Vertrag wann wie rechtens

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Hallo liebe Gemeinde !

Wir stehen vor einem Schritt, die Band etwas Dingfester zu machen. Dafür setzen wir einen Vertrag auf, der Sachen regelt, wie es sich beläuft, wenn ein Bandmitglied die band verlässt, die Rechte bei der band bzw. den restlichen Bandmitgliedern bleiben, aufgeteilt wird. Nebenbei, wir haben uns noch nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet und benötigen die auch noch nicht. Oder, dass alle Haften wenn was mit den zusammen gemieteten Räumen passiert. Da unterschreibt ma meistens nur einer, damit der im ernstfall nicht alleine da stehen wird.

Was letztendlich drin steht, ist ja egal. Sehen wir das mal als Bandvertrag an, der die Rechte und Pflichten der Mitglieder aufzeigt. Eine GbR wollen wir noch nicht damit gründen.

Wir haben uns gedacht, wir nehmen einen dieser Musterverträge, die so im Netz kursieren, schreiben diesen nach unseren Wünschen um und unterschreiben diesen Alle in unser Aller Beisein.

Ist dieser Vertrag dann rechtsgültig?

Danke schon mal für die Hilfe.

Gruß

Marco
 
hi,
ich finde eure entscheidung gut.
gestaltet aber die verträge so dass niemand benachteiligt wird, sonst ist die bande auseinander bevor der vertrag fertig ist.
als vorlage könnt ihr so allgemeine sachen benutzen, aber die feinheiten und besonderheiten sollte man einem rechtsanwalt überlassen.
frag den earl grey am besten - early ist fair... ;)
vg
dia
 
Ein vertrag kann formlos geschlossen werden. Es gibt also formal nicht viel falsch zu machen, deshalb braucht ihr, solange jeder die Vertragsbedingungen versteht und so in ordnung findet auch keinen Anwalt.
Da wir im System von Vertragsautonomie leben gilt das Was ihr im Vertrag vereinbart und unterschrieben habt, es sei denn es verstöst gegen geltendes Recht, oder wenn es Bestimmungen sind die nicht abdingbar sind. Es darf natürlich auch nicht sittenwidrig sein.
Ansonsten um den ganzen Vertrag als solchen zu schützen noch anfügen dass, sollte eine oder mehrere der Bedingungen ungültig sein, der Rest unberührt bleibt.

Schöne Grüße
 
Moin moin!

Habt Ihr evtl. Lust über unseren Vertrag zu schauen und mir evtl. sagen, ob der so in ordnung ist?

VERTRAG ALS PDF

Gruß

Marco
 
Also, ich finde den Vertrag so gut geregelt. Ist alles wichtige drin, und alle Schwebezustände vermieden.
Habt ihr den selber erstellt oder aus einer Vorlage entnommen?
 
Hallo

einen Einwand wäre da schon: was ist mit den Urheberrechten an einem Song, wenn ein Mitgled ausscheidet? Das wurde nicht genau geregelt. Hier würde ich mein Veto einlegen.


Gruss Hardy
 
@DarkGod: es ist eine Vorlage für einen GbR Vertrag gewesen, den ich in der Gemeinschaftsform, Mitgliedsform umgeschrieben und um ein paar Sachen erweitert habe.

@Hardy: unter §5 Absatz 2 und 3 ist ein Teil der Regelung drin und dann erst recht unter §9 ist Alles eigentlich geregel. Ich habe den Text noch ein wenig erweitert. Unter obigem Link ist die Aktuelle Version zu bekommen.

Wir wollen einfach nur geregelt haben, solange wir nicht bei der [g=119]GEMA[/g] sind, dass ein ausgeschiedenes Mitglied nicht im Nachhinein ankommt und uns die Nutzung verbieten will.

So, dann mal weiter und vielen Dank für die Statements.

Gruß

Marco
 
Moin Marco,
also erstmal: §7 "Solistische Betätigung" ist der HAMMER! :hammer: :D
Ich dachte zuerst, dabei geht es um Instrumental-Soli, die genehmigt werden sollen und hab mich erstmal schlapp gelacht! ;) Vielleicht sollte man den Punkt etwas deutlicher benennen: "Musikalische Aktivitäten ausserhalb der Band" oder so.

Ansonsten finde ich den Bandvertrag eher lustig, als hilfreich für eine Bandarbeit. Ich würde so einen "Vertag" nicht machen. Mal ganz platt gesagt, steht da doch "nur" drin, dass alle gleichberechtigt sein sollen.

