Band - Welche Gesellschaftsform - GbR vs. Big Boss Modell

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Hallo an alle,

sicherlich sind ja hier viele auch in ner Band, so wie ich. Es ist ja allgemein bekannt, dass man wenn man anfängt Musik zu machen mit nem gemeinsamen Ziel (Ruhm und Reichtum *grins*) automatisch ne GbR ist. Viele Bands machen dann ja auch GbR Bandverträge. Jetzt mein Problem: unser Sänger will unbedingt das sogenannte Big Boss Modell. Das heißt, nach außen wird die Band nur durch ihn vertreten, soll heißen, in Verträgen u.a. geschäftlichen Sachen IST er die Band. Alle anderen Musiker sind nur angestellte Musiker.
Wie können sich jetzt die anderen Musiker schützen? Habe jetzt nen internen Bandvertrag vorbereitet, der folgende Punkte regelt: Namensrechte, Entscheidungsbefugnisse (Mehrheitsentscheisungsrecht), Gagenabrechnung, [g=119]GEMA[/g] Rechte (Urheberrechte), Kündigung bzw. Ausstieg von Bandmitgliedern. Habe halt Angst, dass irgendwas wichtiges fehlt, deswegen jetzt hier nochmal die Frage, denn ich denke, dass dies auch einige andere interessieren dürfte...

Viele Grüße, Micha
 
was du erzählst klingt nicht gerade nach einer echten band.
ich meine so richtig, mit fünf freunden oder vier?
warum wollt ihr denn überhaupt verträge machen?
und warum will der sänger denn alle repräsentationsrechte alleine haben?
brrrr....schauder
viel glück
holger
 
das sehe ich auch so... also bandvertrag schön und gut, spricht meiner meinung nach auch nichts dagegen, aber die ganzen befugnisse auf eine einzige person zu übertragen sollte man dann vllt doch nicht... gerade nicht dem sänger! sorry, das klingt jetzt vllt sehr vorurteilsmäßig, aber erfahrungsgemäß sind sänger doch die "diven" in einer band und wenns dann mal nicht nach ihrem kopf geht, dann gibts meist stress.

ich persönlich würds bei ner normalen gbr lassen...

was is z.b., wenn der sänger aussteigt? wenn doch big boss model, dann auch so sachen festlegen. ganz wichtig. und was mir noch grad in den sinn kommt: wie siehts aus mit band-eigentum? wenn sowas existiert, dann sollte das auch im vertrag geregelt, wer davon wieviel besitzt, was im falle eines aussteigs aus der band einem zusteht usw. spontan fällt mir so nichts mehr ein. kannst ja mal melden, wenn ihr euch doch für ne gbr entschieden habt =)
 
Also wir haben es bei uns ja auch geregelt.

Bei uns bilden allerdings 2 Personen eine Art Geschäftsführung. Damit vermeiden wir eventuelles "Divengehabe", sorgen allerdings auch dafür, dass eine klare Linie gefahren wird, weil nicht jeder bei uns über genug Erfahrung in der Branche verfügt.

Bei uns ist folgendes geregelt:

Rechte an Bandnamen (Wer hat die Rechte, wer dürfte im Falle einer Trennung den Namen weiterverwenden und in welcher Form) und an der Website.

Urheberrechte: Bei uns ist geregelt, dass dokumentiert wird, wer was zu einem Song beigetragen hat.

[g=119]Gema[/g] ist in unserem Vertrag nicht enthalten, weil bei der [g=119]Gema[/g] Texter und Komponisten eingetragen sind. Das müssen nicht zwangsläufig die Musiker sein, die den Song spielen. Wir tragen immer alle Komponisten/Texter eines Songs bei der [g=119]Gema[/g] ein und dann ist das geregelt.

Eigentumsverhältnisse am Equipment: Wem gehört was, genau dokumentiert. Was ist Eigentum der Band und was Eigentum des Einzelnen? Was passiert im Falle der Auflösung mit dem Bandequipment? Wie und wovon werden Reparaturen und Wartung bezahlt?

