Alte Sample Libraries und heutiges Recht

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Gel Mitglieder 12893

Guest
Moinsen!

Ich reaktiviere so nach und nach meine alten Sampler und mache sie fit,
um sie in einen modernen Workflow zu integrieren.

Natürlich will ich da auch meine alten Sample CDs verwenden, zu denen
teilw. recht wenig zum Thema Urheberrecht steht und was ich bei einer
kommerziellen veröffentlichung zu beachten habe.

Klar, Samples sollen nicht allein stehen, immer im musikalischen Kontext,
so weit so klar.

ABER:
Da sind noch ein paar Ausreißer drin
"AMG 160dB - The Drum&Bass Interface"

Geile Sample CD von 1999, aber es steht auch ganz klar drin, dass man
sich als Käufer registrieren soll und jedes benutzte Sample soll bei AMG eingereicht
werden. WTF? Ok, weg damit!

Wie sieht es mit den CD´s aus, wo der Standardkram drin steht?
Teilweise sind da Vocalsamples bzw VocalShouts drauf, die selbst aus Filmen oder anderer Musik
gesampelt wurden. Sind die Rechte da geklärt? Kann ich die so kommerziell verwenden,
in dem ich die in meiner Musik einsetze oder müssen die angemeldet werden?
Was ist, wenn ich dem Inlay nicht entnehmen kann wo die Samples her sind?

Als Beispiel könnte man die Sample CDs vom Musicstore nehmen. Einstein, Einstein 2 etc.
Dann habe ich noch viel von Zero-G, BestService, EastWest und so richtig viel von
Loopmasters, die das zum Glück klar kommunizieren.

Wie siehts aus? Wie verwende ich solche CDs aus heutiger Sicht legal?
 
Nope, kannste knicken, besonders die Sachen die aus Filmen oder anderen Stücken gesampelt wurden. Damals tickten die Uhren noch anders, und die Libraryersteller kamen mit sowas davon, hat einfach niemanden interessiert... heute hättest ne Klage am Hals, erst Recht wenn dein Stück in irgendeiner Form kommerziell erfolgreich werden sollte.
 
D.h. ich kann nur die Synthsounds, Athmos nutzen, evtl noch Drumloops zerhackstückeln,
was ja im Sinne des Urheberrechts wäre, dafür ist die CD ja gedacht?

Und wie ist es bei CD´s, die auch heute noch verkauft werden?

Wie gesagt, Loopmasters, Zero-G, Bestservice, um so einige zu nennen.
 
Sowas steht ja eigentlich immer in den Booklets oder beipackzetteln, txts etc. Wenn die frei zu verwenden sind, sind die frei zu verwenden! Musst halt wirklich aufpassen bei den alten Sachen, das die nicht selber irgendwo geklaut haben. Denn wenn die selbst ihre Sounds aus fremden Stücken geklaut haben, können die noch so oft beteuern das das alles frei nutzbar ist, vor Gericht interessiert das niemanden, was die geschrieben haben. Was zählt ist dann das du in deinem Track geklautes Material hast. Ich weißnicht mehr genau welche CD, aber da gibt es so eine oldschool House library, die hat die Bombensounds drauf, ist auch n echter Klassiker, aber fast die Hälfte ist halt einfach irgendwoher geklaut. Mit sowas würde ich nciht arbeiten wollen, wäre mir persönlich zu riskant. Sowas war damals halt möglich.... Wenns jetzt allerdings um abgesamplete Instrumente geht, dann würde ichd as schon wieder entspannter sehen. SO ein James Brown vocal one shot mit drum drunter hingegen, wäre mir sehr suspekt. Ich glaube vieles kann man auch mit gesundem Menschenverstand für sich klären. Klingt es wie aus nem track, dann Finger weg.
 
Wenn du 70 Jahre wartest, dürfte es klargehen.

:D

Kenn das aber auch so, gerade in den 90er Jahren war es Usus, dass Sample/LoopHersteller und diese verwendete Lib mit im Booklet aufgeführt waren.
 
Klar, Samples sollen nicht allein stehen, immer im musikalischen Kontext,
so weit so klar.

Auch mit Kontext kann ein eindeutig erkennbares Samples zu "Problemen" führen, siehe Metall auf Metall.^^

Natürlich will ich da auch meine alten Sample CDs verwenden, zu denen
teilw. recht wenig zum Thema Urheberrecht steht und was ich bei einer
kommerziellen veröffentlichung zu beachten habe.

