vom RMX ein RMX zu produzieren erlaubt?

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Hi Freunde der Musik ! Jetzt habe ich auch mal eine Frage !
Ich habe vor ein RMX zu produzieren,der auch schon von Ferry Corsten geremixt wurde,in dem Jahr 2001.
Die Lead [g=32]Midi[/g] Files gab\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'s frei zum Downloaden,ich weiss jetzt nicht mehr wo das genau war,hatte einfach mal nach Trance [g=32]Midi[/g] Files gegoogelt & das [g=32]Midi[/g] File dort gefunden.
Jetzt meine Frage: "Ist es erlaubt von den RMX ein RMX zu erzeugen,da das File ja frei zum downloaden war ?"
 
nö (nicht ohne erlaubnis).
 
Für dich selbst ja. Veröffentlichen nur, wenn der Rechteinhaber damit einverstanden ist. Egal ob das [g=32]Midi[/g]-File zum freien download bereit steht oder nicht.
 
auch nicht wenn das file frei zum dawnloaden war ?
die sounds sicnd ja von mir
 
óh,dann habe ich mich umsonst gefreut
 
nöööööhöööööööööööööööööööööööööö
sach ma schreiben wir chinesisch? ;)
 
alles klar,dank euch
 
Was gibt es an unseren Ausführungen nicht zu verstehen? Immer wird diese nicht vorhandene Lücke gesucht, diese unbeschreibbare Grauzone.

Nochmals: NEIN!

Du kannst das [g=32]Midi[/g]-File für dich selbst verwenden, veröffentlichen nur wenn es keinen erkennbaren Ursprung hat, also als neu gilt. Das verwenden einer Lead-Melodie ist vom Urhebergesetz geschützt, auch wenn du andere Sounds verwendest. Beispiel: Statt Klavier nimmst du eine [g=422]Gitarre[/g]. Melodie ist erkennbar, trotz anderer Sounds, also ist sie geschützt. Punkt, fertig und aus. :)

EDIT: Da war einer schneller als ich. :)
 
immer mit der ruhe,jote war halt schneller mfertig als ich
 
Ich bin die Ruhe selbst :)
 
wie sieht's denn aus,wenn ich den track z.b. auf meine homepage stellen möchte,ist bestimmt auch nicht erlaubt,hab ich recht ? !
 
Ja du hast recht :)
 
danke für eure antworten,bin in den bereich was musikrechte angehen noch nicht so gewannt
 
wie sieht's denn aus,wenn ich den track z.b. auf meine homepage stellen möchte,ist bestimmt auch nicht erlaubt,hab ich recht ? !
Sind schon einige verklagt worden wegen solchen und anderen Kleinigkeiten.

Es hat sich bewährt, wenn man sich in Grauzonen bewegen möchte: unbedingt incognito anonym und am besten auf dem russischen webspace aus dem Internetcafe in der Nachbarortschaft upgeloaded und ja keinem seiner Freunde erzählen.
Aber dann kann man es eigentlich gleich in der Schublade lassen. :D
 
deswegen frage ich ja vorher nach,wie's sich so verhält.
ich habe auch keine böcke drauf,wenn dann auf einmal die grünen männer an meiner türe stehen.
human_ray schrieb:
wie sieht's denn aus,wenn ich den track z.b. auf meine homepage stellen möchte,ist bestimmt auch nicht erlaubt,hab ich recht ? !
Sind schon einige verklagt worden wegen solchen und anderen Kleinigkeiten.

Es hat sich bewährt, wenn man sich in Grauzonen bewegen möchte: unbedingt incognito anonym und am besten auf dem russischen webspace aus dem Internetcafe in der Nachbarortschaft upgeloaded und ja keinem seiner Freunde erzählen.
Aber dann kann man es eigentlich gleich in der Schublade lassen. :D
 
Alleine das hier du die Frage geschrieben hast, macht dich potentiell verdächtig ein übler Urheberrechtsverletzer zu sein. Das BKA hat sicherlich schon deinen Computer verwanzt und die [g=119]GEMA[/g] klingelt gleich an der Tür, gefolgt von Inhaber der Rechte der dir eines auf die Glocke hauen möchte.

Deine Frage wird hier in regelmäßigen Abständen von anderen gepostet und die Antwort zu allen diesen Fragen lautete schon immer und daran hat sich seit bestehen des Forums nichts geändert: Nein!

Ich buchstabiere = N E I N ! Alles was mit solchen Sachen zu tun hat und du bringst es zur Veröffentlichung und sei es nur auf der privaten Homepage, auf die aber theoretisch Millionen von User zugreifen können, so ist das nicht erlaubt. In deinem privaten Kämmerlein, nur für dich, dann ja. :)

Du würdest dich sicherlich auch nicht freuen, wenn andere dein geistiges Eigentum verwenden ohne das sie dich vorher fragen, oder? ;)
 
wobei ich jetzt aber noch hinzufügen muss, dass das Herunterladen und Speichern offensichtlich illegal zur Verfügung gestellter urheberrechtlich geschützter Werke auch illegal ist. Ich bin mir lediglich nicht sicher, ob [g=32]MIDI[/g]-Dateien mit den Audiodateien in dieser Hinsicht gleichgesetzt werden können, deshalb das nur als Vermutung.
 
ich weiss nicht, in wie fern ich bis jetzt das gesetz verletzt haben sollte ?


klar ist das nicht schön,wenn ein anderer daher kommt & mit dein files rumhantiert,würde mir genauso wenig gefallen,aber ich würde meine [g=32]midi[/g] files nicht zum download bereitstellen.
 
Genau weiß ich es auch nicht, aber Du hast oben gerade gelesen, dass es zumindest nicht ausgeschlossen sein könnte. :D

Aus der Bearbeitung diverser Mandate kann ich Dir aber zumindest sicher sagen, dass der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in der deutschen Rechtsprechung fast uneingeschränkt Gültigkeit besitzt.
 

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