Musikstücke nachspielen

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rimed

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Hallo Leute!

Mich interessiert, ob man Musikstücke, also Tonleitern und Melodien von bekannten, aber auch unbekannten Songs, Tracks, etc. nachspielen kann und dann mit Drums versehen?

z.B. Ich nehme jetzt die Melodie von "Sunglasses at night", spiele sie auf meinem Keyboard nach und haue einen fetten Beat drüber?

Darf ich dann diesem Beat veröffentlichen, verkaufen, etc.?


mfg, Rimed
 
Nein, das darfst Du in diesem Falle nicht.
 
Nein, das darfst Du in diesem Falle nicht.

Auch wenn ich die Medlodien mit einem anderen Instrument einspiele, als das Original?
 
Es geht hier nicht um die Instrumentierung, sondern um die Meldodie ansich und somit um das geistige Eigentum eines anderen.

Nähreres zum Thema Coverversionen usw bekommst du über die Suchfunktion des Forums.
 
Auch wenn ich die Medlodien mit einem anderen Instrument einspiele, als das Original?

Ja, denn die Melodie ist ja urheberrechtlich geschützt, nicht das Instrument.
Es gibt aber auch (meist "alte") Melodien, die frei verwendbar sind. Die meisten Melodien aus moderner Popmusik hingegen sind geschützt und müssen vor dem kommerziellen Gebrauch lizenziert werden.
 
Alles klar, Danke!
smil470009513826a.gif




mfg, Rimed
 
Und wie ist das dann wenn die Meldodie in einer anderen Tonart ist?
Also sagen wir mal das Original is In C Dur Gespielt und ich Spiele es G Zb

Habe mal gehört das ein Cover erst ab 8 Takten anfängt, is das Richtig??

Sry Wenn diese Fragen schon mal Iwo beantwortet wurden Aber die sufu Spuckt zum Tehma cover einfach zu viel Aus..
 
Das mit dem "Cover erst ab 8 Takten" ist kompletter Humbug...

Auch das transponieren in eine andere Tonart verändert die eigentliche Melodie nicht - und ist daher ebenfalls nicht frei verwendbar...
 
ok alles Klar danke für die schnelle Antwort

Lg
 
Habe mal gehört das ein Cover erst ab 8 Takten anfängt, is das Richtig??

Das sind Legenden. Auch, dass z.B. ein Cover erst ab X Sekunden ein Cover ist, stimmt nicht. Klar, wenn man es kurz genug macht, erkennt man es nicht mehr als Cover, aber das geht ja an der Fragestellung des Threadstarters vobei.

Eine andere Tonart zu wählen hilft wohl auch nicht. Es wird dann ja nur die gleiche Melodiefolge höher oder tiefer gespielt.

Andererseits ist die schiere Menge an veröffentlichtem, urheberrechtlich geschütztem Material so groß, dass bei bestimmten Genres, die eher auf einfache Melodien setzen, Urheberrechtsverletzungen wohl nicht immer auszuschließen sind. Ähnlich wie mit Büchern. Ich wette, fast jeder Sinn ergebende Satz ist irgendwo schonmal geschrieben worden. :) Der Unterschied: bei Büchern spielt dann auch der Kontext eine Rolle, bei Musik reicht ein "geklautes" Fragment, und man begibt sich auf rechtliches Glatteis.
 
Habe mal gehört das ein Cover erst ab 8 Takten anfängt, is das Richtig??
Du meinst vielleicht Töne, oder?

Kennst du dieses Jingle von der Telekomwerbung? Das nur fünf Töne (und im Prinzip sogar nur 2 verschiedene). Spiel die mal nach und veröffentliche das. Da wird es aber Ärger geben. ;)

Ganz genau geht es nicht um eine Mindestanzahl von Tönen, sondern um den sogenannten "Schöpfungsgrad".

Wenn du eine Melodie erfindest, die aber nicht mehr und nicht weniger als eine simple Tonleiter ist (z.b. c-d-e-f-g-a-h) , kannst du darauf aber keinen Anspruch erheben.

Das klingt schwerer als es ist. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gott sei dank endlich mal Richter mit musikalischem Verstand...

jetzt würde mich nur noch interessieren, was die in puncto Schöpfungshöhe zu Techno und death metal sagen würden. :D
 
Na ja, ich muss da schon etwas widersprechen...
Es kommt eben auf den Einzelfall an.

Ich kenne z.B. etliche Lieder, welche eine reine Melodie vom ARP, Loop-CD, Synth-Preset usw. verwenden. Wenn du jetzt deinen Synth oder Preset xyz "ebenso" verwendest. Dann kannst du mit "identischen" Presets machen was du möchtest.

Es gibt 23984792384 Lieder welche "fertige" Presets und/oder ARPS/SEQ verwenden.
Höre einmal genau hin und dir wird es auffallen. Du kannst ebenso dieses Preset verwenden.
Es gibt kein Urheberrecht auf ein PRESET oder "Synthklang" usw. Wenn dem so wäre,
dann dürfte keine Tonlage oder "KLANG" vom SYNTH nachgespielt werden.

Ich habe dies jetzt extra angesprochen, denn es gibt genug Lieder/Charthits usw.
Wenn du genau hinhörst, dann erkennst du nämlich entsprechende Synthesizer und Co. wieder.
Manchmal auch bekannte "Loop/Sample-CDs" usw.