Vertretungsberechtigung: Welche Personen sind berechtigt, die Band zu vertreten und Verträge abzuschliessen? Wer darf Vertretungsberechtigungen vergeben (Z.B. an Management- oder Bookingagentur)? Wer schliesst Labelverträge ab?

Gewinn- und Verlustverteilung: In welchem Verhältnis werden Gewinne und auch Verluste aufgeteilt? Wir haben zum Beispiel eine Regelung, die den Produzenten Ihren Mehraufwand an der Studioarbeit (Mixing, etc.) auch entschädigt. Die Personen, die die Produktion gemacht haben, haben mehr Arbeit gehabt und bekommen dann aus eventuellen Verkäufen auch mehr Geld.

Ausserdem haben wir geregelt, wie Einnahmen aus Touren, Livegigs, etc. verteilt werden. Auch Verluste müssen verteilt werden. Es kann durchaus sein, dass eine Tour mal schlecht läuft und man draufzahlt. Ausserdem haben wir bei der Gewinnverteilung eine Regelung die dafür sorgt, dass bei allen Einnahmen auch immer ein Anteil in die Bandkasse fliesst, damit Geld da ist um auch mal was vorzufinanzieren (z.B. Kaution/Miete für Tourbus, Mastering, CD-Pressung,etc.)

Und wir haben noch Regelungen, was mit den Rechten des einzelnen pasiert, wenn er die Band verlässt. Bei uns behält ein Bandmitglied seinen Gewinn aus Cd-Verkäufen auch wenn er die Band verlässt für alle Veröffentlichungen, die er mit uns produziert hat. Das ist dann eine faire Sache, denn nicht sein Nachfolger hat die Studioarbeit geleistet, sondern er.

Das wär´s erstmal so im Groben. Vielleicht hat Dir das mal ein paar Ideen gebracht.
 
Hi,

sitze zufällig gerade an meinem Gesellschaftsrechtskript in der Bib und versuche nun mal mein bestes. Jetzt kann ich vielleicht endlich mal sinnvoll diesen Mist anwenden.

Grundsätzlich sind in der GbR die Gesellschafter gmeinschaftlich zu Geschäftsführung befugt (§ 709 I BGB), es sei denn sie wurden ausgeschlossen (§ 710 S 1). (Was in deinem Fall meine Meinung nach Mist wäre, dazu nachher noch mehr) Diese §§ sind dispositiv, sprich nur wenn du vom § 710 S 1 BGB abweichen willst musst du dies in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen. Ansonsten hat das BGB hier Schutzvorrichtungen und es greift der § 709 I (Gemeinschaftlich) - sprich Ihr müsst hier gar nicht groß reinschreiben, dass ihr alle mitbestimmen wollt, denn ihr seid berechtigt. aber achtung wenn ihr hier reinschreibt, euer big boss ist hier alleiniger geschäftsführer. er hat dann das sagen und ihr haftet immernoch gemeinschaftlich ohne ausnahmen.

was dein big boss anstreben will ist eine alleinige vertretungsmacht. § 714 BGB besagt "Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten."

hier sieht man deutlich, dass der § 714 and den 709er gebunden ist. sprich dein big boss will nicht nur alleinige vertretungsmacht, sondern hat dann auch alleinige geschäftsführungsbefugniss. ihr könnt also nur zwischen entweder oder wählen.

kurz: dein big boss ist ne ratte, ihr alle haftet gesamthänderisch (also auch mit privatvermögen) während er den big molly machen kann. für mich persönlich nicht im ansatz akzeptabel, vorallem da ja noch nicht mal ansprüche § 711 (Widerspruchsrecht) aus bestehen, da laut gesetztestext "allen" oder "mehrerer"

lösung:
warum entscheidet ihr euch nicht für § 709 I mit einer doppel einzelbefugnis. so kann euer big boss auch alleine alles abwickeln, ohne die zustimmung aller mitglieder, aber mit der eures kollegen. ihr habt ein widerspruchsrecht gem. § 711 da 2 vertreter.

