Videoaufnahme Coverband

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Florian_W

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Hi Ihr!
Ich fand keinen schlüssigen Titel für das Thema und schreibe einfach hier genauer worum es geht. Kurz und knapp: Darf man aufgenommenes Videomaterial einer Band ins Internet stellen, die Coversongs spielen? Wenn ja, uneingeschränkt oder etwa nur eine bestimmte Länge?

Vielen Dank im Vorraus,
Florian W.
 
Mit einem Wort: nein.

Die Ausnahme sind GEMA-Freie Songs (und/oder andere Verwertungsgesellschaften) für die du eine Genehmigung des Urhebers nachweisen kannst (was z.B. bei Creative-Commons der Fall ist).

Ausführlicher:
Das hat was mit Urheberrecht und GEMA zu tun. Das Urheberrecht verbietet dir, zu behaupten, dass ein Song von dir ist, obwohl er das gar nicht ist. Ebenso darfst du ein Lied nicht ohne Genehmigung des Urhebers verändern. Das bedeutet, dass du es GENAU nachspielen musst (keinen anderen Groove oder mal eben deutlich andere Instrumente verwenden).

Die GEMA verbietet dir das erstmal, da sie selbst (und damit auch der Künstler) keinen Geldwerten Vorteil aus dieser Veröffentlichung zieht. Du kannst ein Cover aber auch der GEMA melden und dich informieren, was es kostet dieses zu veröffentlichen. Auf deren Webseite stehen die Konditionen.

Du wirst dich wahrscheinlich wundern, dass "bei Youtube doch viele Coversongs online sind". Dies ist jedoch nur der Fall, da deren Content-ID-Filter anfangs kaum bis gar nicht funktioniert hat. Deswegen wird jedes ältere Video nochmal überprüft und eventuell gelöscht. Manche Covers (und auch Originale) bleiben jedoch weiterhin online, da die notwendigen Rechte da sind oder das entsprechende Label (Bzw. Plattenfirma) den Content-ID-Filter noch nicht für sich nutzt (und manuell durchschauen würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen). Es gibt auch "geflaggte" Videos unter denen dann Werbung erscheint (z.B. für einen Download bei ei-toons).

Manchmal ist ein Cover so schlecht, dass der Filter das Lied einfach nicht erkennt. In dem Fall bleibt es auch solange online bis der Urheber (Bzw. Rechteinhaber) das Video "flagged".

Ebenso war es bis vor ca. einem Jahr noch so, dass YT der GEMA einen Pauschalbetrag zahlte. Da die Neuverhandlungen jedoch zu keinem Ergebnis führten, ist es jetzt so wie es ist. Und der Content-ID-Filter muss eben den ganzen Content nochmal prüfen (pro Minute werden etwa 35 Stunden Videomaterial hochgeladen).

So, ich hoffe, ich konnte helfen :)
 
Ich habe es eigentlich befürchtet. An den Youtube "Standarts" wollte ich mich nicht orientieren weil ich weiß das da nicht alles mit Rechten Dingen zugeht. Ich habe mit ner Soulband am Freitag ne Show gespielt die gefilmt wurde und wir wollten ein paar Sekunden Videomaterial auf die Webseite stellen, weil dies bis jetzt das einzige Soundmaterial darstellt. Aber ein Risiko will ich nicht eingehen. Danke für die ausführliche Antwort!

Viele Grüße,
Florian W.
 
Was du machen kannst, ist darauf hinweisen dass es dieses Material gibt und nur auf Anfrage einen Link verschickst.
 
Ich habe mit ner Soulband am Freitag ne Show gespielt die gefilmt wurde und wir wollten ein paar Sekunden Videomaterial auf die Webseite stellen, weil dies bis jetzt das einzige Soundmaterial darstellt. Aber ein Risiko will ich nicht eingehen.
Welches Risiko? Für die Show hat doch auch irgend jemand die fällige GEMA bezahlt. Wenn's sauber gecovert ist, gelten für Webdarbietungen von GEMA-Material die selben Prinzipien.

Darf ich Dir noch mal Instrumtentenfreaks Aussage in Erinnerung rufen:

Du kannst ein Cover aber auch der GEMA melden und dich informieren, was es kostet dieses zu veröffentlichen. Auf deren Webseite stehen die Konditionen.

Überleg Dir Szenarien: Soundso viele Songs als einzelne Clips oder etwa ein Medley aus soundso vielen Fragmenten unterschiedlicher Songs. Ruf Deine Bezirksdirektion an, und frag gezielt, was Dich ggf. billiger kommen könnte. Du bräuchstest auch eine ungefähre Einschätzung der Zahl der Aufrufe. Rechne durch, was man Dir anbietet und überleg dann, ob es Dir die Investition wert ist. - Wenn Du eine Cover-CD veröffentlichen wolltest, müsstest Du ja auch zahlen.


Dragekonge:
Was du machen kannst, ist darauf hinweisen dass es dieses Material gibt und nur auf Anfrage einen Link verschickst.

Das ist nicht ungefährlich, wenn der Clip nicht gerade in einem geschützten Bereich mit ganz eng begrenztem Kreis von Zugangsberechtigten steht.
 
Sorry das hatte ich vergessen, der Bereich sollte natürlich Passwort geschützt sein und somit nicht öffentlich zugänglich. Oder Man verschickt bei bedarf die Datei per yousendit.com

Generell sollte gelten nur du und der Empfänger dürfen die Datei öffnen können.
 
Welches Risiko? Für die Show hat doch auch irgend jemand die fällige GEMA bezahlt. Wenn's sauber gecovert ist, gelten für Webdarbietungen von GEMA-Material die selben Prinzipien.

Der Veranstalter zahlt Pauschalgebühren an die GEMA.
 
Der Veranstalter zahlt Pauschalgebühren an die GEMA.

Dann dehnt er aber seine Pauschallizenz bei der GEMA extrem. Die gilt nämlich nur für Musik aus der Konserve (und für jede Art Konservendose ein eigener Tarif). Veranstaltungen mit Live-Musik werden separat bezahlt, und einen GEMA-Bogen müsst Ihr auch ausfüllen, damit die Urheber ihre Punkte kriegen.
 

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