Wie verwende ich solche CDs aus heutiger Sicht legal?

Das lässt sich im Grunde nicht mit Sicherheit beantworten. Um ein Sample über mehrere Ebenen hinweg zu lizenzieren, braucht man eine sogenannte durchgehende Rechtekette, die man idealerweise auch nachvollziehen bzw. dokumentieren kann. Ansonsten gilt das einfache Prinzip: wer es veröffentlicht, ist der Angeschissene.

Es ist überaus fraglich, ob die Samples bereits damals ordentlich lizenziert worden sind bzw. ob etwaige Vereinbarungen nicht ausgelaufen sind. Der Besitz der CD selbst oder der Umstand, dass es auf einer CD war, die einer Zeitschrift beilag usw. sagt leider gar nichts aus.

Natürlich muss der Urheber / Rechteinhaber nachweisen, dass er vorgenannte Rolle innehat - gelingt das, z.B. durch Vorlage einer bei einem Label veröffentlichen und vertriebenen "offiziellen" CD, von der das Sample entnommen worden ist, bekommt man Probleme.

Die andere Frage ist, sind diese Samples heute nicht so dermassen generisch, dass sowas jede DAW wie FL oder Live im Grund an Board hat. Damit meine ich, braucht man sone CDs noch und auf der anderen Seite - wie groß ist das Entdeckungs- und Überführungsrisiko wirklich?

Mir persönlich wäre das alles irgendwie zu heiss.
 
Also bei den Hardstyle Vol 1 von Best-Service / Blutoniumboy zB steht drin, dass man das machen darf aber auch da sind Samples dabei, die offensichtlich aus bekannten alten Tracks stammen. Ich denke mal, die haben das geklärt? Benutzt habe ich sie dann aber nie, ich will den Sound ja auch selber machen. Aber es ist schon immer krass, wie man da aufpassen muss und die Copyrighttexte immer sehr genau durchlesen muss.
 
Bei diesen alten Sample-CDs ist in der Tat Vorsicht geboten. Von ueberschall gibt es eine aus den 90ern, auf der wurde eindeutig Ike Turner gesampelt und der Drumloop lediglich etwas hochgepitcht.
Der Produzent dieser CD (inzwischen nicht mehr für ueberschall tätig) hat dann selbst diverse Produzenten/Artists abgemahnt, die Samples dieser CD verwendeten, weil er meinte, der Kontext reiche nicht aus, um als eigenständiges Werk zu gelten.
 
Ich denke mal, die haben das geklärt?

Darauf würde ich mich nicht verlassen. V.a. müsstest Du das bei einer Abmahnung beweisen können, dass die es geklärt hatten. Es gibt beim Urheberrecht nicht den sogenannten gutgläubigen Erwerb wie im Sachenrecht.

Das mussten so um 2010 viele Leute am eigenen Leibe erfahren, die von einer deutschen E-Mail Provider Firma (reimt sich auf nett.de) einen Homepagebaukausten erworben hatten. Die dort enthaltenen Grafiken waren mit gekauten Bildern durchseucht wie eine Pfütze in Kenia mit Amöben.

Der Hinweis, man habe die Bilder im Rahmen des Baukastens erworben, verfängt nicht. Schnepf.de war auch relativ zurückhaltend bei Regressforderungen der Kunden.
 
Also bei den Hardstyle Vol 1 von Best-Service / Blutoniumboy zB steht drin, dass man das machen darf aber auch da sind Samples dabei, die offensichtlich aus bekannten alten Tracks stammen. Ich denke mal, die haben das geklärt? Benutzt habe ich sie dann aber nie, ich will den Sound ja auch selber machen. Aber es ist schon immer krass, wie man da aufpassen muss und die Copyrighttexte immer sehr genau durchlesen muss.
Kannst knicken, sowas wurde damals nicht geklärt, das wurde einfach gemacht. Heutzutage hätte dann der Benutzer das Nachsehen, wenn jemand es drauf anlegen sollte.
 
Kannst knicken, sowas wurde damals nicht geklärt, das wurde einfach gemacht. Heutzutage hätte dann der Benutzer das Nachsehen, wenn jemand es drauf anlegen sollte.

