Vertonung alter Gedichte

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Waltzaway

Waltzaway

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Hallo,

mal eine grundsätzliche Frage zum Urheberrecht.

Alte Gedichte z.B. von T. Fontane oder Karl Stamm, darf man die so einfach als Text in seiner Musik verwenden?

Soweit ich weiß, gibt es da so etwas wie Kulturgut, dürfen diese Texte einfach so verwendet werden oder braucht man die Zustimmung irgendwelcher Erben???

Weiß das jemand???

Danke schonmal

Gruß
 
das urheberrecht entsteht im moment der entstehung des werkes (komponieren, texten/dichten...) und verfällt in deutschland und österreich 70 jahre nach dem tod des urhebers. danach fallen die werke in die public domain und können damit prinzipiell von jedem für alles mögliche verwendet werden. hier gibts afaik nur beschränkungen die vor missbrauch/entweihung der werke schützen sollen. aber wenn du nicht vorhast hochgeschätzes "kulturgut" für pornografischen inhalt zu verwenden oder irgendwelche rassistischen sachen usw. sollte es hier keine probleme geben.

jetzt brauchts also nurnoch ein bissl geschichtswissen und mathematische grundkenntnisse damit du weißt was du verwenden darfst und was nicht!
 
super Antwort.....danke :)
 
Und vielleicht schauen, wer's vorher schon vertont hat. Wer wollte sich schon mit Schubert oder Beethoven messen wollen. ;)

Hat zwar keinerlei rechtliche Relevanz, aber wenn man z.B. den Erlkönig nimmt und weiss, dass hier schon größen wie Schubert am Werke waren, wäre es vielleicht glücklicher, sich ein anderes Gedicht zu suchen, um nicht an der älteren Vertonung gemessen zu werden.
Ich wage mal die Aussage, dass niemand unter uns ist, der an das musikalische Genie eines Schubert oder Beethoven heranreichen kann.
 
bzw. 70 Jahre nach Tod des Erstellers frei: Meines Wissens ist es möglich und ist in einigen Fällen auch so der Fall, dass Nachkommen des Erstellers sich die Rechte an den Werken schützen - und somit solche Sachen nicht frei oder PD sind.

Gedichte vertonen haben schon einige gemacht. Ein bekanntes Beispiel ist die Vertonung von Geschichten u. Gedichten von Rainer Maria Rilke, und zwar von dieser - na, wie heißt sie .... irgendwas mit Anne, die Frau mit dem "Sleepers in Metropolis"-Song

Gruss, triumv
 
tsching schrieb:
CLARKEnnen wir die ;-)
Eigentlich CLARKennen wir die.

Wenn Du gerade nichts Festes im Auge hast, kannst Du ja mal durchs Projekt Gutenberg blättern (z.B. Kategorie Gedicht). Deren Schutzdauer ist garantiert abgelaufen. spiegel.de hostet das deutschsprachige Angebot, das internationale Original findest Du hier: Project Gutenberg
 
bzw. 70 Jahre nach Tod des Erstellers frei: Meines Wissens ist es möglich und ist in einigen Fällen auch so der Fall, dass Nachkommen des Erstellers sich die Rechte an den Werken schützen - und somit solche Sachen nicht frei oder PD sind.

Nein, nach 70 Jahren ist Schluss - auch für etwaige Nachkommen. Warum sollten die Nachkommen auch länger von dem Werk profitieren können, als der Schöpfer selbst?
 
Anne Clark?

Oh, die Liebe meiner Jugend...hechel...höre ich regelmässig seit Mitte der 80er ...sehr sehr geil!!!

Aber mittlerweile sieht sie aus wie ein typisches englisches Hausmütterchen, haarig, ungepflegt, leicht fett und schmuddelig...bäh...wer will denn sowat....die soll mal wieder etwas nuttiger werden...lach!

Sorry für den OT...
 

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