Verwertungsrecht an Remix bei Ablehnung desselben

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Kurze Frage: Wenn man die Erlaubnis vom Rechteinhaber erhalten möchte eine Bearbeitung zu veröffentlichen empfiehlt es sich ja seine Idee dem Originalkünstler bzw. seinem Verleger mitzuteilen. Gesetz dem Fall die Erlaubnis für diese Bearbeitung wird nicht erteilt, aber später wird genau diese unter der Schirmherrschaft des Verlegers veröffentlicht. Kann man da was tun oder ist das Pech?
 
Ich denke das mindestens eine Abgeltung oder Aufwandsentschädigung für den Bearbeiter bezahlt werden muss.
Also den Gegenwert der erbrachten Leistung.
 
Es ist sinnvoll, den Urheber um Genehmigung zur Bearbeitung zu bitten, aber nicht zwingend, die Bearbeitung selbst zu senden. Und wenn ein Snippet in 192er MP3 mit "Wasserzeichen". Damit bringt man ihn natürlich auch im Zweifel auf Ideen - es einfach selbst zu machen - aber man gibt ihm kein Stück in die Hand, das er dann sofort verwenden kann.

In beiden Fällen würde ich davon ausgehen, dass kein Vergütungsanspruch für die "vergeblichen Aufwendungen" besteht.
 

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