Vertrag für Live Musiker

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DieNacht

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Guten Tag,

für meine Band die eigentl. nur aus zwei Mitgliedern besteht haben wir uns nun um Live zu spielen 3 Live Musiker gesucht. Wir wollen einen Vertrag aufsetzen der sicherstellt dass diese Live Musiker nur für den Live einsatz gedacht sind und keine Mitspracherechte oder gar (urheber etc.)-Rechte an den Aufnahmen, Songs usw haben (und somit auch nur von den Konzerten Geld zu erwarten haben - da aber in gleichen Teilen an alle Musiker.)

Wie setzt man so einen Vertrag an? was muss im Vertrag vorhanden sein? Findet man irgendwo ein Muster?

Liebe Grüße und danke schonmal!
 
zur beruhigung....
keiner ausser den urhebern, hat weitere rechte an einem musikstück.
selbst wenn z.b. ein genialer gitarrist, seine eigene besondere note in einem live on stage event zusteuert, so sind auch dadurch keine urheberrechte, auf ihn zu übertragen.
live ist vieles erlaubt.

anders schaut es bei studioaufnahmen aus, denn besteht z.b. einer der weiteren musiker, bei aufnahmen auf das bearbeitungsrecht an dem musikstück und diese änderung, ist von den urheberen bewilligt, muß er den urhebern als bearbeiter zugefügt werden und erhält ggfls eine teilvergütung, aus den jeweiligen [g=119]gema[/g] tantiemen

möchte man auf nr sicher gehen, lohnt ein besuch in dieser seite:

http://www.vdmplus.de/

ansonsten reicht für livegigs, ein ganz simpler mitspielvertrag aus. hierbei werden alle musiker und der federführende, einzelnd aufgelistet. es muß nur glasklar aus dem vertrag hervor gehen, daß es honorarverpflichtungen aus mehreren einzelshows sind und sich aus dem musikalischen einsatz, keinerlei weitere rechte, als die jeweilige showgage ergeben. abschliessend werden die prozentuale aufteilung der nettogage schriftlich festgelegt und das wars...... wenn jeder den vertrag unterschrieben hat.

kleiner tip am rande: das wort "honorar" besagt verdienst und dieser obliegt dem deutschen steuerrecht. also sollte stets zugefügt werden, das jedes einkommen aus sämtlichen verträgen, von jedem mitglied der gruppe, entsprechend gemeldet werden muß.
steuern werden ja aus jedem auftrag fällig, aber kommt jemand über einen bestimmten jahresverdienst, muß dieses auch den finanzbehörden mitgeteilt werden und so ist es ratsam, zusätzlich zu bemerken, das bei eventuell unterlassener steuererklärung, nur diese person dafür haftbar ist.

gruß aus nrw
künstlermanagement & Pr
 

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