Warum Unser?

  • Ersteller synthpark
  • Erstellt am
Die Lösung des Dilemmas: Passivsätze! Niemals sich selbst nennen!

Sie werden willkommen geheißen auf den Internetseiten des XY-Tonstudios. Ein professionelles Studio wird Ihnen zur Verfügung gestellt, nachdem eine umfassende Qualifikation erworben und jahrelange Erfahrungen gesammelt wurden. Es werden nicht nur Ihre Tracks gemischt und gemastert, sondern auch unzählige weitere Dienstleistungen angeboten. Eine gemütliche Couch wird bereitgehalten, die erst kürzlich neu bezogen wurde. Auf Ihren Besuch wird sich gefreut!

ou... das ist ganz schlimm! würde ich unbedingt vermeiden, das ist immobilienmakler-sprache. wirkt sehr distanziert und unpersönlich. «es werden ihre tracks gemischt und gemastert» klingt nach «von irgendwem, irgendwie, irgendwann, wie's halt grad passt»...

«unser» ist gängige praxis, klingt seriös und kompetent. «ich» kann sympatisch wirken, hat aber immer etwas den «kellerbastler»- oder «naturheiler»-touch ;)
Und was machen "wir" nun? Naturheiler liegen ja derzeit voll im Trend, aber in der Immobilienbranche haben "wir" wenigstens schon Berufserfahrung gesammelt. (Kein Witz....)
 
[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Recording_und_Studiotechnik/High-End/195457/Post_2214899.html#13[/URL]]
psychologische Wirkung...eine Gruppe wirkt vertrauenerweckender (solange sie keine Springerstiefel tragen)als eine Einzelperson


Ich finde springerstiefeltragende Gruppen zumindest wesentlich vertrauenserweckender als den Springer-Verlag ;-)
 
wenn man Moiterei heisst, dann erledigt sich das wir Problem eh von selbst, ist immer "wir".
 
Wenn man sich die Internetpräsenzen der beiden erfolgreichsten Mastering Engineers dieses Forums mal anschaut, dann hat sich für mich zumindest diese Frage erledigt...
 
Gehört denn die genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen nicht auch in die AGB?

Da kann doch ein Anwalt gar nicht groß helfen, da ist viel Gestaltungsspielraum.

Diese Fragen kann Dir nur ein Anwalt richtig beantworten. Was man in eine AGB schreibt, muss ja immer auch von geltendem Recht gedeckt sein. Und genau da lauern dann die Fallstricke. Im besten Fall ist das dann schlicht unwirksam, im schlimmsten Fall gibt es eine teure Abmahnung. Und dann bist Du womöglich das Geld los, das Du mit dem Selberschreiben der AGB eingespart hast.
http://www.kp-recht.de/rechtsblog/abmahnung-wegen-unwirksamer-agb/

Anscheinend haben auch nicht alle Studiowebeiten überhaupt eine AGB, wie ja hier im Thread schon gesagt wurde. Vielleicht ist das ja einstweilen der richtige Weg? In diesen Fällen wird dann einfach das BGB gelten, würd ich vermuten. Ich denke, dass es eher für Komponisten, Produzenten wichtig, dass man wasserdichte Verträge macht. Aber bei Studioarbeit geht es ja meist nicht um Unsummen. Und wenn´s dem Kunden halt partout nicht gefallen will, würd ich das Geld einfach wieder zurückzahlen. Wird ja hoffentlich nicht soo oft vorkommen.. Aber wie gesagt, in solchen Dingen lieber mal einen Anwalt fragen.
 

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