendung von Filmsamples (wobei das ja auch eher Werbung auch für den jeweiligen Film ist)..ich lege meine Abrechnung vor 100,- Reingewinn, nun ja sollen die die 50% davon haben. So Kleinkram damit geben die sich nicht ab, sonst wären 1000e schon vor Gericht gewesen von "kleinen" Bands wie ich. Und die Gerichte würden sowas erst gar nicht annehmen vermutlich mit 50,- Streitwert. Obwohl der "Reingewinn" natürlich illusorisch ist, wenn man 1000e Kosten für gear abziehen würde.
 
Jemandem der mich verklagt, geht es nicht um die Einhaltung der Urheberrechte, derjenige will einfach nur mit verdienen. Das ist die Regel und das kann man auch friedlich klären. Ist kein Ding, nutze den ganzen Kram und lass es drauf ankommen. Meistens meldet sich eh niemand und wenn doch, dann wie gesagt...und vermutlich bist du ein viel zu kleiner Fisch (sorry, wenn ich dich unterschätzen sollte ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
@BodoH : Ich bin ein Guppy, kein weißer Hai

Ausserdem:
Die andere Partei müsste ja auch erstmal nachweisen / eine Berechnung vorlegen, welcher Schaden denn überhaupt durch ein zB. 15 Sek. Filmschnippsel entstanden sein sollte. Und ob das Anwaltskosten etc. rechtfertigen, oder?

Edit, hier ein paar Infos:

https://www.obladen-gaessler.de/urheberrechtsverletzung/
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt ja bei so Sachen auf den Schaden an, der entstanden ist.
ich kann nur von mir und meinem einzigen Bild reden, das ich ohne Rechte auf meiner I-Net Seite hatte, es ging dem Abmahner erst mal NICHT um den entstandenen Schaden, es ging ihm in erster Linie um die Urheberrechtsverletzung und dann die Unterlassung, und die kostete mich inkl. Fachanwalt 1.200 €, es war eine Art Vergleich.

Wäre ich nicht bereit gewesen zu diesem "Vergleich", käme odendrauf auf die 1.200 € der entstandene Schaden, und der schien auch bei mir fraglich, aber man weiss ja nie.

Mache ein jeder was er möchte, aber man muss wissen, das der Aufwand einen kleinen Fisch abzumahnen (zB mich) Nullkommanix ist und ein Brief nur ein paar Euro Aufwand bedeutet, mache ich das massenhaft, ist der erlös für den Abmahner nennenswert und dem isses wumpe, ob er dich, mich oder jemand anderen an der Angel hat.
 
Jemandem der mich verklagt, geht es nicht um die Einhaltung der Urheberrechte, derjenige will einfach nur mit verdienen. Das ist die Regel und das kann man auch friedlich klären.

Finde den Fehler. Widersprüchlicher könnten zwei Sätze ja kaum sein.
 
Es kommt ja bei so Sachen auf den Schaden an, der entstanden ist.

Nein, kommt es nicht.

Die andere Partei müsste ja auch erstmal nachweisen / eine Berechnung vorlegen, welcher Schaden denn überhaupt durch ein zB. 15 Sek. Filmschnippsel entstanden sein sollte. Und ob das Anwaltskosten etc. rechtfertigen, oder?

Nein, muss sie nicht. Das Urheberrecht ist ein Rechtsbereich, der - jedenfalls zu meiner Zeit - nicht zum Pflichtstoff für das Examen gehörte. Ergo ist diese Materie auch für Juristen zunächst irritierend, da hier teilweise andere Regeln gelten, als im "normalen" Zivilrecht. Z.B. ein sehr ausgeprägtes Case Law und Vermutungen zugunsten des Urhebers / Rechteinhabers sowie das Institut der Störerhaftung, d.h. derjenige, der Inhalte veröffentlicht, wird erstmal gepackt - egal wie die Kette vorher aussieht.