Aber meint ihr nicht, falls es tatsächlich ungeklärte Samples gegeben hat, wäre es in 30 Jahren nicht einmal zu einem Prozess gekommen? Wenn die Samples jetzt so lange im Umlauf waren und keinen hat's gestört? Man kann ja mal googeln ob man zu der Sample Firma irgendwelche Gerichtsurteile oder News Artikel findet die auf Streitigkeiten hindeuten.
 
Kannst knicken, sowas wurde damals nicht geklärt, das wurde einfach gemacht. Heutzutage hätte dann der Benutzer das Nachsehen, wenn jemand es drauf anlegen sollte.

Aber meint ihr nicht, falls es tatsächlich ungeklärte Samples gegeben hat, wäre es in 30 Jahren nicht einmal zu einem Prozess gekommen? Wenn die Samples jetzt so lange im Umlauf waren und keinen hat's gestört? Man kann ja mal googeln ob man zu der Sample Firma irgendwelche Gerichtsurteile oder News Artikel findet die auf Streitigkeiten hindeuten.
Die Firma hat damit ja nichts zu tun, wenn irgend ein Vogel dich abmahnt. Sowas kommt dann auch in keine Zeitung, das wird bezahlt und vergessen.
 
Die Firma hat damit ja nichts zu tun, wenn irgend ein Vogel dich abmahnt. Sowas kommt dann auch in keine Zeitung, das wird bezahlt und vergessen.
Na ich glaube kaum dass es Abmahnvögel gibt, die 30 alte Sample-CDs wälzen. Da müsste so ein Vogel ja zuerst mal ein Sample erkennen, und dann erstmal hieb- und stichfest recherchieren ob es nicht doch gecleared ist. Auf Verdacht kann der keine Abmahnung verschicken.
 
Die Firma hat damit ja nichts zu tun, wenn irgend ein Vogel dich abmahnt. Sowas kommt dann auch in keine Zeitung, das wird bezahlt und vergessen.
Na ich glaube kaum dass es Abmahnvögel gibt, die 30 alte Sample-CDs wälzen. Da müsste so ein Vogel ja zuerst mal ein Sample erkennen, und dann erstmal hieb- und stichfest recherchieren ob es nicht doch gecleared ist. Auf Verdacht kann der keine Abmahnung verschicken.
Ne, darum geht es nicht. Die gucken natürlich nicht auf Sample CDs. Die hören sich Lieder an und wenn die da was wiedererkennen, dann geht der Spaß los. Bestimmt gibt's da auch Algos für... Und spätestens beim Erfolg, würde sowas dann vorkommen... Mit anderen Worten, lieber nicht.
 
Bestimmt gibt's da auch Algos für..
Ja definitiv. Bei Bildern auf Internetseiten weiss ich das mit Bestimmtheit, ich habe latzen dürfen :-D
Dreckig. Diese Abmahnnummer ist das hinterletzte. Wenn es wenigstens vom Urheber kommen würde... Aber ne, nur n geldgeiler Anwalt der kein Gewissen hat.
bei mir war es so um 2010, da gab es nen Abmahnanwalt in Bayern der ein mal im Jahr mit Algos über kommerzielle Handwerkerseiten gehen liess, und den Rest des Jahres dann die Verstösse abgemahnt hat, bei mir waren es 1200 €, so auf die Schnelle :-D

keine Ahnung was der im Jahr für nen Umsatz gemacht hat, muss aber Spitze gewesen sein
 
Also bei den Hardstyle Vol 1 von Best-Service / Blutoniumboy zB steht drin, dass man das machen darf aber auch da sind Samples dabei, die offensichtlich aus bekannten alten Tracks stammen. Ich denke mal, die haben das geklärt? Benutzt habe ich sie dann aber nie, ich will den Sound ja auch selber machen. Aber es ist schon immer krass, wie man da aufpassen muss und die Copyrighttexte immer sehr genau durchlesen muss.
Kannst knicken, sowas wurde damals nicht geklärt, das wurde einfach gemacht. Heutzutage hätte dann der Benutzer das Nachsehen, wenn jemand es drauf anlegen sollte.

Ja, in den 90ern wurde gesamplet wie man Lust und Laune hatte, muss eine geile Zeit gewesen sein. Aber die Sampling CD ist von 2005, die Vol.2 DVD von 2007, da sollten sie eigentlich wissen, was erlaubt ist und was nicht.
 
Aber meint ihr nicht, falls es tatsächlich ungeklärte Samples gegeben hat, wäre es in 30 Jahren nicht einmal zu einem Prozess gekommen?