Ich zitiere nochmal den berühmten Satz: "Vertrag kommt von vertragen". Und in einer Band, wo kein bzw. wenig Geld im Umlauf ist, würde ich das eher auf der 'Freundschaftsebene' bzw. auf einer Ebene der normalen Vernunft abwickeln.

Den einzigen, halbwegs sinnvollen Punkt finde ich, die Sache mit den Proberaumkosten. Falls dem Raum mal was passiert etc. - aber ganz ehrlich: Was sollte einem Proberaum - durch verschulden einer Band - passieren? Entweder, es gibt einen Wasserschaden, dann ist wahrscheinlich ein Rohrbruch schuld o.ä. - oder es wird nix passieren. Und wenn, dann einem Einzelnen. Und der ist, nehme ich mal an, haftpflicht-versichert.

Wenn Du meine Meinung hören willst: Tritt den Vertrag in die Tonne und schreib einen neuen Vertrag, sobald es um 'richtig' Geld geht. (Oder seid Ihr eine gut-verdienende Band?)

Hier noch ein Thread zu einem ähnlichen Thema.

Und noch der Hinweis: Eine GbR seid Ihr durch Euer Band-Verhalten (dauerhafte Zusammenarbeit in Richtung identischer Ziele) bereits. ;) Da braucht Ihr nix gründen.

Grüße
Nils
 
Hallo Nils, danke für Deine Ausführung.

Ich finde, gerade, bevor es um große Kohle geht, sollte sowas schon im Voraus geregelt sein. Klar, Freundschaft hin und her aber man kann in bestimmte Personen nicht reinschauen. Und um diese bestimmten Personen geht es uns, damit wir Klarheit haben.

Klar, wir sind eine formlose GbR. Wenn wir allerdings eine ordentliche GbR gründen wollen, müssen wir uns einzeln auch zusätzlich noch freiberuflich melden. Da ich freiberuflich bin, ist das kein Thema. Für andere der Band ist das aber leider moentan eher hinderlich ... warum, weshalb, wieso ist erstmal egal.

Also, wir wollen den Vertrag und darum geht es hier jetzt. Wenn unsere Band wirklich so freundschaftlich ist, wovon ich ausgehe, dann unterschreiben wir Alle diesen Vertrag schon fast blind.

Solistische Betätigung heißt, dass ein Einzelner nicht einfach alleine mit unserer Musik ALLEINE auftreten kann. Wo ein einzelnes Mitglied sonst noch spiel ist schnuppe.

Also, wenn hier nichts wirklich negatives zu dem Vertrag kommt, dann werden wir den so verwenden.

Gruß

Marco
 
Hi Marco,
also ausser meiner persönlichen Meinung gibt es daran nix auszusetzen. Ich neige eher dazu, erst Verträge zu machen, wenn es sich auch 'lohnt', aber das kann natürlich jeder machen wie er will.

Um Deine Frage zur Rechtsgültigkeit zu beantworten: Klar ist der Vertag rechtsgültig, sobald er unterschrieben ist. Die Frage ist nur immer, was man als "Sanktionen" plant zu tun, wenn jemand dagegen verstösst. Stell Dir mal vor, der Bassist steigt aus, beachtet die 3-Monats-Frist nicht und spielt dann auch noch Eure Songs in einem Club vor 20 Leuten... - was wollt Ihr dann machen? Ihn auf Schadensersatz von 32,50 Euro verklagen, für die entgangene Proberaummiete? ;) - ...Weisst, wie ich meine? Es geht doch geldmäßig um 'nix'. Und wenn sich ein 'Hit' entwickelt, hat man i.d.R. noch genügend Zeit, etwas zu vereinbaren, bevor das große Geld fliesst. Geld/Erfolg springt einem ja nicht unverhofft entgegen, sondern man weiss vorher, wann/was reinkommt bzw. etwas 'größeres' passiert.

Naja, macht wie Ihr meint. Ich würde, wenn man schon solche einfachen Sachen schriftlich festhalten muss, eher überlegen, ob es diese Band noch 'bringt', oder ob man nicht lieber eine neue suchen sollte. - Aber haut rein, wenn Ihr meint, dass der Vertrag Besserung/Sicherheit bringt.

Lg
Nils
 
hi,
falls das noch aktuell ist: ich würd noch ne klausel einfügen, daß die instrumente und deren zubehör im eigentum des jeweiligen bandmitglieds bleiben und nicht als in die gesellschaft eingebracht gelten. sollten nämlich mal forderungen entstehen, die ihr nicht begleichen könnt, können die instrumente dann nicht verwertet werden.

ganz allgemein: deine einstellung ist absolut richtig. leider denken die meisten nicht so und sehen den sinn darin erst, wenn's zu spät ist.

viele grüße
michaela
 

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