Abtretung
Abtretung bedeutet Übertragung von Rechten. Im Rahmen des Urheberrechts bzw. Urheber-Persönlichkeitsrechts (z.B. Namensnennungsrechts) erfolgt die Abtretung in der Regel durch Übertragungsvertrag. In diesem werden Nutzungsrechte einem Dritten eingeräumt. Werden die Nutzungsrechte an einen weiteren Nutzungsnehmer übertragen, ist darauf zu achten, ob dieser seinerseits zur weiteren Übertragung, Unterlizenzierung, Abtretung, seiner eigenen Rechte befugt ist. Sonst ist der Abtretungs- bzw. Übertragungsvertrag nichtig: Beispiel einer Abtretung: Koeditionsvertrag: Ein Verlag, welchem Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Bildbandes übertragen wurde, gibt dieses Recht an einen Unterverlag weiter. Abgetreten werden können aber auch Vergütungsansprüche, dann ist der Abtretungsvertrag kein Vertrag, welches dem Abtretungsempfänger das Recht einräumt, den Vergütungsanspruch etwa direkt vom Verlag zur Zahlung an sich zu verlangen. Auch die Abtretung ist wie die Übertragung, d.h. der Lizenzvertrag ein solcher, bei welchem das Abstraktionsprinzip (siehe dort) nicht gilt: Der Verpflichtungsvertrag ist identisch mit dem Verfügungsvertrag. Dies bedeutet: Mit Unterzeichnung des Abtretungsvertrages gehen die Rechte unmittelbar auf den Abtretungsnehmer über. Ein kurzes Beispiel für einen Abtretungsvertrag:
Herr H. H. ist Autor des Romans "Schnee von gestern", für den er gemäß dem in der Anlage beigefügten Autorenvertrag ein Entgelt von 18% vom Nettoladenpreis erhält. Dieses Autorenentgelt tritt Herr H. H. an Herrn D. D., wohnhaft in N. N., mit Wirkung ab dem 01.01.2001 ab.
Herr D. D. nimmt die Abtretung des Herrn H. H. hiermit zum 01.01.2001 an. Herr D. D. ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Abtretung aufzudecken und das Autorenentgelt des Herrn H. H. gegenüber dem Verlag V. V. an sich zur Zahlung zu verlangen.
Mit dieser Abtretungserklärung sind sämtliche Ansprüche des Herrn D. D. gegenüber Herrn H. H. aus dem Rechtsgeschäft R. R. durch Erfüllung erloschen, § 362 BGB.
Ich denk mal was du meintest war das Aufgeben von Urheberrechten und das geht dann nicht. § 29 Satz 2 UrhG falls du mal nachsehn möchtest