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Director91
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Hallo zusammen,
seit Tagen lese ich mich jetzt schon durch unzählige Threads, aber irgendwie wird mein Wissensdurst nicht vollständig gestillt. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Stichwort: Digitale Wasserzeichen
Wenn ich mir auf legale Weise ein VST wie Gladiator, Omnisphere, Predator oder Nexus gekauft habe, dann kann ich doch damit erstellte musikalische Werke auch kommerziell vermarkten, ohne zusätzliche Kosten, gleich ob ich deren Presets benutze oder damit selbsterstellte Sounds?
Wie sieht das bei Kick/Clap/Snare usw. Samples aus? Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass man die gar nicht rechtlich schützen kann, d.h. wenn man sich jetzt irgendwo eine Library downloadet, die man anderswo eigentlich bezahlen müsste und mit den Samples arbeitet, kann man eigentlich gar nicht belangt werden?
Ich denke da z.B. an die "Popmusic Hit Kit V3" Library, die aber eigentlich wertlos ist, da man vor jedem Release ja erstmal Rücksprache halten muss, ob dem Macher der Library der Track gefällt und er dann u.U. auch noch ein Stück vom Kuchen abhaben will.
Muss man im Falle eines Falles nachweisen können womit man ein Lied produziert hat, z.B. Nachweise erbringen über die Herkunft der Samples, Belege über gekaufte VST-Plugins etc.?
Freue mich auf eure Antworten!
seit Tagen lese ich mich jetzt schon durch unzählige Threads, aber irgendwie wird mein Wissensdurst nicht vollständig gestillt. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Stichwort: Digitale Wasserzeichen
Wenn ich mir auf legale Weise ein VST wie Gladiator, Omnisphere, Predator oder Nexus gekauft habe, dann kann ich doch damit erstellte musikalische Werke auch kommerziell vermarkten, ohne zusätzliche Kosten, gleich ob ich deren Presets benutze oder damit selbsterstellte Sounds?
Wie sieht das bei Kick/Clap/Snare usw. Samples aus? Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass man die gar nicht rechtlich schützen kann, d.h. wenn man sich jetzt irgendwo eine Library downloadet, die man anderswo eigentlich bezahlen müsste und mit den Samples arbeitet, kann man eigentlich gar nicht belangt werden?
Ich denke da z.B. an die "Popmusic Hit Kit V3" Library, die aber eigentlich wertlos ist, da man vor jedem Release ja erstmal Rücksprache halten muss, ob dem Macher der Library der Track gefällt und er dann u.U. auch noch ein Stück vom Kuchen abhaben will.
Muss man im Falle eines Falles nachweisen können womit man ein Lied produziert hat, z.B. Nachweise erbringen über die Herkunft der Samples, Belege über gekaufte VST-Plugins etc.?
Freue mich auf eure Antworten!