Demnach kannst du diese Sequenz selbst laden und verändern bzw. nachspielen.
Mir ist nicht bekannt, dass ein Künstler jetzt auf Passage xyz vom Synth oder Preset ein Urheberrecht hat.

Und einmal ehrlich, man hat kaum MÖGLICHKEITEN etwas "NEUES" einzuspielen da es so gut wie jede Notenfolge schon gab oder sich Musikstücke verdammt ähnlich sind.
Es ist einfach nur ein großer Kindergarten.

Ich spiele auch nach, mache Remixe und mehr. Somit huldige ich eben auch.
Ab und an fallen mir kuriose Melodien ein aber dann stelle ich fest dass es diese irgendwie schon gab oder noch gibt.


Und es ist dann noch einmal ein Unterschied ob man es "selbst" spielt oder gar noch verkauft.

Ich spiele selbst als HULDIGUNG und WERBUNG sehr viele "Lieder" nach. Dies ist ab und an einfach eine Grauzone. Hast du dann noch Verkaufsabsicht, dann kann es schnell teuer werden.
Denn du musst wissen, dass die meisten gierig sind und sehr viele Musiker sich wie im KIndergarten aufführen. Eine Krähe beisst der anderen kein Auge aus und wenn jetzt "FANS" etwas nachspielen oder "huldigen", dann wird kaum Plattenfirma oder Künstler "PLEITE" gehen.


Und hey, wie immer gilt auch hier ganz einfach "nett und höflich" fragen.

Ich habe zum Teil gute Ergebnisse bzw. gutes Feedback erhalten, da ich zum einen nett und höflich frage, eine nette ART an den Tag lege und hier und da eben "huldige" als auch noch Werbung für Künstler xyz mache. Verkauf und Kohle machen ist da ja eine ganz andere Sparte.
Allerdings gibt es auch Firmen, Künstler und Co. welche sich wie im Kindergarten aufführen und gleich herumheulen, verklagen oder verneinen/ablehnen. Urheberrecht bleibt ja Urheberrecht und wenn du nun für dich etwas spielst, dann geht dieses Recht ja nicht flöten und Künstler xyz wird auch nicht ÄRMER. Im Gegenteil. Die meisten Künstler und Firmen scheinen zu verkennen, dass gerade durch "Cover" und "Huldigung", "Werbung" noch mehr Kohle zum Künstler fließt.
 
[ref=[media=youtube]aVg[/media]-5Y26Op8



ich verstehe nicht, worum es da ging... hat der kollege hiphopper dieses ba-da-ba-ba-baa nun erfunden, oder wurde ihm das als sample zur verfügung gestellt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ FranconianBeatz

Es geht doch hier gar nicht um Presets.
Und natürlich kannst Du privat spielen was Du willst. Da brauchste niemanden anrufen.


@300LittleBirds

Er hat das "erfunden" glaube ich.
 
Der Hiphop Kollege, Stephan O., hat das Rap-dingen erfunden in dem auch das ba-da-ba-ba-baa vorkommt. Das war noch vor dem eignetlichen Jingle. Dafür hat Stephan O. dann 1500 € und 2 Flaschen Champagner bekommen.
Franco T. hat dann aber das große Geld mit dem Dingen gemacht, er hat das ba-da-ba-ba-baa dann nämlich als Jingle an McDoof verkauft und riesen Kohle bekommen (minimal variiert).
Problem ist einfach, das diese Melodie zu einfach ist, um sie schützen zu können.
Und deswegen verpufft die Klage von Stephan O. im Nichts.
Böse Welt...
 
Ah, danke für die Kurzversion!
 
möchtest du damit sagen, daß die tonfolge des telekom-jingles urheberrechtlich geschützt ist?

Wird sie analog dem McDoof Urteil wohl nicht sein. Bei solchen Sachen kommst aber immer auf den Gerichtsstand an, Hamburg hat da zum Beispiel den Ruf sehr viel eher auf Urheberrechtsverletzungen einzugehen, als es zum Beispiel München tut.
 
#17
Der Hiphop Kollege, Stephan O., hat das Rap-dingen erfunden in dem auch das ba-da-ba-ba-baa vorkommt. Das war noch vor dem eignetlichen Jingle. Dafür hat Stephan O. dann 1500 € und 2 Flaschen Champagner bekommen.
Franco T. hat dann aber das große Geld mit dem Dingen gemacht, er hat das ba-da-ba-ba-baa dann nämlich als Jingle an McDoof verkauft und riesen Kohle bekommen (minimal variiert).
Problem ist einfach, das diese Melodie zu einfach ist, um sie schützen zu können.
Und deswegen verpufft die Klage von Stephan O. im Nichts.
Böse Welt...

also, wenn das stück, das von dir verlinkt wurde, wirklich von besagtem stephan o. so abgegeben wurde und daraus dann der jingle "abgeleitet" wurde, wär das wirklich ein starkes stück,

denn da gehts ja nicht nur um die tonfolge, sondern auch um die ausgestaltung... weibliche stimme, "text", brassbegleitung, etc.

aus den berichten im netz geht aber nicht hervor, daß dieser track nun wirklich von stephan o. gemacht wurde, sondern lediglich, daß stephan o. _irgendwas_ gemacht hat, was nachher aber in der form womöglich nie verwendet wurde.
 

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