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gpa
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- 08.02.08
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Hey leute
Hab da mal eine paar fragen, vielleicht könnt ihr mir ja helfen…
Situation:
Kollege hat nen gewerbe angemeldetet und hat sich ein nettes Studio eingerichtet. -> Tonträgerhersteller (TT)/ wirtschaftlicher Produzent
Anderer kollege singt und nimmt die vocals im Studio auf-> Textdichter & Künstler/Studiomusiker
Ich produzuiere hiphop-Beats bei mir zu Hause: Komponist & Künstler/Studiomusiker & künstlerischer Produzent
Projekt: Album das höchstwahrscheinlich auf den Markt kommt
Meine fragen:
1. Der Sänger und ich sind nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet
Der TT aber…
Wenn er die Stücke bei der [g=119]GEMA[/g] anmeldet dann wie folgt oder?
Interpret: Sängername
Komponist: Mein Name
Titel: „blabla“
Ich bin mir da nicht sicher ob unsere namen da stehen dürfen weil wir ja schließlich nicht angemeldet sind…
Der TT bekommt die Lizensgebühren von der [g=119]GEMA[/g] und wir würden das intern aufteilen…
Macht man das üblich so? oder sollte ich mich auch bei der [g=119]gema[/g] anmelden aber dann müsste ich ja zukünft jedes werk anmelden und dürfte z.b keine freebeat-ep veröffentlichen weil würde jemand einer meiner beats benutzten müsste er ja lizensen an die [g=119]gema[/g] zahlen die an mich weitergeletet werden…hab ich doch richtig verstanden oder??
Was würdet ihr mir in diesem fall empfehlen??
2. Werden Leistungsschutzrechte der Beats über Bandübernahmeverträge oder über Künstlerquittungen an den TT übertragen??
3. wäre ich [g=119]gema[/g] mitglied und würde einen beat dort anmelden kann ich ja den preis für das einräumen von nutzungsrechten nicht festlegen. Jeder der gerade will und paar euro hat dürfte drauf rappen oder? Lizensen würden dann zu nem standert-song-preis an interessenten verkauft…aber das kann doch nicht richtig sein oder?
4. wie ist es für einen hiphopbeat-produzenten oder komponisten üblich seine beats zu verkaufen? Es sind ja keine fertigen songs in dem sinne weil doch noch eine bearbeiung in form von vocalaufnahmen folgen und man somit nicht der alleinige urheber bleibt….
Aiaiai Ich hoffe die fragen sind verständlich formuliert^^
Bitte um antworten und bitte antworten mit den Nr. der frage kennzeichnen
dankeschön
Hab da mal eine paar fragen, vielleicht könnt ihr mir ja helfen…
Situation:
Kollege hat nen gewerbe angemeldetet und hat sich ein nettes Studio eingerichtet. -> Tonträgerhersteller (TT)/ wirtschaftlicher Produzent
Anderer kollege singt und nimmt die vocals im Studio auf-> Textdichter & Künstler/Studiomusiker
Ich produzuiere hiphop-Beats bei mir zu Hause: Komponist & Künstler/Studiomusiker & künstlerischer Produzent
Projekt: Album das höchstwahrscheinlich auf den Markt kommt
Meine fragen:
1. Der Sänger und ich sind nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet
Der TT aber…
Wenn er die Stücke bei der [g=119]GEMA[/g] anmeldet dann wie folgt oder?
Interpret: Sängername
Komponist: Mein Name
Titel: „blabla“
Ich bin mir da nicht sicher ob unsere namen da stehen dürfen weil wir ja schließlich nicht angemeldet sind…
Der TT bekommt die Lizensgebühren von der [g=119]GEMA[/g] und wir würden das intern aufteilen…
Macht man das üblich so? oder sollte ich mich auch bei der [g=119]gema[/g] anmelden aber dann müsste ich ja zukünft jedes werk anmelden und dürfte z.b keine freebeat-ep veröffentlichen weil würde jemand einer meiner beats benutzten müsste er ja lizensen an die [g=119]gema[/g] zahlen die an mich weitergeletet werden…hab ich doch richtig verstanden oder??
Was würdet ihr mir in diesem fall empfehlen??
2. Werden Leistungsschutzrechte der Beats über Bandübernahmeverträge oder über Künstlerquittungen an den TT übertragen??
3. wäre ich [g=119]gema[/g] mitglied und würde einen beat dort anmelden kann ich ja den preis für das einräumen von nutzungsrechten nicht festlegen. Jeder der gerade will und paar euro hat dürfte drauf rappen oder? Lizensen würden dann zu nem standert-song-preis an interessenten verkauft…aber das kann doch nicht richtig sein oder?
4. wie ist es für einen hiphopbeat-produzenten oder komponisten üblich seine beats zu verkaufen? Es sind ja keine fertigen songs in dem sinne weil doch noch eine bearbeiung in form von vocalaufnahmen folgen und man somit nicht der alleinige urheber bleibt….
Aiaiai Ich hoffe die fragen sind verständlich formuliert^^
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dankeschön