Der erste Schritt ist eine Abmahnung. Dies ist eine außergerichtliche Aufforderung, die Rechtsverletzung abzustellen, verbunden mit einer Unterassungserklärung sowie Erstattung der Anwaltkosten und Schadensersatz / Erstattung des Lizenzschadens. Wenn man sich da irgendwie außergerichtlich einigt, gibt es keinen Prozess, ergo keine Öffentlichkeit.

Was die Frage der Entdeckung angeht - never say never. Laut Rick Beato (Youtuber), dessen Vids regelmässig wegen Copyright Infringement "abgeschossen" werden, haben manche (größere) Künstler ganze Teams, die YT durchackern und jedes Cover, jedes Anspieren, fast drüber reden, flaggen.

Und mittlerweile glaube ich nicht einmal, dass da Leute agieren, die den Hals nicht vollbekommen, sonden es denen echt um die Tantiemen geht. Auf der anderen Seite - es sollte ja möglich sein, einen Song zu feiern (What makes this song great) und dabei ein paar Schnibbel zu spielen, als Beleg sozusagen. In DE wäre das genrell möglich.


Wenn es wenigstens vom Urheber kommen würde... Aber ne, nur n geldgeiler Anwalt der kein Gewissen hat.

Anwälte können nie auf eigene Faust tätig werden, sie brauchen einen Mandanten, der sie zunächst bezahlt und beauftragt. Dieser Mandant sollte idealerweise der Urheber oder nachweislich Rechteinhaber sein, ansonsten geht das nach hinten los - für die Abmahner.

Allerdings waren Anwälte dabei beteiligt, die Abmahnerei als Geschäftsmodell zu etablieren, Slogan: "Turn Pircay into Profit."

http://www.internet-law.de/2009/11/...t-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html


Bei Bildern auf Internetseiten weiss ich das mit Bestimmtheit, ich habe latzen dürfen

Bilder und Stadtpläne waren das erste, das systematisch im Netz gesucht worden ist, allen voran Getty Images und Falk. V.a. letztere waren so unglaublich teuer, da standen locker 10k im Raum, wegen einem verf... Planausschnitt.

Wir hatten einen Mandanten, der hatte aus einem großen Bild von Getty, das so ein Großraumbüro zeigte, nur einen kleinen Bildschirmarbeitsplatz ausgeschnitten, seitenverkehrt gemacht, die Auflösung runtergerechnet und in dem James Ryan graugrün gerendert. Auch ihn haben sie gefunden. Mit Musik gibts diese Filter ja jetzt auch. Bei YT war ne Weile der Trick, beim Upload das Audio nur 1.5x schneller und bei der Wiedergabe entspreched langsamer abzuspielen.^^


Aber die Sampling CD ist von 2005, die Vol.2 DVD von 2007, da sollten sie eigentlich wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Abgesehen davon, dass die Leute das - flächendeckend - immer noch nicht wissen oder hart drauf defäkieren, der absolute Höhepunkt der Abmahnerei war so ca. 2009-2011. Jedenfalls was die Anfragen und Mandate von Abgemahnten anging. In der zweiten Jahreshälfte 2011 kam es aber zu einem krassen Bruch.

Zum einen hatten die Leute es dann so ganz langsam halbwegs gerafft, zum anderen sind sie von offenen Peer to Peer Netzwerken zu Download Seiten gewechselt und die Abmahnkanzleien wussten, dass die Gegenkanzleien idR von der Hand in den Mund gelebt haben - trotz vieler Fälle. Aber man muss da sehr viele ReNoFas, respektive Schreibkräfte vorhalten, wegen der immensen Flut von Papier, was da immer durchging. Massengeschäft halt.

Die Abmahner sassen auf ihren Forderungen und konnten sich Zeit lassen, diese durchzusetzen. Sie haben auch weiter Verstöße ermittelt, aber nicht abgemahnt, um die Gegenseite auszutrocknen. Keine Abmahnung, kein Mandat, kein Geld. Es mussten dann viele Renos gehen... später auch die Anwälte.

Viele Kanzleien von damals distanzieren sich auch davon bzw. sind klammheimlich ausgestiegen und / oder haben sich umbenannt.

Interessant ist. Universal haben abgemahnt wie die Sau, v.a. Amy McDonald. Aber ich habe nie eine Abmahnung von Metallica oder Rammstein gesehen. Ggf. haben die Managements gesagt, son scheiss machen wir nicht.
 

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