Kommerzielle Nutzung der Loops !!!

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cherry50

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Hallo liebe User
Da es hier ja auch einige gibt, die mit dem Musik Maker produzieren, habe ich das unten stehende mal
kopiert.
Ich mache manchmal auch etwas mit dem Maker, und dachte mir dass es vielleicht für diesen oder jenen interessant sein könnte.

Liebe Grüsse
Cherry50




Die Sounds, die mit den im Music Maker mitgelieferten Instrumenten erstellt werden können ohne Bedenken und ohne Zuzahlung komerziell genutzt werden.
Magix selbst äußerst sich in meiner Supportanfrage wörtlich so:

1. Wann liegt eine kommerzielle Nutzung vor?

Eine kommerzielle Nutzung liegt dann vor, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht
besteht, d.h. unmittelbar oder mittelbar Geld verdient werden soll. Dies ist
der Fall , wenn ein Video, Song oder eine Website verkauft wird, diese
Werbezwecken dienen, zB über YouTube "monetarisiert" werden oder in sonstiger
Weise geldwerte Vorteile angestrebt werden. Entscheidend ist die Absicht. Ob
dann tatsächlich Geld damit verdient wird ist unerheblich.

2. Welche Produkte können wie kommerziell genutzt werden?

a) Grundsätzlich sind alle Programme (nicht also die Soundpools) kommerziell
nutzbar, sofern diese nur "als Werkzeug" zum Bearbeiten eigener Inhalte
verwendet werden, d.h. der mitgelieferte Audio-, Video- und Bild-Content nicht
zum Einsatz kommt. Bei Effekten (zB von Video deluxe) kommt es darauf, ob die
Effekte vorgenannten Content enthalten.

b) Der Audio-, Video- und Bild-Content ist bei folgenden Produkten im Rahmen
eines damit geschaffenen Werkes kommerziell nutzbar (kein Verkauf des Content
als solcher):

aa) Sämtlich Produkte die unter dem sog. Pro-EULA stehen - ME sind das
folgende: XARA Designer Pro, Video Pro X, Samplitude, Sequoia, Page & Layout
Designer sowie die Music Maker Production Suite.

bb) Beim Web Designer und dem Foto und Grafik Designer (mE jeweils ab Version
7) dürfen die Contentdateien für eine eigene kommerzielle Website oder die
Erstellung eigener Grafiken genutzt werden, d.h. jemand darf damit eine
Website oder eine Grafik für seine eigene Firma erstellen, jedoch nicht an
Dritte verkaufen. Das stellt insofern eine Ausnahme im Consumer EULA dar.

cc) Bei den alten Versionen des Music Maker und der Soundpool (DVD) Collection
bis jeweils einschließlich Version 16, sind die Loops im Rahmen damit
geschaffener Werke auch kommerziell nutzbar. Das gilt also nicht für sonstige
Soundpools wie zB das Video & Fotoshow Nachvertonungsarchiv. Die Soundpool DVD
Collection ab Version 17 ist sowohl als günstigere Boxed-Version erhältlich
(nicht kommerziell nutzbar) als auch als Downloadversion auf Catooh
(kommerziell nutzbar mit der Audio Pro Lizenz).

dd) Ansonsten bedarf es zu einer kommerziellen Nutzung des Audio-, Video- und
Bild-Content der sog. "Pro Lizenzen" von Catooh, sofern diese dort verfügbar
sind.
 

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