Kommerzielle Nutzung VST Sounds von Cubase PlugIns.

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Hallo zusammen,

ganz konkret die Frage: Dürfen die VST Sounds aller Cubase PlugIns (also die Onboard dabei sind) kommerziell verwendet werden, oder gibt es irgendwelche Einschränkungen?

Einige der Instrumente enthalten auch Sounds mit Loops usw..

Viele Grüße
Jabir
 
Na klar, das wäre ja sonst noch schöner, wenn du ne DAW kaufst und die Sounds nicht verwursten dürftest. Was anderes sind z.B. Sample CDs oder Libraries ungeklärter Herkunft. Aber was bei der DAW dabei ist, kann locker genutzt werden.
 
Du kannst alle Presets und Samples benutzen für eigene Produktionen.
Also in einen Song. Du darfst die Samples und Presets aber nicht nutzen
um Libraries zu bauen.
 
Und wenn man Retroloque Presets mit cubase'schen Drumloops kombiniert e.t.c. und dann als eigenständigen Loop exportiert und mit solchen Exporten dann eine Libary baut?
 
Hier aus den Lizenzbedingungen von Steinberg:
2. Die Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers (Big Fish Audio, Inc. sowie andere Lizenzgeber) und werden von Steinberg an Sie nur zur Nutzung in der Erstellung einer direkten oder aufgenommenen Aufführung lizenziert, welche die Muster als Teil eines vom Nutzer abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese Lizenz umfaßt die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster und die Verwertung der abgeleiteten Musikwerke ohne die Verletzung der Rechte von Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von Urheberrechten in den Mustern. Die Muster dürfen - weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt werden.
https://www.steinberg.net/de/extras/rechtliche_hinweise.html

Plan Nine hat es ja gechrieben.
Loops oder Presets einzeln zum VerkaufDownload anbieten ist nicht erlaubt.
Kombinierte Sounds, so dass ein neues Werk entsteht, sollte kein Problem darstellen.
 
Die Muster dürfen - weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt werden.
Was versteht man denn unter einem "abgeleiteten" Werk?
 
Zuletzt bearbeitet:
Denke mal das soll ein Oberbegriff für Bearbeitungen bzw. Sammelwerke iSd §§3, 4 UrhG sein, d.h. die Urheberrechte am Loop (soweit entstanden) entfallen nicht, selbst wenn man damit ein neues schutzfähiges Werk bastelt.

Was damit aber verhindert werden soll, ist dass man deren Loops im Rahmen einer eigenen Lib verwurstet. Tracks erzeugen, äääh "Beats schrauben" geht unbeschränkt.
 
Und einen "Musterbibliotheksprodukt"?
 
Dankeschön! jetzt sind bei mir alle Klarheiten beseitigt :D
(google hat bei den Wort "Musterbibilotheksprodukt" nicht's sinnvolles ausgespuckt)
 
Denke mal das soll ein Oberbegriff für Bearbeitungen bzw. Sammelwerke iSd §§3, 4 UrhG sein, d.h. die Urheberrechte am Loop (soweit entstanden) entfallen nicht, selbst wenn man damit ein neues schutzfähiges Werk bastelt.

Was damit aber verhindert werden soll, ist dass man deren Loops im Rahmen einer eigenen Lib verwurstet. Tracks erzeugen, äääh "Beats schrauben" geht unbeschränkt.
Ich denke mal, Steinberg entzieht sich damit auch Forderungen seitens geschützten Werken, wo User vielleicht Remixe oder Cover mit deren Loops basteln und eine Genehmigung nicht vorhanden ist.

YT/Google sagt z.B. zum Thema "abgeleitetes Werk":
'Als "abgeleitetes Werk" bezeichnet man neue Inhalte, die auf einem urheberrechtlich geschützten Werk basieren. Wenn du solche Inhalte erstellen willst, musst du eine Genehmigung vom jeweiligen Rechteinhaber einholen. Abgeleitete Werke können unter anderem Fan-Fiction, Fortsetzungen, Übersetzungen, Spin-offs oder Adaptionen sein. Bevor du Videos hochlädst, die auf Charakteren, Handlungssträngen und anderen Elementen von urheberrechtlich geschütztem Material basieren, solltest du dich von einem Experten in Sachen Urheberrecht beraten lassen.'
https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de
 
Ich halte die ganze Geschichte für etwas kritisch. Wenn ich z.B. eine CD mische und dabei die Sounds aus den LIBs nehme, dann ist es mir überlassen, wie ich die mische, wenn ich sie publiziere. Ich kann sie theoretisch alle nacheinander abspielen und es als mein Werk verkaufen. Wer soll mir vorschreiben, dass ich sie vermischen muss und dass es nach Musik klingen muss? Ich hatte das Thema in früheren Zeiten mal mit den gesampelten Sounds aus den EMU Klangerzeugern: Ich habe CDs mit Loops und Sounds aufgenommen und zu unendlich langen Houstracks verwurstet und auch teilweise vertrieben. War kein Problem. Die CD enthielt Marker mit denen man die Titel loopen kann. Extrahiert man die, hatte man die einzelnen Loops.
Das haben auch andere so gemacht und das ist sicher der Grund, warum die Hersteller nachgezogen haben und nun mit Einschränkungen kommen und die ausdrücklich beim Verkauf formulieren.

Nun stellt sich die Frage, wie weit man ein Sample modifizieren muss, damit es eine Musik wird und man sie als eigenes Werk vertreiben kann. Bei Rockmusik ist das recht eindeutig. Aber Trance, House und Techno bestehen ja oft aus minutenlangem Wiederholen von einzelnen Loops. (Daher werden die ja auch gerne geschnappt und remixed).
 
Dankeschön! jetzt sind bei mir alle Klarheiten beseitigt :D
(google hat bei den Wort "Musterbibilotheksprodukt" nicht's sinnvolles ausgespuckt)

Englisch Kenntnisse helfen. Ich bin der Meinung man sollte nicht alles ins Deutsche übersetzen. Jeder Musiker weiss was Samples sind. Bei dem Wort Muster ,muss man erst mal überlegen.

https://dict.leo.org/englisch-deutsch/samples

Schönes Beispiel:
"No space left on device". Wort für Wort übersetzt. "Kein Weltraum links auf Gerät."
Meint aber,, Kein Platz mehr auf dem Gerät. Vorzugsweise Massenspeicher.
 
Ah^^ Danke!
Sample = (u.A.) Muster
auf das muss man mal kommen...
 

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