dann empfehle ich euch noch aufzuführen, was alles beschlüsse (entscheidungen über gesellschaftsangelegenheiten, die von gesellschaftern innerhalb oder außerhalb einer gesellschaftsversammlung getroffen werden) sind und dass ihr gesellschafterversammlung halten wollt und ob ihr dort mehrheits oder einstimmig entscheidet, denn bei beschlüssen können auch die nicht zu gesellschaftsführung ernannten gesellschafter mitbestimmen.


puah, ich les mir das jetzt nicht noch mal durch und ich gebe keine garantie auf diese aussagen. übrigens ich bin auch kein jurist - dennoch kann ich schon sagen, dass dein big boss eine spur zu groß hier ansetzt. sei bloß vorsichtig.

chrizbee
 
Hey Leute,

vielen Dank für die Antworten!!!

@Odeo86 - Das mit den Freunden ist ein wahrer Punkt - mich persönlich kotzt dieses Verträge-machen total an. Aber wir machen jetzt seit 12 Jahren zusammen Musik, das will ich nicht einfach so aufgeben. Eigentlich sollte es unter Freunde auch so gehen - da geb ich dir recht...

@Scarp - Die Band ansich hat bei uns kein Eigentum, außer die CDs. Alle Instrumente und jegliche Art von Equipment gehören jeweils einer Person.

@GothRockSinger - klingt ziemlich interessant eure 2 Personen Geschäftsführung. Könntest du mir vielleicht mal euren (von Namen und Details bereinigten) Vertrag per Mail zuschicken? Wäre ganz toll!

@Chrizbee - vielen Dank für deine superausführliche Antwort! Ich selbst studiere Jura im Nebenfach. Habe mich letztes Semester auch ausführlich mit dem BGB rumgeärgert... :) Leider ist dabei das Gesellschaftsrecht n bisschen kurz weggekommen.

Allerdings bin ich vielleicht missverstanden worden. Wir wollen keine GbR. Das Hauptargument unseres Sängers war, das so die Abrechnung mit allen anderen Sachen viel leichter ist. Sehe ich nicht so, denn als GbR tritt man ja auch als eine juristische Person auf. Naja, er hat sich auf jeden Fall an diesem Modell festgebissen, lehnt eine GbR in der Band strikt ab, scheinbar ohne sich dabei bewusst zu sein, dass wir schon seit 12 Jahren eine GbR sind...

Es läuft also darauf hinaus, wenn wir es so machen, dass er die anderen 4 Musiker für alles anstellen muss. Für jeden Auftritt, für jede Leistung muss er die anderen Musiker bezahlen. Es gibt kein Bandkonto mehr, kein Bandequipment (gibt es sowieso nicht). Keiner verwaltet irgendetwas von einem Anderen. Das Problem ist halt, dass dann theoretisch auch alles künstlerische Bandkapital ihm "gehört". Deswegen der Bandvertrag, besser gesagt, der Vertrag, den er dann mit jedem einzelnen in der Band abschließen muss. Dort steht dann drinne, wie folgende Sachen geregelt werden sollen: Namensrechte, Entscheidungsbefugnisse, Gagenabrechnung, [g=119]GEMA[/g] Rechte (Urheberrechte), Kündigung bzw. Ausstieg von Bandmitgliedern.

Je länger ich drüber nachdenke, umso unsinniger kommt mir das Ganze vor, vorallem unter dem eigentlichen Vorwand, dass es nur um eine leichtere Abrechnung geht. Ich persönlich kenne niemanden, der sowas macht. Bekannt sind solche BigBossModelle nur bei Künstlern/Gruppierungen, wo die Band öfters mal ausgetauscht wird - tolle Aussichten. Der einzige positive Aspekt, den ich dem Ganzen abgewinnen kann ist, dass ich persönlich dann nicht mehr mit meinem Privatbesitz hafte, sondern alles bei dem Sänger liegt...