Der BGH hat z.B. entschieden, dass 200 EUR für einen einzelnen Song, den man via Torrent geladen hat, eine angemessene Entschädigung sind. Warum? Der Song kostet doch nur 0.99 EUR als Download. Beim Torrent lädt man aber nicht nur - man macht den Song auch immer dabei öffentlich zugänglich und wirkt daher an einer unkontrollierbaren Vervielfältigungshandlung mit. Und dafür werden z.B. o.g. 200 EUR pro Song verhängt.

Bei Bildern, zB wenn man von Getty klaut, wird anhand deren normalen Lizenzpreislisten der Schaden ermittelt - zzgl. eines Strafschadensersatzes ("Verletzeraufschlag"), der auch in dieser Form einzigartig im dt. Recht ist.

Und es ist im Grunde auch egal, ob ein Schaden entstanden ist - Urheberrechte sind grundstäzlich ausschließliche, höchstpersönliche Rechte, d.h. wenn ich einfach nicht will, dass jemand mein Zeug öffentlich macht, kann ich einen Anwalt losschicken, der das beendet und die Kohle dafür ersetzt bekommen. Wenn man mal aus Urheberperspektive darüber nachdenkt, eigentlich keine so verkehrte Sache.


Jemandem der mich verklagt, geht es nicht um die Einhaltung der Urheberrechte, derjenige will einfach nur mit verdienen.

Im Bereich des Schadensersatzes gibt es kein Verdienen, sondern lediglich Schadenskompensation - die Herstellung des Zustandes, der vor der schädigenden Handlung bestanden hat. Es soll auch tatsächlich Urheber geben, die einfach nicht wollen, dass ihr Zeug unkontrolliert durchs Netz wabert.

Wir hatten einen Fall, da hatte ein Kind für den Vater, der Zahnarzt ist, einen "Comic-Zahn" (mit Augen und Gesicht) gemalt, der das dann als Praxis-Logo verwendet hat. Nachdem die Mutter sich mit dem Vatter gezofft hatte, hat sie das (volljährige) Kind vorgeschoben, um die Nutzung zu untersagen. Das Gericht hat vorgeschlagen, als Vergleich eine Nutzungsgebühr für die vergangene Nutzung und eine Lizenzgebühr für die rechtmässige Übertragung an dem Dingen zu zahlen. Das wäre ein mittelkleiner 4stelliger Betrag gewesen. Doch die Klägerseite wollte die Kohle nicht, sie wollen, dass der in Ungnade gefallene Daddy das Dingen nicht mehr nutzen darf - dann müsste er auch sein gesamtes Briefpapier, Broschüren, Visitenkarten, Praxisschild usw. neugestalten. Das käme ihn teurer und wäre stressiger. Tja, die Motive sind vielfältig.
 
Moinsen!

Ich reaktiviere so nach und nach meine alten Sampler und mache sie fit,
um sie in einen modernen Workflow zu integrieren.

Natürlich will ich da auch meine alten Sample CDs verwenden, zu denen
teilw. recht wenig zum Thema Urheberrecht steht und was ich bei einer
kommerziellen veröffentlichung zu beachten habe.

Klar, Samples sollen nicht allein stehen, immer im musikalischen Kontext,
so weit so klar.

ABER:
Da sind noch ein paar Ausreißer drin
"AMG 160dB - The Drum&Bass Interface"

Geile Sample CD von 1999, aber es steht auch ganz klar drin, dass man
sich als Käufer registrieren soll und jedes benutzte Sample soll bei AMG eingereicht
werden. WTF? Ok, weg damit!

Wie sieht es mit den CD´s aus, wo der Standardkram drin steht?
Teilweise sind da Vocalsamples bzw VocalShouts drauf, die selbst aus Filmen oder anderer Musik
gesampelt wurden. Sind die Rechte da geklärt? Kann ich die so kommerziell verwenden,
in dem ich die in meiner Musik einsetze oder müssen die angemeldet werden?
Was ist, wenn ich dem Inlay nicht entnehmen kann wo die Samples her sind?

