
badabing
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hallo,
habe eine kurze rechtliche Frage eventuell könnt ihr mir weiterhelfen:
Wenn man z.B. im Internet eine Seite hat, wo sich User beteiligen und via Webcam einen Song zum Besten geben (Song wird gespeichert, kann wiedergegeben werden etc) und die User singen hier eben beliebig bekannte Songs ein (gut oder schlecht, ...ohne dass man von dem original etwas hört): Wie ist bei sowas die rechtliche Lage?
Gruss,
B
habe eine kurze rechtliche Frage eventuell könnt ihr mir weiterhelfen:
Wenn man z.B. im Internet eine Seite hat, wo sich User beteiligen und via Webcam einen Song zum Besten geben (Song wird gespeichert, kann wiedergegeben werden etc) und die User singen hier eben beliebig bekannte Songs ein (gut oder schlecht, ...ohne dass man von dem original etwas hört): Wie ist bei sowas die rechtliche Lage?
Gruss,
B