So ein Blödsinn das alles - ich will doch "nur" Musik machen!!!!
 
hey thunder,

warum hat sich denn euer sänger derart in diese idee verbissen?
was du schilderst lässt mich nicht an eine "band" denken, sondern an einen solo-künstler mit einer gemieteten backing band.
gruss
holger
 
Mit einem Wort? Egozentriker...

Ist auch ziemlich lächerlich das Ganze, wir sind weit entfernt davon, damit Geld zu verdienen. Und wenn es jetzt schon so komische Diskussionen gibt...

Egal, BigBossModell is nicht, wenn dann GbR, hatten auch schonmal nen Bandvertrag fertig, nur bis zum Unterzeichnen sind wir nicht gekommen...

Werden uns nach Weihnachten nochmal alle zusammen setzen und dann hoffentlich ne Lösung finden. Mit anwältlicher Unterstützung... &-[
 
Interessant zu lesen, jedoch schwierig zu beurteilen, wenn mann nur eine Seite der Geschichte kennt.

Turn up the Noise,
Billy
 
Hallo Leute,

ich find´s ganz interessant, was ihr da bisher geschrieben habt. Ich selbst bevorzuge auch das GbR - Modell, aber mit Vertrag. Ich denke nämlich, dass vor dem großen Geldverdienen :))) (hi hi) geregelt sein muß wie´s dann im Zweifel aufgeteilt wird. Hier liegt der Hase nämlich im Pfeffer. Solange es nichts zu verteilen gibt, gibts auch keinen Streit.

Ich finde gerade wenn es Freunde sind, muss man klare Verhältnisse haben, sonst ist die Freundschaft schnell futsch. Dabei ist aber auch immer eine Person gegenüber dem Finanzamt verantwortlich als Bevollmächtigter.

Ansonsten gibts bei uns Regelungen für die Urheberschaft von Songs, Arrangementarbeit und damit Beteiligung an der Urheberschaft.

Die Anlage gehört mir und wird der Band gegen Werterhalt und Wartung zur Verfügung gestellt. D. H. z. B. auch das neue Mischpult und die neu angeschafften Kompressoren, gehören mir.

Ganz wichtig für uns ist die Exklusivität der Musiker in der Band. Sie müssen sich verpflichten ausschließlich für die Band zur Verfügung zu stehen. Was aber heißt, dass sie an spielfreien Wochenenden auch mal in ´ner anderen Band aushelfen können. Aber ´ne feste Zusage dafür gibt´s nicht. Kommt bei uns was rein, müssen sie bei uns spielen.

Ansonsten werden bei uns alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen (Mehrheitsprinzip). Auch die Aufteilung der Gagen/Bandkasse etc.

Ich hoffe ´s hat geholfen und verbleibe mit den besten Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Bernhard
 
@threadersteller:

ich würde mir ne andere band suchen, oder wenn ihr die mehrheri der band seid diesen typen zum hartzIV empfänger machen. ihr seid doch keine dienstleistubngsgesellschaft (außer zum dienste eurer herzen :) ).
 
@Bernhard: Na, ich finde, dass schon alleine die Diskussion so eines Vertrages ne Freundschaft schnell belasten kann...

Was die Miturheberschaft betrifft: ich finde, dass man dies ziemlich schwer trennen kann. Klar bringt einer oder mehrere eine Songidee in die Band ein (in unserem Fall Gitarrist und Sänger), aber wenn das Lied dann umgesetzt wird, steuert jeder seinen eigenen Beitrag dazu, ne groovige Basslinie, nen speziellen Drum-Rhythmus, ne schöne Keyboard Melodie.

§8 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetztes sagt wörtlich: "Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes."

Abs. 2: "Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. [...]"

Abs. 3: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart wird."