Als Beispiel könnte man die Sample CDs vom Musicstore nehmen. Einstein, Einstein 2 etc.
Dann habe ich noch viel von Zero-G, BestService, EastWest und so richtig viel von
Loopmasters, die das zum Glück klar kommunizieren.

Wie siehts aus? Wie verwende ich solche CDs aus heutiger Sicht legal?

ich würd auf alle rechtlichen Fragen dieser SampleCDs scheissen. Niemand juckts.
 
AMG hat damals in den 90er Jahren auch Samples für die Roland JV Expansions erstellt.
Die konnte man komplett frei nutzen...

3490e1cc3c912fdfaf6ca3111415abf0.jpg

Und diese Samples auf den Expansionboards kamen ursprünglich von deren Sample CDs.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@holgi @muffy :

Auch der Link oben den ich postete, bestätigt eure Einschätzung.

Aber ich habe meine Erfahrungen auch gepostet und ich hatte keinen Ärger damit (wie erwähnt ausser den YT copyright strikes)- ich meine mit den Sprachsamples. Ich war auch vernetzter früher mit anderen Bands und auch Label Leuten bzw. habe viel mitbekommen aus der Szene, ich kann mich echt an keinen Fall errinnern, dass jemand ernsthaft Ärger damit hatte. Wenn einer 1000€ hätte latzen müssen zB. für so ein Schippsel aus nem Film, hätte er das sicher gepostet irgendwo um andere zu warnen bzw. um Rat einzuholen..sowas geht dann auch rum und ich hätte es wahrscheinlich mitbekommen.

Andererseits stimmt das natürlich was ihr schreibt aus Sicht des Rechteinhabers, ich wollte ja auch nicht wenn einer was aus meiner Mucke klaut ohne vorher zu fragen und auch sagt wofür er das haben will, wenn es eine Band wäre, die ich selber mag, sähe das ja schon erheblich easier aus...
 
@holgi @muffy :

Auch der Link oben den ich postete, bestätigt eure Einschätzung.

Aber ich habe meine Erfahrungen auch gepostet und ich hatte keinen Ärger damit (wie erwähnt ausser den YT copyright strikes)- ich meine mit den Sprachsamples. Ich war auch vernetzter früher mit anderen Bands und auch Label Leuten bzw. habe viel mitbekommen aus der Szene, ich kann mich echt an keinen Fall errinnern, dass jemand ernsthaft Ärger damit hatte. Wenn einer 1000€ hätte latzen müssen zB. für so ein Schippsel aus nem Film, hätte er das sicher gepostet irgendwo um andere zu warnen bzw. um Rat einzuholen..sowas geht dann auch rum und ich hätte es wahrscheinlich mitbekommen.

Andererseits stimmt das natürlich was ihr schreibt aus Sicht des Rechteinhabers, ich wollte ja auch nicht wenn einer was aus meiner Mucke klaut ohne vorher zu fragen und auch sagt wofür er das haben will, wenn es eine Band wäre, die ich selber mag, sähe das ja schon erheblich easier aus...

Also ich weiß mind. von 5 Fällen, in denen ungeklärte Samples verwendet wurden, und es zu Schwierigkeiten kam. Das Problem ist auch nicht der Verkehrswert oder 1000€ Schadensersatz zu zahlen. Das Problem sind die Anwaltskosten. Als Urheberverletzer muss man nämlich nicht nur die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, sondern evtl. auch die des Vertriebs und natürlich die eigenen. Und da kommt schnell ein 5stelliger Betrag zusammen.
 
Oder, um mal ein prominentes Beispiel zu nennen, man sieht am Ende keinen einzigen Cent von den Einnahmen, obwohl top ten und zig tausend verkaufte Singles. Siehe Samy Deluxe - Weck mich auf.

Da hatte einfach jemand verpennt das Sample zu klären und schwupps, gingen alle Einnahmen an den Sampleurheber bzw. Rechteinhaber. :)

Leicht verdientes Geld!
 

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