Student und Komponist nebenbei

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Apashe94

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Ich möchte mich in der nächsten Zeit online selbstständig machen, unter anderem bei Online Musikportalen, die meine Produktionen zum Verkauf anbieten (z.B. Beatstars -> Paypal etc.).

Ich bin aber vor allem ein ausländischer Student und wollte mich informieren ob das überhaupt erlaubt ist . neben dem Studium aus meiner Leidenschaft Geld verdienen darf .

Danke im Voraus
 
Klar, wo sollte das Problem sein

Edit: Wichtig ist, wo Du gemeldet bist
 
Was ist ein "Komponent"? - Meintest Du vielleicht "Komponist"?

Zur Frage: na klar sollte das gehen.
 
Es gibt mehrere Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen:
Du kannst zum Beispiel ein Gewerbe anmelden. Damit darfst du eine bestimmte Summe im Jahr verdienen (den genauen Betrag weiß ich nicht auswändig - aber ich denke, den wirst du nicht überschreiten).
Die wichtigere Frage ist, ob du Bafög oder andere Zuschüsse vom Staat bekommst - dann kann das Ganze schon wieder anders aussehen.
 
ne als ausländer darfst man das nicht ^^^^^^^^

geht klar musst halt mit vielen Nebensachen kämpfen dann
 
Du hast als Student einen jährlichen Freibetrag, den du nicht Versteuerung musst. Solange du da nicht drüber kommst, brauchst dir keine Gedanken zu machen. Auch Bafög geht da d'accord mit. Im Zweifelsfall aber dort nachfragen.
 
Was ist ein "Komponent"? - Meintest Du vielleicht "Komponist"?

Zur Frage: na klar sollte das gehen.

Ja da hast du Recht ,Schreibfehler . Komponist ist gemeint .klar !! Sorry Leute
 
  • Danke
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Es gibt mehrere Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen:
Du kannst zum Beispiel ein Gewerbe anmelden. Damit darfst du eine bestimmte Summe im Jahr verdienen (den genauen Betrag weiß ich nicht auswändig - aber ich denke, den wirst du nicht überschreiten).
Die wichtigere Frage ist, ob du Bafög oder andere Zuschüsse vom Staat bekommst - dann kann das Ganze schon wieder anders aussehen.

nein.ich krieg kein Bafög
 
Kein Gewerbe anmelden, einfach machen.
 
  • Danke
Reaktionen: mwa
Neben dem Studium geht das sicherlich. Ob das für dich mit deinem Aufenthaltsstatus funktioniert, kann ich nicht beurteilen. Da solltest du auf jeden Fall einen Spezialisten fragen. Gut möglich, dass dir da im auswärtigen Amt deiner Universität weitergeholfen werden kann.
Je nachdem ob du EU- oder Drittland-Staatsbürger bist ist das vermutlich unterschiedlich kompliziert.

Ein Gewerbe brauchst du als Komponist nicht, da es ein "freier Beruf" ist, allerdings musst du deine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen und anmelden.
Da reicht eine formlose Mail an das zuständige Finanzamt (das hängt von deinem Wohnort ab) ab wann du welche selbstständige Tätigkeit aufnimmst. Dann schicken die dir ein Formular, du füllst es aus und kriegst ein paar Tage/Wochen später deine Steuernummer.
Erst mit dieser Steuernummer darfst du meines Wissens selbständig tätig sein.

Ich bin allerdings kein Fachmann auf dem Gebiet und du solltest dir auf jeden Fall Hilfe holen, damit du keine Bußgelder, Wegfall von Bafög oder schlimmeres riskierst :)
 
Du kannst das "Business" ja auch theoretisch "virtuell" an deinem Heimatort "gründen" und nach den dortigen Bestimmungen versteuern. Aber solange da nicht mal ein paar Hunderter ein paar Monate in Folge reinkommen, würde ich mir über das ganze Behördengedöns keinen Kopp machen.
 
Leute ich danke euch . eure Kommentare waren mir sehr behilflich
 

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