Doch hier sehe ich das Problem: vielleicht ist ja gerade der Rhythmus des Schlagzeugs oder die Basslinie der markante Teil des Liedes, der es im Zweifelsfall groß rausbringt - also massentauglich macht. Wie bewertet man jetzt die Leistung jedes Einzelnen? Dafür gibt's nämlich keine Rechentafel. Deswegen bin ich der Meinung, dass zumindest solange die Band in Bereichen rumdümpelt, die weit entfernt vom großen Ruhm sind und eigentlich auch noch später - wenn es gute Freunde sind, die ihre gemeinsame Arbeit schätzen (heutzutage leider sehr selten - jeder ist sich selbst der Nächste), dass es da mit einer einfachen gleichen Aufteilung der Urheberrechte gehen sollte.

Muss jetzt erstmal weg, schreibe demnächst weiter...

Viele Grüße, Micha
 
@RealGodofThunder

das mag ja sein, Verhandlungen über eine solche Vereinbarung kann man bereits als belastend für eine Freundschaft ansehen. Aber ich glaube, wenn sie das nicht aushält, wie solls dann gehen, wenn es wirklich um die Aufteilung von richtigem, nicht nur fiktivem, Geld geht.

Ich denke gerade aus diesem Grund muss man vorher klare Verhältnisse geschaffen haben. Wie die sich genau ausgestalten, das kann und muß sich jeder selbst überlegen.

Und wenns dann hier bereits schief geht, dann hat man sich die Auseinandersetzung evtl mit anwaltlicher Vertretung, schlimmstenfalls vor Gericht etc., erspart.

Euer Sänger macht ja bereits hier schon so einen Aufriss. Wenn es dann wirklich um richtiges Geld gehen sollte, was macht er denn dann. Glaubst Du vielleicht das geht dann ohne Gericht? Ich denke hier jetzt klare Verhältnisse schaffen ist die einzige Lösung und wenn´s dann kracht, na gut, dann war´s die Sache nicht Wert.

Meint
Bernhard
 
ein tipp:

lass es mit so einem vertrag...
das ist absoluter humbug und führt am ende nur zu streit und unnötigen anwaltskosten...
hab das selbst mitgemacht, das einer meinte den big boss zu makieren und hat mich und andere dadurch tief in die scheiße geritten und am ende in die schulden

oder hättest du bock drauf bei kaufland auffm dach mit rosa tütü zu spielen nur weil euer sänger das (weil er die alleinigen entscheidungsrechte hat)lustig fand!?
 
Moin Micha,
diese Band-Situation hatten wir auch mal, mit einem schief gewickelten Gitarristen. Wir haben das ganz einfach und schnell gelöst:

Wir haben geschlossen gesagt: "Du bist Big Boss, und wir laut Vertrag die Angestellten? - Okay, gerne: Ab jetzt machst Du alle Organisation, besorgst alle Gigs, rufst ständig die Presse an, machst die Bandinfos etc. Du regelst "chefmäßig" die Bandgeschäfte und entscheidest alles alleine. Kein Problem. Wir unterschreiben das. Gerne sogar. - Ach ja, weil der Laden ja unter Deiner Führung in Zukunft so genial läuft und wir als Angestellte für Dich arbeiten, kriegen wir ab jetzt selbstverständlich - wie bei allen großen Bands mit dieser Geschäftsform üblich - finanzielle Aufwendungs-Entschädigung für die Proben und werden pro Gig angemessen, wie Profis, bezahlt. Oder alternativ, ein festes Monatsgehalt."

Mit diesen Worten war die Diskussion beendet und der Gitarrist war unheimlich froh, dass er uns als "kostenlose Zuarbeiter" (wenn auch nur in seinem Kopf) behalten durfte.

Grüße
Nils
P.S.: Ca. 1 Jahr später haben wir ihn aus anderen - ähnlich bekloppten - Gründen, aus der Band geworfen.
 

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