Nutzungs- und Verwertungsrechte

  • Ersteller MusicNerd
  • Erstellt am
M

MusicNerd

Registriert
12.01.12
Beiträge
115
Reaktionen
16
Punkte
179
Hey Leute,

mal eine kurze Frage. Wenn mir ein Produzent die Nutzungs- und Verwertungsrechte exklusiv überträgt. Darf ich (mit Einwilligung des Urhebers) diese Rechte an einen Dritten weitergeben?

Hat jemand einen Tipp wo ich eine Art Vordruck für die Übertragung solcher Rechte herbekomme?

Vielen dank

LG
 
Wenn mir ein Produzent die Nutzungs- und Verwertungsrechte exklusiv überträgt. Darf ich (mit Einwilligung des Urhebers) diese Rechte an einen Dritten weitergeben?

Ja, das geht. Aber tatsächlich auch nur mit Zustimmung des Urhebers. Steht in § 34 Abs. 1 des UrhG. Der Urheber darf die Zustimmung aber nicht treuwidrig verweigern.

In Verträgen sollte man im einzelnen aufzählen, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Mit Formulierungen, wie "...es werden sämtliche Nutzungsrechte eingeräumt...", kann man schonmal auf die Nase fallen, weil das UrhG bei der Rechteübertragung teilweise sehr urheberfreundlich ist. Wenn bei der Einräumung des Nutzungsrechts nicht die Nutzungsarten ausdrücklich im einzelnen bezeichnet sind, so bestimmt sich nach dem Vertragszweck, welche Rechte tatsächlich übertragen sind (§ 31 Abs. 5 UrhG). In der Regel sind das gerade nicht sämtliche Rechte. Die nicht für den Vertragszweck erforderlichen Rechte verbleiben dann beim Urheber. Bei der Weiterübertragung von Nutzungsrechten an Dritte kann es daher bei nicht eindeutiger Bezeichnung der eingeräumten Rechte zu Problemen kommen, weil dann u.U. Rechte übertragen werden, die der Urheber gar nicht eingeräumt hat.

Aus diesem Grund sind in Verträgen dann auch immer die absurdesten Nutzungsarten aufgezählt. Wenn derjenige dem solch umfangreiche Nutzungsrechte eingeräumt sind diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausübt, kann der Urheber die Rechte übrigens zurückrufen.
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben